Zeugin und Gerichtstermin / aber Medikamenten Einnahme

24. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
L-270779
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugin und Gerichtstermin / aber Medikamenten Einnahme

Zeugin und Gerichtstermin / aber Medikamenten Einnahme

"Wie sieht folgender fiktiver Fall aus:

"Mal angenommen, eine Zeugin wird zu einer Gerichtsverhandlung geladen, aber sie hat vom Doktor Psychopharmaka verschrieben bekommen, die sie auch täglich einnehmen muß.

Was würde passieren, wenn diese Zeugin dann bei Gericht auch erscheint, kann aber aufgrund der verordneten Medikamente nicht aussagen.

Wie könnte / würde ein Gericht dann reagieren?

Wird die zeugin verhaftet, oder was passiert?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von L-270779):
Was würde passieren, wenn diese Zeugin dann bei Gericht auch erscheint, kann aber aufgrund der verordneten Medikamente nicht aussagen.
Dann sollte ein Arzt wohl vorher bescheinigen, dass die Zeugin soviel Psychopharmaka einnimmt, dass das eine Aussage nicht zulässt. Damit wird die Zeugin wohl nicht geladen, der Gerichtstermin wird verschoben, oder, oder ...

Ansonsten gilt:
Zitat (von https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/z_ablage_alte_knotenpunkte/hinweise_fur_zeugen/rechte-und-pflichten-des-zeugen-vor-gericht-148276.html):

Wird das Zeugnis ohne gesetzlichen Grund verweigert, gilt dasselbe wie bei einem Nichterscheinen des Zeugen: Ihm werden die durch die Verweigerung verursachten Kosten auferlegt und ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft festgesetzt. Auch Haft kann zur Erzwingung der Aussage angeordnet werden.


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#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2019 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von L-270779):
Was würde passieren, wenn diese Zeugin dann bei Gericht auch erscheint, kann aber aufgrund der verordneten Medikamente nicht aussagen.


Genau das was bostonxl geschrieben hat.

Wenn es einen medizinischen Grund gibt, warum die Zeugin nicht aussagen kann, z.B. weil sie durch die Medikamente zu sehr beeinträchtigt ist, dann wird ein Arzt dies in einem Attest bestätigen können. Und dann wird das Gericht verlangen, dass ein entsprechendes Attest vorgelegt wird.

Kann der Arzt dies nicht bestätigen, dann muss man davon ausgehen, dass es nicht zutrifft. Und dann kann / wird das Gericht die Möglichkeiten ausschöpfen, die es bei allen Zeugen hat, bis evt. hin zu Beugehaft.

-- Editiert von Dirrly am 24.05.2022 21:56

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von L-270779):
Wie könnte / würde ein Gericht dann reagieren?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von L-270779):
Wird die zeugin verhaftet, oder was passiert?

Es ist eher unwahrscheinlich, dass ein Gericht eine solchen Stressfaktor einer JVA aufbürden würde.
Das ein Gericht die Verschwendung von Zeit und Geld dann jedoch dem Zeugen aufbürden würde statt dem Steuerzahler ist ganz und gar nicht unwahrscheinlich. Jedenfalls dann, wenn der Zeuge oder ein andere Verantwortlicher das Gericht nicht vorab über die Problematik informiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Was heißt überhaupt, "kann nicht aussagen"? Sprechen wird sie doch noch können - folglich kann sie z. B. aussagen, dass sie sich nicht erinnern kann: Das kommt bei Gericht recht häufig vor.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3508 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von L-270779):
Mal angenommen, eine Zeugin wird zu einer Gerichtsverhandlung geladen, aber sie hat vom Doktor Psychopharmaka verschrieben bekommen, die sie auch täglich einnehmen muß.

Es nehmen sehr viele Personen Psychopharmaka, gehen täglich einem Beruf nach und haben dadurch keine Einschränkungen.
Sollte die Person nicht in der Lage sein, vor Gericht eine Zeugenaussage zu tätigen, bekommt sie von ihrem Arzt ein entsprechendes Attest. Wenn nicht, kann sie eine Aussage leisten.
Gibt es einen Grund warum sie nicht aussagen will?














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#6
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2019 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
folglich kann sie z. B. aussagen, dass sie sich nicht erinnern kann


Führt aber zur gleichen Problematik, wenn einem das nicht einfach so geglaubt wird.

Dass man nicht mehr alle Details erinnern kann und dass man manche Dinge vielleicht sogar falsch in Erinnerung hat... geschenkt.

Dass ein Vorgang aber komplett aus der Erinnerung ausgelöscht ist, dafür bedarf es schon einer gewissen Begründung. Und wenn man dafür Medikamente als Grund angibt, kommt man wieder zum ärztlichen Attest.


Zitat:
Das kommt bei Gericht recht häufig vor.


Ja, viele Personen "vergessen" z.B. komplett, ob sie bei Person X jemals Drogen gekauft haben und ähnliches. Das führt aber bei allen zu "Problemen", weil das meist nicht geglaubt wird.

Natürlich ist nachvollziehbar, wenn Person Y nicht mehr weiß, ob sie am 05.05.2020 10 Gramm oder 15 Gramm bei Person X gekauft hat. Und auch, ob er 15 mal oder 20 mal zum kaufen dort war, ist sicher nicht einfach zu erinnern. Dass man sich aber gar nicht mehr erinnern kann, ob man jemals bei X Drogen gekauft hat, das ist eine ganz andere Hausnummer, die man begründen können sollte, damit es glaubwürdig wird.

-- Editiert von Dirrly am 25.05.2022 13:44

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ja, viele Personen "vergessen" z.B. komplett, ob sie bei Person X jemals Drogen gekauft haben und ähnliches. Das führt aber bei allen zu "Problemen", weil das meist nicht geglaubt wird. Nun ja - denen wird dann ihre Aussage bei der Polizei vorgehalten, woraufhin sie "wird wohl so sein" murmeln. So kann das hier natürlich auch ausgehen - es klingt ohnehin etwas danach, als suche man eine Ausrede...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2019 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
woraufhin sie "wird wohl so sein" murmeln


Ja, damit hast du natürlich Recht. ;-)

Ich wollte nur drauf raus, dass sich die Position, dass man sich nicht erinnert nur schwer zu halten sein dürfte. In dem Fall lenken sie ja irgendwann sozusagen ein.

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#9
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Ich mein, wie fertig muss man sein, wenn man weiß, dass man zu Gericht muss und sich dann so zuschmeissen mit Pillen, dass die Rübe nur noch Brei ist und man nicht mehr aussagen kann?? Fällt einem sowas nicht irgendwie vorher mal auf?

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Nun ja - man ist klar genug im Kopf, Vorladungen nicht nur zu lesen, sondern auch zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein. Insofern sucht man wohl eher eine Ausrede... Im Übrigen dürfte eine so krasse Medikation wohl auf Akutpsychotiker und Sterbende (zur Schmerzlinderung) beschränkt sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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