Zeugenaussage BTM aus Rache

1. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Trinity101001
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugenaussage BTM aus Rache

Hallo, an alle... Folgendes:

Jemand ist zur Polizei gegangen und hat eine Zeugenaussage gemacht. Er beschuldigt ein bekanntes Pärchen, Cannabis im großen Stil anzubauen, zu konsumieren aber vorallem zu verkaufen um hohe Gewinne zu erwirtschaften. Zusätzlich behauptet der Zeuge dass, die Polzei bei einer Hausdurchsuchung größere Mengen Kokain für Verkauf und scharfe Waffen finden wird. Außerdem dass, das Paar im mehrfach Drogen angeboten hätte...

Was er der Polzei jedoch nicht sagt ist, das seine Freundin und die Frau die er beschuldigt, Cousinen sind und das er gemeinsam mit seiner Freundin über ein halbes Jahr bei dem Paar das er nun beschuldigt, gewohnt hat, weil beide sonst auf der Straße gelandet wären. Er sagt natürlich auch nicht aus, das er selbst Hardcore-Konsument ist und das er seine Freundin aus dem Haus des Paares rausgeworfen wurden, weil sie sich nicht benehmen konnten, nicht zur Miete zu zahlten usw...

Aufgrund der Aussage kommt es nun zur Hausdurchsuchung mit ca. 20 bewaffneten Beamten der Drogenfahndung, 2 Spürhunden und einem Großaufgebot... Nach kurzer Zeit werden 16 Beamte wieder weggeschickt und gefunden wurden bei dem Paar: 9 Pflanzen im Growzelt 4 Wochen vor der Ernte, 45 Gramm Speed, 200 Bargeld, eine Feinwaage und Konsumutensilien...

Beide sind zwar Konsumenten, die BTM waren aber nicht für den Verkauf... Das Speed war tatsächlich aus dem Darknet und war eine Ration für den Eigenkonsum für einen längeren Zeitraum, die Pflanzen waren auch nur für den eigenen Konsum bestimmt... Das Paar hat sich gerade aus dem Grund so abgedeckt um die direkte Szene zu meiden. Beide führen seit 8 Jahren ein ruhiges Leben auf dem Land, sind wie gesagt nicht bekannt in der Szene, haben einen festen Job dem sie nachgehen und sind nicht vorbestraft oder polizeilich in Erscheinung getreten, beide haben auch nie gedealt...

Nach der Durchsuchung musste das Paar noch kurz mit auf das Revier und wurde daraufhin sofort freigelassen...

Die Zeugenaussage ist nur aus Rache gemacht worden und es wurden Fakten bewusst weglassen oder dazu erfunden um ein möglichst sicheres und großes Polizeiaufgebot und Schäden auszulösen.

Wie ist so ein Fall rechtlich einzuschätzen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

Wie ist so ein Fall rechtlich einzuschätzen? Nun, über den Handel wird man sich wohl vor Gericht streiten müssen, Besitz und Anbau sind hingegen klar nachgewiesen. Die Befragung des Zeugen vor Gericht verspricht spannend zu werden...

-- Editiert von muemmel am 01.11.2018 14:34

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Was er der Polzei jedoch nicht sagt ist, das seine Freundin und die Frau die er beschuldigt, Cousinen sind und das er gemeinsam mit seiner Freundin über ein halbes Jahr bei dem Paar das er nun beschuldigt, gewohnt hat, weil beide sonst auf der Straße gelandet wären. Er sagt natürlich auch nicht aus, das er selbst Hardcore-Konsument ist und das er seine Freundin aus dem Haus des Paares rausgeworfen wurden, weil sie sich nicht benehmen konnten, nicht zur Miete zu zahlten usw...
Na und? Das muss der Zeuge auch nicht. Ich würde doch sogar meinen, dass er grundsätzlich gut beraten war, nicht ohne Grund den eigenen Konsum einzugestehen. Dass das Motiv des Anzeigenerstatters bloße "Rache" war (was wohl ohnehin nicht ohne weiteres nachweisbar wäre), ist völlig unbeachtlich für das Strafverfahren gegen das Paar, dessen Wohnung durchsucht wurde. Und nur weil "Rache" das Motiv gewesen sein soll, macht sich auch nicht etwa der Anzeigenerstatter strafbar.

Zitat:
gefunden wurden bei dem Paar: 9 Pflanzen im Growzelt 4 Wochen vor der Ernte, 45 Gramm Speed, 200 Bargeld, eine Feinwaage und Konsumutensilien...

Beide sind zwar Konsumenten, die BTM waren aber nicht für den Verkauf...
Und die Waage?

Zitat:
Das Speed war tatsächlich aus dem Darknet
Auslandsbestellung?

Zitat:
es wurden Fakten bewusst weglassen oder dazu erfunden um ein möglichst sicheres und großes Polizeiaufgebot und Schäden auszulösen.

Wie ist so ein Fall rechtlich einzuschätzen?
Auf das Weglassen von Fakten scheint es mir nicht anzukommen, da diese weggelassenen Fakten das beschuldigte Paar alle nicht hätten entlasten können.

Mit den "erfundenen" Fakten ist es so eine Sache:

Der Zeuge sprach von Kokain, statdessen wurden Cannabis und Speed gefunden. Das macht für das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten keinen Unterschied. Beides ist strafbar. Beides rechtfertigt die Hausdurchsuchung.

Der Zeuge sprach vom Verkauf, die Beschuldigten behaupten, dass das nun alles für den Eigenbedarf gedacht sei. Dass man das den Beschuldigten auch glauben wird, ist nicht gesagt. Selbst wenn, dann wäre damit noch nicht gesagt, dass die Justiz sich davon überzeugen lassen würde, dass das mit dem Verkauf ganz sicher nicht zutreffend war. Und selbst wenn, dann wäre noch immer nicht gesagt, dass der Zeuge bewusst gelogen hatte. In Ihrem Beitrag ist auch nicht erwähnt, das genau der Zeuge eigentlich gesagt haben soll.
Darüber muss man sich meines Erachtens aber auch gar nicht streiten. Es ist vergleichsweise "egal", ob die Beschuldigten nun Handel betrieben haben oder sich des bloßen Besitzes (wobei das Speed ja auch noch gekauft wurde, möglicherweise im Ausland) strafbar gemacht haben. Die Durchsuchung war in beiden Föllen ohne weiteres gerechtfertigt und auch so zu erwarten. Wenn das Ziel des Zeugen wirklich die Herbeiführung einer Durchsuchung gewesen sein soll, dann wäre (damit) nicht zu erklären, warum ersich diese (mögliche) Lüge ausgedacht haben soll.

Allein das mit dem angeblichen Waffenbesitz ist interessant. Denn hier hat der Zeugenicht bloß "übertrieben", sondern (auch) eine Straftat ganz anderer Tat behauptet. Es ist aber wiederum nicht klar, was genau der Zeuge ausgesagt haben soll. Auch nicht, ob der geäußerte Verdacht nicht doch seine Richtigkeit gehabt haben könnte. Und erst recht nicht, ob der Zeuge auch wirklich gezielt gelogen hat.
Und wiederum erscheint der Vorwurf des Waffenbesitzes nicht notwendig, um eine Durchsuchung (auch nicht in diesem Ausmaß) herbeizuführen. Das wäre sicherlich auch ohne diesen zusätzlichen Verdacht genau so erfolgt. Jedenfalls wäre es sehr spekulativ jetzt annehmen zu wollen, dass andernfalls das Polizeiaufgebot vielleicht kleiner gewesen wäre. Das Interesse der Beschuldigten an einem möglichst kleinen Polizeiaufgebot scheint aber sowieso wenig schutzwürdig zu sein.

Die Beschuldigten haben sich strafbar gemacht. Die Durchsuchung ist schon die Konsequenz daraus. Die Beschuldigten haben meiner Meinung nach keinen Grund, sich irgendwie zu beschweren.

Wenn die Justiz hier der Meinung sein sollte, dass der Verdacht einer Falschen Verdächtigung oder des Vortäuschens einer Straftat vorliegen könnte, dann würde sie (als durch den vergößerten Polizeieinsatz primär Geschädigte) sicherlich von Amts wegen ein Verfahren einleiten.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16511 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Wie ist so ein Fall rechtlich einzuschätzen?

Zumindest ist die Durchsuchung nicht deswegen unzulässig gewesen, weil sie auf einer rache-basierten Aussage beruhte. Deshalb sind alle vorgefundenen Beweismittel auch voll verwertbar.
So lange das Paar "nur" für das verurteilt wird, was auf vorgefundenen Beweisen beruht, ist alles im grünen Bereich.
Schwierig wird es, wenn auch Punkte angeklagt sind, die nur auf der Aussage beruhen, aber bei der Durchsuchung nicht bestätigt werden konnten (z.B. der Handel, der Waffenbesitz usw.).
Da aber wohl ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegen wird, wird sich ohnehin ein Anwalt mit der Sache befassen müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

Was er der Polzei jedoch nicht sagt ist Woher kennt man eigentlich die Ermittlungsakte und weiß detailliert, was der Zeuge gesagt und nicht gesagt hat?
Außerdem dass, das Paar im mehrfach Drogen angeboten hätte... Das ist jetzt nicht sonderlich unglaubwürdig, wenn der Zeuge "Hardcore-Konsument" ist...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Trinity101001
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Also vorab (ich weiß das behaupten viele, kann man mir glauben,muss man nicht) es geht nicht um mich bei der Sache, es geht um meine Schwester... Ich war also auch nicht dabei beim ganzen Fall, ich hab es von ihr ausführlich erzählt bekommen.Also gebe ich eventuell etwas aus eigener Interpretation, nicht so wieder wie sie es würde... Ich frage aber hier um andere Meinungen zu hören, da so ein Fall allgemein schwer zu bewerten ist.

...und mein Fehler: Was ich umschreibe, sind Gegebenheiten die so waren aus der Sicht meiner Schwester. Bisher ist keine Aussage ihrerseits oder ihres Freundes, in irgendeiner Form gemacht worden.

Es wurde auch sofort ein Strafverteidiger Schwerpunkt BTMG bevollmächtigt, also kein Pflichtvertiger! Also andere wäre, denke ich, nicht gerade sinnvoll gewesen. Es liegt auch noch keine Akteneinsicht vor. Wie oder was beim Prozess das klügste Vorgehen ist wird der Anwalt entscheiden.

Zitat (von Zuckerberg):
Na und? Das muss der Zeuge auch nicht. Ich würde doch sogar meinen, dass er grundsätzlich gut beraten war, nicht ohne Grund den eigenen Konsum einzugestehen. Dass das Motiv des Anzeigenerstatters bloße "Rache" war (was wohl ohnehin nicht ohne weiteres nachweisbar wäre), ist völlig unbeachtlich für das Strafverfahren gegen das Paar, dessen Wohnung durchsucht wurde. Und nur weil "Rache" das Motiv gewesen sein soll, macht sich auch nicht etwa der Anzeigenerstatter strafbar.


Natürlich muss ein Zeuge nicht zugeben das er selbst Dreck am stecken hat. Aber könnte ein Kronzeuge sich möglicherweise bei unüberlegten Aussage, sich selbst auf kurz oder lang zum „Ermittlungsobjekt" der Kripo machen? Z.b. zu viel Insiderwissen preisgegeben? Woher kam welche Information? Ist der Zeuge vielleicht einschlägig bekannt oder verkehrt mit Leuten die der Polizei bekannt sind? Passt er vielleicht in ein Raster? Immerhin sind so einem Fall meistens geschulte Profis am Ermitteln...

Zitat (von Zuckerberg):
Auf das Weglassen von Fakten scheint es mir nicht anzukommen, da diese weggelassenen Fakten das beschuldigte Paar alle nicht hätten entlasten können.
Mit den "erfundenen" Fakten ist es so eine Sache:

Der Zeuge sprach von Kokain, statdessen wurden Cannabis und Speed gefunden. Das macht für das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten keinen Unterschied. Beides ist strafbar. Beides rechtfertigt die Hausdurchsuchung.


Nicht unbedingt, ein Zeuge ist zwar ein wertvoller Beweis und tatsächlich hat das Paar ja auch Straftaten begangen, wenn jedoch nachgewiesen werden kann dass, ein Zeuge nur aus Rache ausgesagt hat könnte das ganze vielleicht zwar nicht positiv für das Strafmaß des Paares,aber es könnte dann was den Zeugen angeht ein §145 StGB unter Betrachtung der Einzelnorm zutreffen...

1. Vortäuschung einer schwereren Tat, wenn eine Tat tatsächlich begangen wurde:

-wenn statt einem Vergehen ein Verbrechen behauptet wird (der Unterschied im BtmG mit oder illegale Waffen ist gravierend im Strafmaß... Kokain statt Speed, der Unterschied ist allein schon bei einem Verkaufswert so ausschlaggebend dass, es um mehrere Jahre Haft geht. Durchschnittspreis laut Modellrechnung der Gesetzgeber: 1 kg Kokain ca. 45.000 im Einkauf, der Preis im Verkauf durschnittlich pro g. 60€... Gewinnspanne kann sich jeder selber ausrechnen. Speed ist natürlich keine weiche Droge wird aber ähnlich wie MDMA,XTC ähnlich bestraft. Während bei Kokain oder Heroin allein schon wegen der Gewinnspanne (natürlich spielt Reinheit,Menge etc. auch eine Rolle) man in der Regel bei nicht geringen Mengen nicht mehr mit Bewährung rechnen kann...

Da die Kripo also von einem Großdealer mit seiner Freundin, einer Großplantage, Waffen bzw. Schusswaffen gesucht hat und große Mengen Kokain zum Verkauf vermutet hat war der Einsatz dementsprechend groß bei der Durchsuchung und hätte ohne bewusste Falschaussage somit nie stattgefunden, auch hier greift § 145 StGB : wenn die Behörde dadurch zu einem erheblich höheren Ermittlungsaufwant veranlasst wird.

Wie gesagt, inwieweit das nun entlastend für meine Schwester weiß ich nicht, aber inwieweit so ein Zeuge vor Gericht glaubwürdig ist stell ich jetzt mal in Frage.

Wie gesagt es gibt keine Akteneinsicht, aber der Zeuge ist dazu auch sehr fahrlässig weil er anderen von seiner Aussage erzählt und er einem Bekannten von mir, von dem er wahrscheinlich nicht wusste das er auch mich kennt ausführlich darüber erzählt hat...so kam das an mich. Das sind keine rechtlichen Fakten passt aber zudem was meine Schwester mir berichtet hat und warum die Beamten auch immerwieder von dem Kokain gesprochen haben.

Ich weiß, alles sehr spekulativ... aber mich interessieren einfach Meinungen von Leuten die Ahnung haben und neutral sind...


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Trinity101001
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

...noch ein Detail: Der Zeuge und die Cousine von uns haben bis vor ca. 6 Monaten in Ungarn gelebt und meine Schwester kannte beide nicht wirklich, ich auch nicht... Ich weiß, ebenfalls unklug sich dann so jemanden ins Haus zu holen! Es gibt aber Kulturen wo Blut dicker als Wasser ist...und natürlich hat der Zeuge dann davon gewusst... aber das war auch alles, das es um Vorrat zum Eigenkonsum ging glaub ich, meine Schwester hat die 30 schon weit überschritten und Handel schließ ich aus!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

Wie gesagt, inwieweit das nun entlastend für meine Schwester weiß ich nichtaber inwieweit so ein Zeuge vor Gericht glaubwürdig ist stell ich jetzt mal in Frage. Kommt drauf an, was angeklagt wird - wenn es für Handel und Waffenbesitz NUR diesen Zeugen gibt, kann der Anwalt da vielleicht was machen. Der Rest, d. h., Anbau und Besitz, ist ja nachgewiesen.
auch hier greift § 145 StGB Nö - in dem § geht es nämlich um den Mißbrauch von Notrufen. Was Sie möglicherweise meinen, ist § 145d. Der wäre hier aber gar nicht einschlägig, sondern ggf. § 164. By the way wird in diesem Vorwurf derzeit nicht mal ermittelt - die Ermittlungen gegen Ihre Schwester sind ja offensichtlich nicht abgeschlossen. Und so lange liegt ein solches Verfahren auf Eis - sonst würde jeder Straftäter sein Verfahren per Gegenanzeige stoppen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
es könnte dann was den Zeugen angeht ein §145 StGB unter Betrachtung der Einzelnorm zutreffen...
Da bin ich mir nicht so sicher. Wie sie weiter unten in Ihrem Beitrag schreiben, soll das Verbot des Vortäuschens einer Straftat die Behörden davor schützen, unnötig zu ermitteln. Hier hätte aber so oder so ermittelt werden müssen, auch wenn der Zeuge nur von genau den Sachen gesprochen hätte, die jetzt gefunden wurden.

Zitat:
der Einsatz dementsprechend groß bei der Durchsuchung und hätte ohne bewusste Falschaussage somit nie stattgefunden, auch hier greift § 145 StGB : wenn die Behörde dadurch zu einem erheblich höheren Ermittlungsaufwant veranlasst wird.
Wiederum wäre ich mir nicht wirklich sicher, ob man hier von einem (erhehblich) höheren Ermittlungsaufwand sprechen kann. Die Durchsuchung, die Sie beschreiben, hätte man meines Erachtens durchaus auch noch in Bezug auf den tatsächlichen Fund als angemessen bezeichnen können. Insbeonsdere möchte ich Ihnen versichern, dass der Einsatz so oder so von bewaffneten Polizisten begleitet worden wäre. Das machen die schon als reine Vorsichtsmaßnahme und nicht nur bei Beschuldigten, bei denen es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass diese im Besitz von sdie können das durchaus gut einschätzen), werden Taten, die über das hinaus gehen, was man in der Wohnung gefunden hat, gar nicht erst anklagen. Dann erledigt sich das mit dem Zeugen.

Meiner Meinung nach kann man hier nichts weiter sagen. Es wird abzuwarten sein, was für Beweise die Staatsanwaltschaft noch findet, wie genau sie den Zuegen bewertet und was sie dann anklagen wird. Das steht alles noch in den Sternen.

Klar ist nur: Die Schwester und ihr Partner werden auf jeden Fall verurteilt werden. Ein Verfahren gegen den Zuegen würde erst nach Abschluss des Verfahrens gegen die Hauptbeschuldigten ernstahft betrieben werden. Oder auch gar nicht. Sowieso ist da keine nennenswerte Strafe zu erwarten.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
-wenn statt einem Vergehen ein Verbrechen behauptet wird


Die aufgefundenen Mengen dürften durchaus ausreichen, um den Verbrechenstatbestand des 29a BtMG zu verwirklichen.

Davon abgesehen stürzt du dich hier aber auch auf unwesentliche Nebenkriegsschauplätze, wie hauptsächlich Zuckerberg schon gut erklärte.

Davon abgesehen kennst weder du noch deine Schwester den genauen Akteninhalt. Die genaue Aussage des Zeugen ist euch beiden also bisher offensichtlich völlig unbekannt.

Die Staatsanwaltschaft wird das anklagen, was sie sicher beweisen kann. Und das ist ja genug, selbst ohne den Zeugen. Und selbst wenn der Zeuge bewusst übertrieben haben sollte, und selbst wenn man ihm das nachweisen könnte, würde die Strafe, die dafür rumkommt, wenn überhaupt, sehr gering ausfallen.

Die Geschichte mit der vermeintlichen oder meinetwegen auch tatsächlichen Undankbarkeit des Zeugen von wegen aufgenommen worden und keine Miete bezahlt und so weiter, ist in dem Zusammenhang vollkommen irrelevant.

1x Hilfreiche Antwort

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