Zoll - Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz

21. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
ananda
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zoll - Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz

Hallo!
Ich leide an Haarausfall und habe mich mal vor einiger Zeit beim Deutschen Arzt beraten lassen. Er hatte mir ein Produkt namens Finisteride empfohlen. Nach einem kurzen Suchen im Netz habe ich dieses Produkt für ein zehntel des Preises gefunden. Hab dann bestimmt bisher 4x bestellt und die Pillen genommen.

Heute bekomme ich ein Schreiben des Haupzollamts Frankfurt: "Anhörung wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) Schriftliche Äußerung zum Sachverhalt.
Es wurden 90 Pillen a 5 mg aus Indien von einem unbekannten Absender sichergestellt.

Gegen mich wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts, mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Handel zu treiben oder an andere weiterzugeben. Vorwurf: Straftat nach Abgabenordnung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (Bannbruch § 372 AO und § 95 (1) Nr. 4 AMG )

Klingt erstmal erschütternd. Ich habe mir die Gesetze durchgelesen. Handel wird mir wohl niemand vorwerfen können - aber einen Verstoß gegen die Abgabenordnung.

Ich wäre sehr dankbar über Ratschläge. Vielleicht könnte ich sagen, dass ein Bekannter mir die Pillen gesendet hat/ geschenkt hat?
Was kann ich machen? Ist es wirklich verboten, dieses Produkt zu bestellen? Was kann mir da blühen?

Vielen Dank im Voraus
ananda

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wie hoch ist denn der Wert der Pillen insgesamt ?

Sind Sie bereits strafrechtlich auffällig gewesen ?

Falls nein, haben Sie in der Tat gute Chancen, daß das Verfahren eingestellt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gittermaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe auch mal ne Frage.

Solche Briefe habe ich insgesamt 3 Stück bekommen. Kann ich mir von meinem Arzt einfach ein Rezept ausstellen lassen oder von ihm bestätigen lassen, dass es dafür ein Rezept gab? Komme ich dann evtl. straffrei aus?

Liebe Grüße
Gittermaus

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