Zeugenaussage zurückziehen?

10. Dezember 2002 Thema abonnieren
 Von 
Michael Voelzi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugenaussage zurückziehen?

Hallo, ich habe einen Ladendiebstahl beobachtet und habe den Täter erkannt, da er mal auf meiner Schule ging. Ích habe angenommen dass es reicht bei der Polizei eine Aussagezu machen, aber nun habe ich einen Bescheid für einen Gerichtstermin als Zeuge bekommen.

Ich will auf alle Fälle beim Täter anonym bleiben, da der Täter gewalttätig ist und mit harten Drogen zu Tun hat. Natürlich habe ich dann Angst um meine Gesundheit.

Was geschieht wenn ich die Aussage noch vor dem Gerichtstermin zurückziehe oder gibt es eine möglichkeit anonym auszusagen, so dass der Täter mich nicht sehen kann und auch nicht meinen Namen erfährt?

An dem Gerichtstermin habe ich keine Zeit da ich in der Schule bin und den Schulstoff nicht verpassen darf. Ich bin auf der FOS und brauch einen möglichst guten Numerus Clausus und kann daher zu dem Termin auf keinen Fall in der Schule fehlen. komme ich so evtl. an eine Aussage, ohne dass mich der Ladendieb sieht???

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wischnek
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 38x hilfreich)

Und der größte schuft im land ist immer noch der denunziant.

tja, mein lieber. das ist lehrgeld, da musst du wohl durch.
trotzdem alles gute. ;)

martin

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#2
 Von 
Theodor
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 66x hilfreich)

Du schreibst dem Gericht, dass du an dem Termin nicht abkömmlich bist, mitsamt deiner obigen guten Begründung.
Wenn du Glück hast, findet der Termin doch statt, und es wird auf deine Zeugenaussage verzichtet. Dein Name wird aber trotzdem wahrscheinlich erwähnt werden. Wie der Vorschreiber : Lehrgeld, aber im Grunde sollte man aussagen.
Viel glück.
theodor

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#3
 Von 
Prosecutor
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 10x hilfreich)

Sei kein Feigling, sondern beweise Zivilcourage. Lass dich nicht einschüchtern, sondern geh zur Polizei, falls du bedroht wirst. Evtl. kommt der Täter dann wegen Verdunkelungsgefahr sogar in U-Haft.
Die Justiz wird dich nicht in ruhe lassen, wenn du der einzige Zeuge bist. Notfalls wirst du zwangsweise zu dem Termin vorgeführt, falls du unentschuldigt fehlst. Und entschuldigen kann dich eigentlich nur Reiseunfähighkeit.

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#4
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

Wie ist das denn wenn er nun bei der Polizei sagen würde er sei sich garnicht mehr so sicher das diese Person der Täter ist? Das Verfahren würde sicher weiter gehn aber wird er dann immer noch vorgeladen?

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#5
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Die Ladung bleibt mit Sicherheit bestehen.

Hinzu käme aber dann noch ein Ermittlungsverfahren gegen den Zeugen wegen uneidlicher Falschaussage bzw. Meineids oder aber alternativ wegen falscher Verdächtigung. Ob das die bessere Alternative ist, wage ich zu bezweifeln.

Im übrigen: Wohin gelangt die Justiz, wenn alle Zeugen plötzlich "kneifen"?
Besteht eine Gefahr für den Zeugen und ist diese objektiv zu begründen, so besteht zudem die Möglichkeit, den Angeklagten für die Dauer der Zeugenvernehmung aus dem Gerichtssaal zu entfernen, soweit der Angeklagte einen Verteidiger hat.

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

@tuma...

Wie auch 'don carlo' schon sagte, wäre der Zeuge dann wegen 'falscher Verdächtigung' dran, da er ihn bei seiner polizeilichen Aussage offenbar zweifelsfrei identifiziert hat.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Man kann von allen Rückzugsversuchen nur abraten. Weder haben Sie nach dem Gesetz einen Grund, dem Termin fernzubleiben, noch besteht für Sie eine Möglichkeit aus der Sache rauszukommen. Die einzige reale Möglichkeit ist: hingehen und die Wahrheit sagen. Alles andere wird auf lange Sicht wesentlich bitterer.

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Schule ist kein Grund, einer Ladung nicht zu folgen. Wäre es so hätte jeder Zeuge etwas besseres vor. Als Zeuge sind Sie verpflichtet, bei Gericht zu erscheinen, vollständig und wahrheitsgemäß auszusagen und das auf Verlangen zu beeiden (was praktisch nie vorkommt).
Ihre Besorgnis kann ich nachvollziehen. Es kommt aber erstaunlich selten vor, dass Zeugen nachträglich vom Angeklagten etwas zu befürchten haben. Und in den wenigen Fällen die ich kenne war die Strafe dafür ausgesprochen hoch.

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