Zeugenaussage gegen Sachbeweis

21. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
str479507-60
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Zeugenaussage gegen Sachbeweis

Hallo,
ich habe jetzt einen Strafbefehl wg. Fahrerflucht erhalten.
Der angeblich Schaden beläuft sich auf 1050 EUR.

Ich habe mit einer Einstellung des Verfahrens gerechnet.

Aber es gibt einen Zeugen, der die Fahrerflucht beobachtet haben will.
Mit diesem Zeugen hat man das Verfahren der Lichtbildauswahl gemacht und er hat mich wohl wiedererkannt.
Das ist allerdings nicht verwunderlich, da wir Nachbarn sind. Ich kenne den Zuegen vom Ansehen und er mich wahrscheinlich ebenso.
Worauf ich hinaus will ist, dass ich den Schaden nicht verursacht haben kann.
Da es sich um einen typischen Blumenkübelschaden handelt, die Höhe des Schadens ist genau 34 cm.
Also quasi unterhalb des Fahrzeues.

Aber scheinbar hat die Polizei kein Spurfix gemacht. Die Polizei schreibt allerdings "Es sei nicht anzunehmen, dass dieser Schaden durch den Zusammenstoss mit einem anderen Fahrzeug zustandgekommen sei"
Aber das interssiert die Staatsanwaltschaft scheinbar nicht.

Ich denke es wird wohl eine Hauptverhandlung geben.
Kann mein Anwalt auf eine Gutachten eines Sachverständigen bestehen?

Danke.

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24 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von str479507-60):
Worauf ich hinaus will ist, dass ich den Schaden nicht verursacht haben kann.

Die Behauptung ist offenbar nicht sehr glaubwürdig ...



Zitat (von str479507-60):
Kann mein Anwalt auf eine Gutachten eines Sachverständigen bestehen?

Ja, kann er.
Bestehen kann man, denn bestehen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.

Und wenn der das Gericht im Rahmen seiner unabhängigen Entscheidung dazu kommt, dass zur "Überzeugung des Gerichtes" gar kein Gutachten notwendig ist, hat man Pech gehabt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
str479507-60
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich meinte natürlich bestellen.
Juristen haben anscheindend von physikalischen Gesetzen keine Ahnung und deshalb ziehen sie sie auch nicht in Betracht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von str479507-60):
Ich meinte natürlich bestellen.

Bestellen kann der Anwalt so viele Gutachten wie er mag und sein Mandant zahlen kann.
In der Regel werden solche Parteigutachten von Gerichten ignoriert.

Sofern das Gericht der Meinung ist, das ein Gutachten erforderlich ist, wird es das selber bestellen.



Zitat (von str479507-60):
Juristen haben anscheindend von physikalischen Gesetzen keine Ahnung und deshalb ziehen sie sie auch nicht in Betracht.

Ja, das ist gut möglich, es sind ja keine Physiker. Auch keine Mechaniker, Karosseriebauer, Ärzte, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Da es sich um einen typischen Blumenkübelschaden handelt, die Höhe des Schadens ist genau 34 cm.
Also quasi unterhalb des Fahrzeues.
Wie unterhalb? Ist dein Fahrzeug überall(!) höher als 34 cm?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
str479507-60
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
natürlich ist mein Fahrzeug höher als 34cm.
Aber alle Teile im Umfang meines Fahrzeugs, also die äußeren Teile sind höher als 34 cm.
Nur mit diesen kann ich bei einem Zusammentreffen mit einem anderen Fahrzeug ein Berühren verursachen.
Vorausgesetzt das andere Fahrzeug ist auch deutlich höher als 34 cm.
Verstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Verstanden?
Nö.
Mein Fahrzeug ist jedenfalls an der tiefsten Stelle genau 0 cm hoch, und damit könnte ich auch einen Unfall mit einem Matchbox-Auto haben.

Vielleicht versuchst du mal detailierter zu sagen, warum du den Schaden nicht verursacht haben kannst. Ich bestreite das nicht, aber allein mit der Höhe gelingt das nicht.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Zeugenaussage gegen Sachbeweis
Die Überschrift beschreibt das Problem nicht zutreffend. Der Zeuge sagt ja nur aus, dass Sie der Fahrer waren. Das scheint ja aber nun unstreitig zu sein. Deswegen ist mir auch nicht ganz klar, ob Sie bezüglich der Lichtbildvorlage oder der Nachbarschaft auf irgendetwas hinaus wollen. Um genau zu sein, bestreiten Sie ja nichtmals, dass es den Zusammenstoß gab. Sie bestreiten nur, dass dabei der fragliche Schaden entstanden ist.

Der (vermeintliche) "Sachbeweis" soll nun klären, ob der Schaden mit der Beschaffenheit Ihres Fahrzeugs vereinbart werden kann. Dazu kann der Zeuge (richtigerweise) gar nichts aussagen.

Bei der beabsichtigten Vernehmung eines Sachverständigen handelt es sich aber auch gar nicht um einen Sachbeweis. Genau wie der Zeuge ist der Sachverständige eine Person, keine Sache.

Zitat:
Kann mein Anwalt auf eine Gutachten eines Sachverständigen bestehen?
Er kann einen Beweisantrag stellen (wobei unklar ist, was das Gericht mit diesem Antrag dann machen wird). Genau wie Sie ein eigenes Sachverständigengutachten in Auftrag geben können, dieses dann aber - zumindest bis auf Weiteres - selbst bezahlen müssen). So oder so erhöht jedes weitere Vorgehen die Gerichtskosten, die Sie im Falle der Verurteilung zu tragen haben. Zusätzlich müssten Sie die Anwaltskosten tragen, solange es nicht zu einem Freispruch kommt (also auch bei einer Einstellung).

Zitat:
Juristen haben anscheindend von physikalischen Gesetzen keine Ahnung und deshalb ziehen sie sie auch nicht in Betracht.
Einige Juristen haben durchaus von grundlegenden Naturgesetzen eine gewisse Vorstellung, teilweise sogar eine deutlich bessere Vorstellung als Ihre. Und Juristen ziehen diese Vorstellungen dann durchaus auch in Betracht. Die Frage nach der Höhe Ihres Fahrzeugs ist allerdings gar keine naturwissenschaftliche Frage... So viel dazu.

Soweit das Gericht die erforderliche Sachkunde selbst besitzt, kann es die notwendigen Feststellungen auch selbst treffen und sich seine Überzeugung unabhängig von sachverständigem Rat bilden. Gegebenenfalls kann es sogar den Beweisantrag mit dieser Begründung ablehnen. Zumindest Ersteres ist meines Erachtens auch gängige Praxis.

Ein paar Anmerkungen noch:

- Gerade im Bereich der Unfallflucht gibt es einige Angeklagte, die sich am Ende wundern.
- Gerade im Bereich der Unfallflucht gibt es einige Angeklagte, die völlig uneinsichtig sind.
- Gerade die uneinsichtigen Angeklagten wundern sich nach dem Urteil am deutlichsten.

Zitat:
Ich habe mit einer Einstellung des Verfahrens gerechnet.
Welche Angaben hatten Sie denn während des Ermittlungsverfahrens gemacht?

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#8
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(923 Beiträge, 160x hilfreich)

Da wäre natürlich erstmal die Frage, warum der Zeuge lügen sollte, gibt es einen Nachbarschaftsstreit? Hörte sich ja eher so an, als ob Sie ihn nur flüchtig kennen. Daher wurde die Glaubwürdigkeit des Zeugen anscheinend sehr hoch eingeschätzt. Da liegt anscheinend schon mal Ihr erstes Problem.

Zitat (von str479507-60):
Da es sich um einen typischen Blumenkübelschaden handelt, die Höhe des Schadens ist genau 34 cm.
Also quasi unterhalb des Fahrzeues.


Und wie hoch ist Ihr Fahrzeug genau?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
str479507-60
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich will es mal so erklären.
Wenn zwei Körper sich berühren, die auf der gleichen Ebene stehen (hier ebener Parkplatz) können sie das nur an Stellen tun, deren Umfang dies zuläßt.
Wenn Sie z.B zwei Bierflaschen mit einem Bauch haben und stellen diese auf einen Tisch, können diese sich nur in der Mitte berühren.
Das ist doch ein relativ einfaches physikalisches Prinzip.
Der Außenumfang sowohl meines Autos als auch der des GES ist aber in der Höhe von 34 cm über dem Boden geringer als in darüber liegenden Bereichen.
Ich denke es gibt auch keine Autos, derne Umfang in dieser Höhe größer ist, als darüber.
Wie die Polizei ja mitgeteilt hat, geht sie nich davon aus dass der Schaden durch ein anderes Fahrzeug verursacht wurde.
Warum sieht das die Staatsanwaltschaft nicht?

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Keine Ahnung - dann wird Ihr Anwalt das vor Gericht entsprechen vortragen müssen.

In dem Fall wäre es geschickt, den Anwalt gleich den Einspruch gegen den Strafbefehl machen zu lassen, damit sich das Gericht schon vor der Gerichtsverhandlung mit der Frage beschäftigen kann, ob ein Gutachten notwendig ist. Dann ist das evtl. zur Gerichtsverhandlung schon da. (Gerichte mögen es nicht so gerne, wenn die Forderung nach einem Sachverständigengutachten überraschend erst in der Gerichtsverhandlung auftaucht. Außerdem treibt das die eigenen Anwaltskosten in die Höhe, wenn ein zusätzlicher Gerichtstermin notwendig wird.)

Aber wie schon oben gesagt:
Es geht nicht um "Zeugenaussage gegen Sachbeweis". Denn der Zeuge bezeugt, wer zum fraglichen Zeitpunkt Fahrer war. Das hat mit einem Sachverständigengutachten überhaupt nichts zu tun, denn zur Frage, wer der Fahrer war, wird der Sachverständige nichts sagen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(923 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von str479507-60):
Ich will es mal so erklären.


Ihre Erklärung ist nachvollziehbar, zumindest insofern, wenn es sich nur um einen leichten Auffahrunfall handelt.

Zitat (von str479507-60):
Warum sieht das die Staatsanwaltschaft nicht?


Anscheinend nicht nur die Staatsanwaltschaft, auch das Gericht hat sich wie es aussieht nicht durch Ihre bzw. durch die Erklärung Ihres Anwalts beeindrucken lassen. Wurde das schon begründet?

Einen Gutachter zu beauftragen kann eventuell Sinn machen, allerdings nur, wenn Sie es wirklich nicht waren. Nachher kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass Sie es doch waren, dann wären Ihnen nur noch (vermeidbare) zusätzliche Kosten entstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Nachher kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass Sie es doch waren,

Die Wahrscheinlichkeit dieser Feststellung dürfte bei 0,01% liegen.
Denn dazu müsste das Gericht den Sachverständigen nicht nur unsinnigerweise mit der Klärung dieser Frage beauftragen, sondern der Sachverständige müsste diese Frage auch noch mit "ja" beantworten können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Warum sieht das die Staatsanwaltschaft nicht?
Dazu kann niemand auch nur eine Vermutung äußern, da niemand hier den Akteninhalt kennt. Außerdem verschweigen Sie ja gezielt, inwiefern Sie sich während des Ermittlungsverfahrens eingelassen haben. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass Ihre Einlassung etwas ungeschickt war. Ganz allgemein arbeiten aber einige Staatsanwaltschaften gerade im Bereich der Kleinkriminalität ganz einfach extrem schlampig. Mancher Richter am Amtsgericht nickt den Strafbefehlsantrag nur kurz ab, ohne genauer hinzusehen. Wenn beides zusammen kommt...

Zitat:
Ich will es mal so erklären.
Die meisten User hier im Forum sind nicht völlig doof. Solche "Erklärungen" sind daher nicht notwendig. Zielführender wäre es, wenn Sie wesentliche Infos nachreichen würden.

Zitat:
Das ist doch ein relativ einfaches physikalisches Prinzip.
Nein. Es ist überhaupt kein physikalisches Prinzip.

Zitat:
Der Außenumfang sowohl meines Autos als auch der des GES ist aber in der Höhe von 34 cm über dem Boden geringer als in darüber liegenden Bereichen.
Denkfehler. Anders als Bierflaschen sind Autos nicht im Umfang nicht kreisrund. Selbst wenn derUmfang in der Höhe von 34cm vergleichsweise klein ist, kann an irgendeiner Stelle ein Bauteil hevorragen.

Zitat:
die auf der gleichen Ebene stehen
Das is eine Annahme, die Sie Ihrer Überlegung zugrunde legen. Die Frage ist, ob denn gesichert (und aktenkundig) ist, dass dies auch der Fall war.

Wie sieht es denn mit der Zahl und Höhe der Tagessätze aus? Passt das zu Ihrem Nettoeinkommen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
str479507-60
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Herr Zuckerberg,
vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten.

Mir geht es nicht um einen Freispruch in diesem Forum, das wäre doch absurd,
wenn ich dem Richter sagen würde Herr Zuckerberg hat gesagt, dass ich vermutlich unschuldig bin.

Ich habe heute Nachmittag die Bilder der Akte meinem Schwager (er ist Ingenieur) gezeigt ohne in eine bestimmte Reichtung zu kommentieren.
Nach einer Minute meinte er, es sei völlig unmöglich dort das Auto zu berühren.
Man könnte dies leicht verfizieren, in dem man beide Autos nebeneinander auf einen Parkplatz stellen würde, ob eine Berührungsmöglichkeit besteht.

So denken Ingenieure.

Wie gesagt vielen Dank, an alle, die eine Antwort gegeben haben.

0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
str479507-60
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Wenn das so unmöglich ist. Wie kommt dann der Schaden? Irdenwas muss dann doch berührt haben


Ich beschuldige nicht leichtfertig andere, aber ich habe ganz am Anfang geschrieben "Blumenkübelhöhe"
Und es war ein Firmenwagen.

Diese Fälle kommen anscheindend öfter vor.
Siehe hier: https://rp-online.de/nrw/staedte/remscheid/spurfix-ueberfuehrt-luegner-am-steuer_aid-20596195
oder hier:
https://rp-online.de/nrw/staedte/kevelaer/wenn-zeugenaussage-gegen-sachbeweis-steht_aid-21655049

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von str479507-60):
Man könnte dies leicht verfizieren, in dem man beide Autos nebeneinander auf einen Parkplatz stellen würde, ob eine Berührungsmöglichkeit besteht.

Oh je ...


Zitat (von str479507-60):
So denken Ingenieure.

Nein, nicht Ingenieure, welche in solchen Fällen zugelassene Sachverständige sind.

Als erstes müsste man mal schauen, ob es am vermeintlichen Schädiger überhaupt mögliche korrespondierende Schäden gibt.

Dann stellt man beide Kfz auf einen norm-nivellierten Boden und nicht auf irgendeinen Parkplatz.

Und zum dritten müsste man dann berücksichtigen, das die Höhe der beiden Kfz sich auch dynamisch verändert und eben nicht auf den 34 cm bleiben und diese Variablen entsprechend berücksichtigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Vielleicht habe ich was überlesen. Aber, mir fehlt die Einlassung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren. Wenn man sich da nicht einlässt, dann wird nach Aktenlage entschieden. Wenn wir dann in der Akte noch eine detaillierte Zeugenaussage haben, dann hat es in diesem Fall für den Strafbefehl gereicht. Dagegen kann man sich wehren, dann gibt es eine mündliche Verhandlung, da kann man dann alles klären.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
str479507-60
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
mein Anwalt hat wg. der Unklarheiten des angeblich verursacheten Schadens bei Gericht einen Sachbeweis beantragt. Dem zu Folge hat das Gericht einen Sachverständigen beauftragt.
Dort sollte es zu einer Gegenüberstellung der Fahrzeuge kommen.
Dazu ist es aber nicht gekommen, da der angeblich Geschädigte zum Termin nicht erschienen ist.
Na mal schauen, die Gerichtsverhandlung ist im November.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Vielleicht habe ich was überlesen. Aber, mir fehlt die Einlassung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren. 
Nein. Der Threadersteller verschweigt diese wichtige Info ganz bewusst und hat mehrfache Nachfragen dazu unbeantwortet gelassen.

Zitat:
mein Anwalt hat wg. der Unklarheiten des angeblich verursacheten Schadens bei Gericht einen Sachbeweis beantragt. Dem zu Folge hat das Gericht einen Sachverständigen beauftragt.
Das Zeugnis eines Sachverständigen ist immer noch kein Sschbeweis. Das hatte ich schon vor 3 Monaten erwähnt.

Zitat:
Wenn Sie z.B zwei Bierflaschen mit einem Bauch haben und stellen diese auf einen Tisch, können diese sich nur in der Mitte berühren.
Das ist ja nun ganz offensichtlich falsch.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von str479507-60):
Aber es gibt einen Zeugen, der die Fahrerflucht beobachtet haben will.
Der vom April?
https://www.123recht.de/Forum-__f596735.html
Das war natürlich dein Nachbar, denn du sollst ja sein Auto angerempelt haben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
str479507-60
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Der vom Gericht bestellte Gutachter hat festgestellt, dass es keine Kollison, so wie von der Zeugin ausgesagt, gegeben haben kann.
Es wird aber trotzdem eine Hauptverhandlung geben, jedenfalls nach Stand jetzt.
Die Rolle der Zeugin wird mir immer suspekter, ich habe gedacht, sie hat etwas gesehen und das falsch eingeordnet. Falsche Uhrzeit etc. Aber jetzt bin ich der Meinung sie hat eine völlig andere Situation (an der ich nicht beteiligt war) gesehen oder sie lügt, dass sich die Balken brechen.
Ich bin auf ihre Aussage vor Gericht gespannt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
str479507-60
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
nur mal zur Info. Nach fast einem Jahr hat es ein Urteil gegeben.
Freispruch auf Antrag der Staatsanwaltschaft.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 315x hilfreich)

Zitat (von str479507-60):
Freispruch auf Antrag der Staatsanwaltschaft.
Dann hat man in der Sache alles richtig gemacht - inkl. einer anständigen Rückmeldung an dieser Stelle, danke dafür!

0x Hilfreiche Antwort

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