Sehr geehrte Damen und Herren,
wie verhält sich dies rechtlich:
Person A zeigt den B ;
dem B jedoch nichts bewiesen werden ;
B geht nun gegen A aufgrund von Falschanzeige vor;
wird dem A die Falschanzeige nachgewiesen, wie hoch würden wohl die maximalen Schadensersatzansprüch in einem folgenden Zivilprozess ausfallen können?
und könnte B auch zivilrechtliche vorgehen, wenn der strafrechtliche Prozess damit enden würde, dass keine Falschanzeige vorlag?
bereits im Voraus vielen Dank für Ihre Mühen und über Antworten würde ich mich sehr freuen,
MfG,
Herr Meier
Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche bei Falschanzeige
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zunächst mal:
Die Höhe eines möglichen Schadensersatzanspruchs (der wahrscheinlich kaum zu begründen sein wird) hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, so dass pauschal bei dieser dürftigen Sachverhaltsschilderung keine halbwegs seriöse Prognose gemacht werden kann.
Sehr geehrter Herr Philosoph,
vielen Dank für Ihre Antwort. Welches Forum wäre denn das richtige? Viel wichtiger ist mir jedoch diese Frage:
"könnte B auch zivilrechtlich vorgehen, wenn der strafrechtliche Prozess damit enden würde, dass keine Falschanzeige vorlag?"
Freundliche Grüße,
Herr Meier
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