Zeugenaussage (Vorladung zum Gericht - 300 Km entfernt): Erbitte HILFE!

30. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
wahite
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)
Zeugenaussage (Vorladung zum Gericht - 300 Km entfernt): Erbitte HILFE!

Hallo ihr Lieben, ich habe ein beschämendes Problem und deshalb hoffe ich auf eure Unterstützung, damit ich wieder ruhig schlafen kann. Erst einmal zu dem, was eigentlich vorgefallen ist...

DER VORFALL: Mitte August 2007 besuchten ein guter Freund von mir und ich eine Bar auf der Reeperbahn (Hamburg). Wir bestellten jeweils ein Bier. Nachdem wir alle Annäherungsversuche (die in diesem Etablissement wohl üblich sind) seitens der halbbekleideten Angestellten eindeutig und unmissverständlich von uns wiesen, kam dann prompt der Kellner (etwa 3 bis 5 Minuten nach betreten der Bar) und wollte kassieren; da an uns offensichtlich nicht weiter Geld zu verdienen war. Er nannte uns einen Betrag in Höhe von fast 200,- €.
Die Rechnung beinhaltete zwei Biere (je Bier 10,- €), einen „O-Saft“ sowie einen Schampus - außer den Bieren haben wir aber definitiv nichts bestellt. Letztere Getränke sind auch der Grund für diesen überdimensionalen Rechnungsendbetrag. Völlig sprachlos darüber und von der aggressiven und einnehmenden Art des Kellners eingeschüchtert, bat ich meinen Freund zu zahlen. Da keiner von uns eine solche Summe Bar mit sich führte, verließ mein Freund die Bar um das Geld abheben zu können. Trotz dessen, dass ich in der Bar (sozusagen als Pfand) blieb, begleitete der Kellner meinein Freund bis zum Geldautomaten.
Gleich darauf wurde die Rechnung beglichen und mein Freund und ich verließen noch im selben Augenblick das Lokal. Erbost über diese dubiosen Machenschaften, baff und immer noch total verunsichert betraten wir umgehend eine Polizeiwache, wo wir obigen Vorfall schilderten.

ERGEBNIS: Mein Freund ist geschädigter (also Kläger) in diesem „Betrugsfall“ und ich Zeuge. Entgegen meinem Wunsch anonym zu bleiben, bestand die Polizei auf unsere Papiere; ich wollte den Fall im Prinzip nur zu Protokoll geben.

HEUTE: Nach fast vier Monaten erhielt ich Nachricht, in der mit mitgeteilt wird, dass ich gerichtlich als Zeuge geladen bin (im Januar). Seltsamerweise erhielt auch mein Freund das selbe Schreiben, in dem er „lediglich“ als Zeuge vernommen werden soll.

Nun bin ich - volljähriger Schüler - in dieser Zeit Klausurentechnisch voll ausgelastet. Ferner wohne ich fast 300 Kilometer entfernt von Hamburg. Am liebsten wäre mir daher, ich könnte die Zeugenaussage vor Ort persönlich tätigen (z.B. auf einer Polizeiwache bzw. beim Amtsgericht) oder mich schriftlich dazu äußern. Zusammenfassend ergeben sich daher folgende Fragen für mich:

1) Kann ich meine Zeugenaussage schriftl. oder persönlich vor Ort tätigen?

2) Bezieht sich eine mögliche Bitte auf Terminverschiebung meinerseits beim Amtsgericht auf die gesamte Verhandlung oder lediglich auf meine Zeugenaussage?

3) Wie ist es mir möglich eine Zeugenbetreuung in Anspruch nehmen, wenn ich fast 300 Kilometer vom Amtsgericht entfernt wohne?

So, ich bedanke mich im Voraus und hoffe auf eure Mithilfe.

MfG, Wahite.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Hallo!

Es scheint sich um ein Strafverfahren gegen den Kellner zu handeln, da Sie und Ihr Freund als Zeuge geladen sind.

1) Nein, das können Sie grundsätzlich nicht. Sie müssen in der Hauptverhandlung in Hamburg anwesend sein. Es gibt zwar in wenigsten Ausnahmefällen die Möglichkeit, eine Aussage vor dem beauftragten und ersuchten Richter am eigenen Ort zu machen. Aber das sehe ich hier nicht.

2) Wenn das Gericht Ihrer Bitte um Terminsverlegung entspricht, wird die gesamte Hauptverhandlung vertagt, da alle (Zeugen, Angeklagter, Staatsanwalt etc.) gleichzeitig anwesend sein müssen! Und ich glaube nicht, dass ein paar Klausürchen das rechtfertigen. Wir alle haben wichtige Sachen zu tun. Aber als Zeuge auszusagen, ist eine absolute Bürgerpflicht.

3) Was meinen Sie mit Zeugenbetreuung? Also, die Fahrtkosten und ggf. Verdienstausfall kriegen Sie natürlich erstattet. Wenn nötig, gibt es sogar einen Vorschuss.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Völlige Zustimmung!

Noch zu 3.:

Der TE meint wahrscheinlich einen Zeugenbeistand [§68b StPO ]. Der wird in diesem Fall keinesfalls beigeordnet. Sie, @TE, könnten allenfalls auf eigene Kosten (und das kostet...) einen Rechtsanwalt am Verhandlungsort mit der Aufgabe Ihrer 'Betreuung' beauftragen und mit zur Verhandlung schleppen, aber was soll das? Sie sollen einfach nur wahrheitsgemäß schildern, wie sich die Situation am Tatabend abgespeit hat... Einen 'Betreuer' oder 'Beistand' brauchen Sie dazu nicht.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wahite
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)

Hey, vielen lieben Dank für die Antwort. Ich habe mich inzwischen telefonisch mit dem Amtsgericht auseinandergesetzt; mit selben Ausgang: ich muss persönlich anwesend sein. Nun gut, dann mach’ ich mich eben auf den Weg dahin.

Aber eine Frage habe ich noch bezüglich der Fahrtkosten. Welche Optionen habe ich überhaupt und inwieweit werden mir meine Kosten erstattet? Das Problem: die billigste Zugfahrt dorthin umfasst zugleich eine Dauer von 3 ½ Stunden - so lange möchte ich aber nicht fahren (Hin- und Rückfahrt summiert ergeben dann stolze 7 Stunden!). Und in Hamburg selbst, kann ich da ein Taxi in Anspruch nehmen? Ich bin eben überhaupt nicht Ortskundig und habe keinerlei Ahnung wie ich dort mit dem Bus zum Gericht komme.

Danke im Voraus!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Sie müssen nicht die 'billigste Zugfahrt' nehmen. Sie können die Zugfahrt (Zugverbindung) nehmen, die für Sie am besten paßt (auch ICE), also mit der Sie auf jeden Fall pünktlich bei der Verhandlung sind. Sie bekommen auch die Kosten für eine Sitzplatzreservierung erstattet und dürfen sogar erster Klasse(!) fahren. In HH sollten Sie dann allerdings die S- oder U-Bahn benutzen um zum Gericht zu kommen, da Sie ein TAXI nicht erstattet bekommen, wenn das Gericht auch mit S- oder U-Bahn zu erreichen ist.

Die Verbindung (incl. S-/U-Bahn) können Sie sich problemlos über www.bahn.de besorgen.

PS.:

Dies hier:

Sie sollen einfach nur wahrheitsgemäß schildern, wie sich die Situation am Tatabend abgespeit hat.

soll natürlich 'abgespielt' heissen.

-- Editiert von !streetworker! am 07.01.2008 20:36:20

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Darf man wirklich erster Klasse fahren?
Das war mir neu.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Jep, darf man...

§ 5 JVEG
Fahrtkostenersatz

(1) Bei Benutzung von öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden die tatsächlich entstandenen Auslagen bis zur Höhe der entsprechenden Kosten für die Benutzung der ersten Wagenklasse der Bahn einschließlich der Auslagen für Platzreservierung und Beförderung des notwendigen Gepäcks ersetzt.


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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@ streetworker,

danke für die Auskunft. Das muss ich mir wirklich merken.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wahite
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)

UPDATE:

Hallo,

mittlerweile ist der Gerichtstermin vier Wochen her - und ich war da! :D Vorneweg, alle Kosten (ICE Hin- und Rückfahrt) wurden mir anstandslos erstattet, darüber hinaus gabs noch eine "Entschädigung" in Höhe von 20,- €.

Zur Verhandlung: neben meinem Freund und mir gab es noch weitere Zeugen (eine Familie), denen das selbe passiert war wie uns, was sie auch so dem Gericht schilderten. Nun meine Frage? Erhält mein Bekannter jemals sein Geld zurück? Bis heute gibts keine Nachricht über das Ergebnis dieser Verhandlung. Da wir gleich nach unseren Aussagen gingen, konnten wir einer Urteilssprechung nicht mehr verfolgen.

Werden wir noch benachrichtigt, oder wird das gehandhabt? Die Wahrheit lag ja offen auf dem Tisch.

LG, wahite,

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Zeugen werden über den Ausgang einer Verhandlung nicht benachrichtigt. Da die Verhandlung öffentlich ist, steht es jedem frei, sie sich bis zum Ende anzuschauen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Das Geld muß Ihr Freund zivilrechtlich einfordern. Wie die Chancen dazu stehen könnte man besser beurteilen, wenn man den Ausgang des Strafverfahrens kennen würde. Da die Staatsanwaltschaft die Sache aber angeklagt hat (aufgrund der Zeugenaussagen bei der Polizei) stehen die Chancen nicht schlecht, dass auch eine Verurteilung stattfand. Falls Ihr Freund rechtsschutzversichert ist, kann er ja problemlos einen Anwalt mit der Geltendmachung beauftragen.

Ansonsten kann man auch einfach -auf blauen Dunst hin- ein Schreiben an den Laden schicken, in dem man das Geld zurückfordert, halt ein wenig pokern.

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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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