Zeugenaussage vor Gericht

27. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
chrisw85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugenaussage vor Gericht

Zuerst einmal Hallo und guten Abend.

Ich wurde vom Gericht zu einer Zeugenaussage geladen und dabei ergeben sich für mich folgende Probleme und Fragen...

Kurz zur Geschichte des Falles. Meinem Freund wird vorgeworfen an dem besagten Tatabend an einer Hauswand Schmierereien angebracht zu haben. Wir waren zu zweit unterwegs und waren auch leicht alkoholisiert. Auf dem Weg zu mir soll er eine Hauswand mit einem Wachsmaler "verschönert" haben. Er wurde wohl von einer Zivilstreife dabei beobachtet. Auf jeden fall wurde ich ungefähr 100-150m von besagter Wand entfernt niedergerissen. Mein Begleiter wurde nach kurzer Flucht auch festgehalten. Als wir beide dann mit Handschellen am Straßenrand saßen haben die Polizisten wahrscheinlich gerade ihr Protokoll geschrieben, ich hörte zumindest etwas davon, das ich bestätigt hätte, dass mein Begleiter an besagter Wand gekritzelt hat. Ich habe sofort darauf bestanden, dass zumindest vermerkt wird, dass ich so etwas nie gesagt habe. Ein Stift oder sonstiges belastendes Material wurden weder bei mir noch bei meinem Freund gefunden.

Natürlich habe ich mit meinem Freund gesprochen und er hat mir persönlich gegenüber zugegeben so etwas gemacht zu haben. Ich wollte eigentlich aussagen, dass ich es nicht gesehen habe, allerdings habe ich die Sorge, dass die Sache mit dem einen Polizist zur Sprache kommt. Und ich weis nicht wie das Gericht reagiert. Ich meine die Aussage es nicht gesehen zu haben ist keine Lüge und wenn ich es gesehen hätte, stünde mir dann nicht auch ein Aussageverweigerungsrecht zu, weil ich mich ja dann als Mittäter outen müsste. Er hat vor die Aussage zu verweigern. Vielleicht habt Ihr da ja noch ein paar Tipps.

Danke
Chrisw85

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7 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

und wenn ich es gesehen hätte, stünde mir dann nicht auch ein Aussageverweigerungsrecht zu, weil ich mich ja dann als Mittäter outen müsste.

Nein, alleine das zusenen bei einer Sachbeschädigung ist keine Mittäterschaft. Wenn Sie nicht mehr als 'zusehen' gemacht haben, fällt das Auskunfstverweigerungsrecht nach § 55 StPO flach.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hanen Sie vor Ort kein Protokoll unterschrieben, dass Sie es gesehen haben...?

Aber davon unabhängig sollte man bei Gericht immer die Wahrheit aussagen, selbst wenn dadurch eine Diskrepanz zu einer Aussage bei der Polizei auftreten würde. Denn eine 'uneidliche Falschaussage' [§ 153 StGB ] wird immer härte bestraft, als die in Frage kommenden Bezugsdelikte bei der Polizei (in dem Fall wäre es eine falsche Verdächtigung)

Wenn Sie allerdings bei der Polizei tatsächlich gesagt hätten, dass Sie es gesehen haben, dies aber unwahr war, käme dann doch wieder das Auskunfstverweigerungsrecht nach § 55 StPO ins Spiel, da Sie dann eben durch eine wahrheitsgemäße Aussage bei Gericht die falsche Verdächtigung bei der Polizei einräumen müssten.

Wobei sich dann natürl. die Frage stellt, warum Sie ihren Kumpel falsch bezichtigen sollten (wird sich auch das Gericht fragen).

Weiterhin kommt es natürl. auch darauf an, ob die Gesamtsituation an dem Abend es überhaupt hergibt, dass ihr Freund die Sache unbemerkt von Ihnen hätte machen können.

Alles in allem eine nicht leichte Situation, die sich von hier aus (ohne Aktenkenntnis) auch nicht weiter beurteilen läßt. Aber wie schon gesagt: Vor Gericht fährt man als Zeuge -bis auf wenige Ausnahmen- mit der Wahrheit immer am besten.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Sie befinden sich ziemlich in der Zwickmühle, da Sie ja einerseits verpflichtet sind die Wahrheit zu sagen und im Falle einer Falschaussage eine saftige Strafe zu erwarten ist, die höher sein wird, als eine bloße Sachbeschädigung, und andererweits wollen Sie Ihren Freund decken, der lieber die Tat abstreitet.

Eigentlich hat nur Ihr Freund es in der der Hand, Sie aus dieser Nummer rauszuhalten. Wenn er nämlich die Tat zugibt und sich geständig zeigt, dann wird Ihre zeugenaussage überflüssig. Sollten Sie trotzdem noch als Zeugin angehört werden, könnten Sie ja ohne Probleme die Wahrheit sagen.

Zudem würde sich ein Geständnis auch strafmildernd auswirken.

Irgendwelche Lügen, faulen Ausreden und irgendwelche Aussage-Konstruktionen führen jedenfalls nicht zum Erfolg, sondern machen die Sache nur noch schlimmer.



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#3
 Von 
chrisw85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ersteinma danke für Ihre Antworten. Ja dieses Zwickmühlengefühl hab ich halt auch.

Ich habe auch shcon versucht mit ihm z ureden, sich wenigstens einen Anwalt für die Akteneinsicht zu beauftragen. Auh die option "Zugeben" habe ich ihm näher gebracht, da es sein "Erstes Mal" ist, im Bezug auf Sachbeschädigung und die zu erwartende Strafe bei Geständnis echt gering wäre...

Andererseits wäre die Aussage meinerseits, es nicht gesehen zu haben auch nicht unwahr! Vielleicht könnte sogar einer der Polizisten bestätigen, dass ich mich nicht beteiligt oder auch wahrgenommen habe, ich bin in dem Moment einfach weitergelaufen.
Er hat sich halt kurz anne Wand gestellt und rangekritzelt.

Naja, echt n bissl vertrackelt, werde wohl oder übel mal selsbt zu mAnwalt gehen und mich beraten lassen.

Vielen Dank für diese zwei ersten Einschätzungen!

chrisw85

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Andererseits wäre die Aussage meinerseits, es nicht gesehen zu haben auch nicht unwahr!


Doch, es wäre unwahr, denn auch das Weglassen von Informationen begründet eine Falschaussage. Und da es ja wohl auch unabhängige zeugen gibt, nämlich die polizisten, kann ich nur ganz dringend von einer derartigen Aussage abraten. Die Konsequenzen wären für Sie schlimmer als für Ihren Freund.

Wieso wollen Sie selbst zum Anwalt gehen ?? Das kostet nur geld und der wird ihnen auch nicht mehr sagen können, als dass Sie die vollständige (!) Wahrheit vor Gericht sagen müssen.

Ich an Ihrer Stelle würde keine Rücksicht auf Ihren freund nehmen. Wenn der nicht den A... in der Hose hat, zu seinem Mist zu stehen und obendrein noch seine Freundin in die Sache reinzieht und von ihr eine strafbare Falschaussage erwartet, dann ist das schon bezeichnend.
Offensichtlich denkt er nur an sich.


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#5
 Von 
chrisw85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja da haben Sie wohl recht... :/
Ich bin im Übrigen nicht weiblich :) , ic hweis, dass der nick etwas irreführend sein kann, hat aber diesma ne ganz eigene Bedeutung.

Vielen Dank noch einmal

Christopher

-- Editiert von chrisw85 am 27.02.2008 15:20:41

-- Editiert von chrisw85 am 27.02.2008 15:21:04

-- Editiert von chrisw85 am 27.02.2008 15:21:38

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Ich bin im Übrigen nicht weiblich


macht ja nichts, inhaltlich bleibe ich trotzdem dabei, was ich gesagt habe... ;)




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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Andererseits wäre die Aussage meinerseits, es nicht gesehen zu haben auch nicht unwahr!

Das Problem ist, dass es ja wohl eine protokollierte Aussage von Ihnen ggü. der Polizei gibt, dass Sie es gesehen haben; und auch der Polizeibeamte -wohl- als Zeuge aussagen wird, dass Sie gesagt haben, dass Sie es gesehen haben.

Wenn Sie jetzt vor Gericht sagen, dass Sie es nicht gesehen haben, muß ja eine dieser beiden Aussagen -zumindest aus der Sicht des Gerichts- falsch sein.

Und das wäre dann in jedem Fall eine Straftat, egal welche der beiden Aussagen das Gericht am Ende glaubt. Glaubt es die erste Aussage bei der Polizei, wäre die Aussage vor Gericht eine uneidliche Falschaussage [§ 153 StGB ]. Glaubt es die zweite Aussage vor Gericht, wäre die erste Aussage eine falsche Verdächtigung gewesen [§ 164 StGB ].

Egal welchen der beiden Tatbestände das Gericht am Ende als erfüllt ansehen würde, wäre die Strafe dafür -wie auch justice schon sagte- vmtl. höher als die, die ihr Freund für die SB zu erwarten hat.

Deswegen würde ich mir gut überlegen, ob Sie sich auf dieses dünne Eis begeben, um eine popelige Sachbeschädigung zu decken. Wenn es um ein paar Jahre Knast für Ihren Freund ginge, könnte ich noch verstehen, dass man als Freund eine Geldstrafe o.ä. auf sich nimmt um ihn nicht zu verpfeifen. Aber so ...!?

Am schlauesten wäre es -in Ihrer beiden Sinne- wirklich, wenn er die SB zugeben würde. Er sichert sich aufgrund des Geständnisses Strafmilderung und Sie sind aus der Zwickmühle raus.

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