Zeugnis und Auskunftsverweigerungsrecht

25. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go511064-64
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugnis und Auskunftsverweigerungsrecht

Folgende theoretische Frage Person A hat eine Straftat begangen. Die Polizei kennt den Täter jedoch nicht. Es wird im Laufe der Ermittlung eine Person B dazu befragt welche mit Person A verwandt ist. Wenn jetzt Person B gegenüber der Polizei sagt das sie von ihren Aussagen und Auskunftsverweigerungsrecht gebrauch macht, Dann würde ja die Polizei gleich auf die Idee kommen in seinem familieren Umfeld zu ermitteln. Genau dies möchte Person B aber verhindern. Was sagt man da also am besten?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1445 Beiträge, 293x hilfreich)

Zwei Gegenfragen:

1. Wie kommt die Polizei auf Person B?
2. Was weiß Person B über die Straftat?

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

3. In welchem Verwandtschaftsverhältnis stehen A und B zueinander?

-- Editiert von Demonio am 25.09.2019 13:10

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

B hat ein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 52 StPO, wenn eines der dort genannten Beziehungsverhältnisse besteht. Das ist zu unterscheiden von einem Auskunftsverweigerungsrecht gem. § 55 StPO, das besteht, wenn jemand durch die wahrheitsgemäße Beantwortung einer Frage in die Gefahr kommt, selbst strafverfolgt zu werden.

Zitat:
Wenn jetzt Person B gegenüber der Polizei sagt das sie von ihren Aussagen und Auskunftsverweigerungsrecht gebrauch macht, Dann würde ja die Polizei gleich auf die Idee kommen in seinem familieren Umfeld zu ermitteln. Genau dies möchte Person B aber verhindern.


Das kann, wenn der Personenkreis, der gem. § 52 StPO zur Zeugnisverweigerung berechtigt, in der Tat ein Dilemma für B sein. B darf nicht lügen, also nicht sagen, dass er nicht weiß wer es war, weil das eine Strafvereitelung wäre. Er darf natürlich auch niemand anderen beschuldigen.
B bleibt nur, wenn er gefragt wird, ob er weiß, wer der Täter ist, zu antworten, dass er es weiß, aber insoweit ein Zeugnisverweigerungsrecht hat.
Klar, das lenkt dann den Verdacht in eine bestimmte Richtung bzw. auf einen bestimmten Personenkreis. Ist aber nunmal so.

0x Hilfreiche Antwort

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