Zivilcourage wurde bestraft

25. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Rote_Hexe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zivilcourage wurde bestraft

Heute wurde mein Mann vor dem Landgericht Steinfurt zu einer Gelstrafe von 600 Euro verurteilt. Zusätzlich muss er die Gerichtskosten tragen.

Verurteilt wurde er, weil er auf der Grevener Kirmes eine zunächst verbale Auseinandersetzung zwischen 2 Männern beobachtet hatte und eingriff, als diese körperlich wurde. Dabei versetzte ihm der Angreifer einen Faustschlag auf die Wange, worauf mein Mann ihn auf den Boden drückte und dort fixierte. Der Bruder des Angreifers mischte sich ein und zog meinen Mann von ihm fort.

Dummerweise hat sich das Opfer mit dem Angreifer und seinem Bruder gegen meinen Mann verschworen und haben einhellig ausgesagt, es habe sich lediglich um eine verbale Auseinandersetzung gehandelt und das Eingreifen meines Mannes wäre nicht vonnöten gewesen.

Soviel dazu, wenn man Zivilcourage in Deutschland zeigt. Am Ende kann es sein, dass man selber der Dumme ist. Schade und Schande!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
Schade und Schande!


Das würde ja nun eher ins Meckerforum gehören oder hast du auch eine juristische Frage?

Natürlich können sich immer genügend Personen "verschwören" und dann auch noch hinreichend glaubwürdig aussagen, wie wollte man das auch fehlerfrei verhindern?
Umgekehrt würdest du dich doch auch beschweren, wenn jemand deinen Mann angreift, drei Zeugen bestätigen das glaubwürdig und das Gericht läßt den Angreifer laufen, weil es ja auch "eine Verschwörung sein könnte".

Gab es denn keine weiteren Zeugen, die die Version deines Mannes hätten bestätigen können?


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#2
 Von 
Rote_Hexe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine weitere Zeugin gibt es schon, leider ist sie namentlich unbekannt.

Ich weigere mich noch gegen den Tonus "Fehler passieren - Pech gehabt" und überlege die ganze Zeit ob und wie man gegen dieses Urteil vorgehen sollte.

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Eine Belehrung über die möglichen Rechtsmittel sollte doch erfolgt sein?!

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Gab es denn überhaupt ein Urteil? Oder war das vielleicht eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage von 600,-€?

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wieso war dieser Fall eigentlich vor dem Landgericht ???????

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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

ein Landgericht Steinfurt gibt es nicht - nur ein Amtsgericht.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

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#7
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
ob und wie man gegen dieses Urteil vorgehen sollte


Berufung kann man ja einlegen. Aber wenn hier drei glaubwürdige Aussagen gegen eine stehen, kann auch das Berufungsgericht nicht mehr machen. Dazu müßte man schon konkrete Anhaltspunkte haben, wieso es seitens des Amtsgerichtes rechtsfehlerhaft war, den Aussagen der drei zu glauben.
Das bloße Beharren auf "es war aber ganz anders" ist eine schlechte und nicht erfolgversprechende Strategie für eine Berufung.

Ansonsten kann ich nur raten (wenn du es partout nicht auf sich beruhen lassen willst): such nach der Zeugin. Ggfs. mit Aushängen usw. Wenn die sich erst in 3 Monaten meldet, ist es zwar zu spät für den eigenen Fall, aber man würde die drei noch wegen uneidlicher Falschaussage und falscher Anschuldigung belangen können. Und zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen kann man sie dann auch noch - die verhängte Geldstrafe wäre der Schaden.

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""

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#8
 Von 
guest-12301.03.2010 09:35:45
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 35x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Das ist nicht gesagt. Regelmäßig dauert es schon länger als 3 Monate, bis ein Termin für die Berufungsverhandlung stattfindet.



Eben,

Außerdem würde der Fall vor einer kleinen Strafkammer des Landgerichts Münster verhandelt.

Das LG Münster ist chronisch mit BtM Verfahren überlastet. Es ist warscheinlich das das Verfahren erst in 6 bis 8 Monaten durchgeführt wird.

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