Zeugenaussage vor Gericht umgehen

1. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Ignore
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugenaussage vor Gericht umgehen

Hallo an Alle,

ich habe ein akutes Problem und hoffe, ihr könnt mir helfen.

Ich hatte vor einiger Zeit ein ziemlich unschönes Erlebnis, bei dem ein mir Unbekannter einen anderen mir Unbekannten mit einer Waffe bedroht hat. Ich habe zu diesem Fall jetzt eine Vorladung zur Zeugenaussage bei der Polizei bekommen. Dort werde ich hingehen und alles schildern, kein Problem. Was ich gern vermeiden möchte ist, dass ich zu einer Gerichtsverhandlung gehen muss und dort diesem sehr aggressiven und skrupellos wirkenden Typen wieder begegne. Ich habe Angst, dass er sich mein Gesicht merkt (beim eigentlichen Vorfall war ich nur "Nebendarsteller" und der Typ war betrunken) und unser nächstes Zusammentreffen gefährlich für mich (bzw. meine Familie) wird. Habe ich irgendeine Möglichkeit, den Staatsanwalt bzw. den Richter dazu zu bringen, dass meine schriftliche Aussage als ausreichend gewertet wird? Oder habe ich eine andere Möglichkeit, die direkte Konfrontation zu umgehen? Irgendeine Art Zeugenschutz?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Habe ich irgendeine Möglichkeit, den Staatsanwalt bzw. den Richter dazu zu bringen, dass meine schriftliche Aussage als ausreichend gewertet wird?

Nein. In einer Verhandlung gilt grundsätzlich nur, was dort gesprochen wird. Auch Zeugenschutz ist für die Art von Fällen nicht vorgesehen. Machen Sie sich nicht zu viel Sorgen. Selbst da, wo Zeugen vor der Verhandlung explizit bedroht werden, passiert in der Regel nichts. Gerade nach einer Verurteilung hat der Täter ja nichts mehr davon - höchstens noch mehr Ärger - sich noch mit Ihnen zu befassen.
Und Sie sollten bedenken, daß es gerade auf Aussagen von Menschen wie Ihnen ankommt, damit es zu einer Verurteilung kommt. Und jetzt stellen Sie sich vor, Sie wären bei der Tat das Opfer gewesen und eine Verurteilung ist nicht möglich, weil der Zeuge aus Angst vor dem Täter nicht aussagt, Nicht, weil dieser ihn mit dem Tode bedroht hat, sondern weil der "so böse guggt"...

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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