Zeugenvorladung

21. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
hamburgerin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugenvorladung

Habe von der Polizei eine Zeugenvorladung bekommen. Dort steht drin: Die Polizei ermittelt im Rahmen eines Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Stimmt es, dass ich diese Vorladung absagen, bzw. verweigern kann?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RQ
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo

ich glaube bei der Polizei schon, bei gericht aber nicht.(reimt sich das etwas)
Bin aber keinFachmann, kann auch sein das du hinmusst, und bei der Polizei zu Protokoll gibtst, dass du nichts sagen willst. Wenn du mit dem beschuldigten Verwandt oder verschwägert bist, ist das ach ok. wenn nicht, ist das vieelicht auch gar nicht so einfach mit "Aussage verweigern" (ausser du könntest dich selbst belasten).
aber wie gesagt, ist das meine Einschätzung, und die zählt nicht mehr ein Stammtisch Kommentar oder einen Barkeeper Lebensweisheit

gruss

rq

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#2
 Von 
Tanja S.
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

auch ich bin kein Experte. Aber soweit ich weiss, mußt Du lediglich die Angaben zur Person beantworten.

Die übrigen Fragen kannst Du vorerst mal verweigern.

Ruf doch einfach dort mal an, vielleicht kannst Du diese Angaben auch schriftlich machen.

Gruß
tanja

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Bei der Polizei kannst Du absagen.

Kommt eine Ladung von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht, ist Erscheinen Pflicht. (reimt sich auch ;) )

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

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