Zu Unrecht beschuldigt eine Morddrohung ausgesprochen zu haben?

8. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb410451-12
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 14x hilfreich)
Zu Unrecht beschuldigt eine Morddrohung ausgesprochen zu haben?

tag zusammen, kurze Frage:


Person A, die ich vom Sehen her kenne, mit der ich aber keinen Kontakt mehr habe, hat bei der Polizei Behauptet, dass ich Sie angerufen hätte und gesagt habe, ich bring dich um. A Benennt eine Zeugin ( B ) , welche besagtes Gespräch mitgehört habe, da B Anscheinend zu Besuch war.

A Kann sich aber offenbar nichtmehr erinnern, wann dieser Anruf stattgefunden hat! ( hat dies bei der Polizei heute zu Protokoll gegeben )

Gegenüber von C, einer Freundin von mir gab A aber an, dass dieser Anruf am letzten Donnerstag also 1 November gewesen sei. ( Wir haben das als Screenshot eines FB nachrichtenverlaufes ), leugnen also Zwecklos.

Offenbar kann A den Anruf per Fritzbox nachweisen. Der Witz ist, ich habe Sie wirklich am 1 November angerufen, aber da ging ihr Mann dran und die verbindung hielt nur 2 Sekunden, abgesehen davon hatte ich mit Unterdrückter Nummer angerufen.

Wo ich Sie mit erkennbarer Nummer anrief war Mitte Oktober, wo ich darum bat, Sie solle keinen Unsinn über mich verzapfen!

Wir haben nun Folgende Sachlage: Bei der Polizei gibt A an, dieser nruf sei länger her gewesen. Gegenüber C gibt A aber an, dass es letzten Sonntag gewesen sei. Wir sind uns darüber Einig, dass 2 Sekunden verbindung, die ja über meinen Anbieter nachweisbar sind, nicht für eine Morddrohung reichen?


Was hat A im Falle einer anzeige wegen Übler Nachrede für eine Strafe zu erwarten?
Die erwähnte Zeugin, B, ist A Regelrecht hörig, da Sie diese aus einem Swingerclub und über diese Ihren akutellen "Stecher " ( verzeiht den Ausruck aber anders kann man das nicht formulieren ) kennt. Es ist also Logisch, dass diese versucht A Als Zeugin zu dienen..

Was fällt hier eher ins Gewicht? Die Behauptung 2er Damen, die nichtmehr das genaue Datum des Angeblichen Anrufs kennen, oder aber die per Chat an C getätigte Aussage, dass der Anruf letzte Woche Donnerstag war? Und das ist klar via Facebook nachweisbar!

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119303 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von fb410451-12):
Wir sind uns darüber Einig, dass 2 Sekunden verbindung, die ja über meinen Anbieter nachweisbar sind, nicht für eine Morddrohung reichen?

Nö. Ein "Ich bring Dich um" dauert zwischen 1,25 und 1,61 Sekunden.



Zitat (von fb410451-12):
Was fällt hier eher ins Gewicht?

Die Glaubwürdigkeit der Aussagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb410451-12
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 14x hilfreich)

Primär würde ich Ihnen zustimmen. Aber erstens ging da der Mann dran, 2tens 2 Sekunden reichen da nur aus, wenn die Zielperson dran gegangen wäre. ... Ausserdem, bei diesem Gespräch Nummer Unterdrückt!

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#3
 Von 
fb410451-12
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 14x hilfreich)

Es geht mir dann um das Srafmass der üblen Nachrede. Den ich habe dieser Person nicht gedroht, Punkt.
Weil gefallen lass ich mir das nicht !!!!!

-- Editiert von fb410451-12 am 08.11.2018 23:26

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Was hat A im Falle einer anzeige wegen Übler Nachrede für eine Strafe zu erwarten?


Gar nichts, da es überhaupt keine "üble Nachrede" wäre, sondern wenn dann "falsche Verdächtigung".

Je nach Vorstrafenlage (also wenn da nichts weiter ist) wird sowas -wenn es denn beweisbar ist- mit einer kleineren Geldstrafe bestraft. Auch eine Einstellung nach § 153a StPO wäre sicherlich denkbar.

Zitat:
Gegenüber C gibt A aber an, dass es letzten Sonntag gewesen sei.


Möglicherweise kann A ja eine nachvollziehbare Begründung dafür präsentieren, warum sie C ggf. hinsichtlich des Zeitpunktes nicht die Wahrheit gesagt hat.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.11.2018 23:42

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#5
 Von 
fb410451-12
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb410451-12):
Wir sind uns darüber Einig, dass 2 Sekunden verbindung, die ja über meinen Anbieter nachweisbar sind, nicht für eine Morddrohung reichen?

Nö. Ein "Ich bring Dich um" dauert zwischen 1,25 und 1,61 Sekunden.

Die Glaubwürdigkeit der Aussagen.


Die wäre dann Unglaubwürdig, weil Sie bei der Polizei behauptet hat, dass der Anruf irgendwann war, einer Kollegin gegenüber meint " letzten" Donnerstag, also 1 November. Anruf dauerte 2 Sekunden, da ging übrigens der Mann ran, soviel dazu. Und ein verständliches "Ich bring dich um" geht nicht nur 1,6 Sekunden, dass hab ich gestern grad mit einem Kolleg getestet.

Ausserdem ist hier die behauptung da, dass die Fritzbox die Nummer herausgelesen habe. Kann garnicht sein, da ich am 1 mit Unterdrückter Nummer angerufen habe, unabhängig davon darf eine FB garkeine Nummer herauslesen, dass geht nur mit Fangschaltung.


Desweiteren habe ich vom 31-2!! November via Fakeaccount über FB mit der Dame geschrieben um festzustellen, ob Sie erfundenes Zeugs an meine Arbeitskollegin schreibt. In diesem verlauf gibt es nur Aussagen, dass man Sie in uhe lassen solle. Von einer Morddrohung und einem Anruf kein einziges Wort. Jetzt die Frage: Kann ich so ein protokoll zur Not verwenden? Weil man hat es ja schwarz auf weis.

Es ist doch höchst seltsam, dass so eine Person sich den Mund verreist, Wörtlich zu einer Dritten schreibt sie möchte nur in Ruhe gelassen werden und 7 tage später erfindet man einen Ominösen Anruf. Hätte es diesen Anruf gegeben, dann wärte deser Wortlaut hier schon im Chat gefallen.

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#6
 Von 
fb410451-12
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Was hat A im Falle einer anzeige wegen Übler Nachrede für eine Strafe zu erwarten?


Gar nichts, da es überhaupt keine "üble Nachrede" wäre, sondern wenn dann "falsche Verdächtigung".

Je nach Vorstrafenlage (also wenn da nichts weiter ist) wird sowas -wenn es denn beweisbar ist- mit einer kleineren Geldstrafe bestraft. Auch eine Einstellung nach § 153a StPO wäre sicherlich denkbar.

Zitat:
Gegenüber C gibt A aber an, dass es letzten Sonntag gewesen sei.


Möglicherweise kann A ja eine nachvollziehbare Begründung dafür präsentieren, warum sie C ggf. hinsichtlich des Zeitpunktes nicht die Wahrheit gesagt hat.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.11.2018 23:42


Naja, Streetworker, ganz ehrlich, die hat in diesem Chat gegenüber C 2 mal angegeben letzten Donnerstag. Und dieser Chat war von gestern mittag. Und wie gesagt, in dem pseudochat fällt kein Ton von einer gewissen Morddrohung und dieser Chat geht vom 31.10-02.11, ca 34 Dina 4 Seiten, da wird das anschreiben und schlechtmachen bei meiner Arbeitskollegin noch mit einem so wie man in den Wald ruft begründet. Es ist auch ein Ausschnitt von Nachrichten bzw ein Scrrenshot beigefügt wo ich sehe was Sie meiner Arbeitskollegin geschrieben hat, selbst da ist kein Wortlaut von einem angeblichen Anruf mit Drohung

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#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Meine 2cent dazu: Wenn Sie sich unbedingt weiter verdächtig machen wollen, sind sie auf dem allerbesten Wege.

Zitat:
Person A, die ich vom Sehen her kenne, mit der ich aber keinen Kontakt mehr habe


steht schon mal in direktem Widerspruch zu

Zitat:
Der Witz ist, ich habe Sie wirklich am 1 November angerufen, aber da ging ihr Mann dran und die verbindung hielt nur 2 Sekunden, abgesehen davon hatte ich mit Unterdrückter Nummer angerufen.


Die unterdrückte Nummer macht sie dabei ja zu allem Überfluss noch verdächtiger. :bang:

Falls die Nummer doch mitgesendet wurde, kann und darf die FritzBox das selbstverständlich protokollieren, die Information kam ja frei Haus. Die FritzBoxen machen das im Übrigen auch.

Zitat:
Wo ich Sie mit erkennbarer Nummer anrief war Mitte Oktober


Womit also von "kein Kontakt" keine Rede sein kann. :bang: :bang:

Zitat:
Desweiteren habe ich vom 31-2!! November via Fakeaccount über FB mit der Dame geschrieben um festzustellen, ob Sie erfundenes Zeugs an meine Arbeitskollegin schreibt. In diesem verlauf gibt es nur Aussagen, dass man Sie in uhe lassen solle. Von einer Morddrohung und einem Anruf kein einziges Wort.


Kein Kontakt. Soso. :bang:

In meiner Welt offenbaren sich die meisten Leute nicht gegenüber irgendwelchen Fake-Accounts. Aber Sie sollten dringend mit dieser Geschichte zur Polizei gehen; unabhängig von der Morddrohung (die es gab oder auch nicht) hört sich das so an, als seien sie ein ausgewachsener Stalker. Ist ja gruselig.

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Auf jeden Fall die gängige Erklärung dafür: "Ich wollte ja nur....."

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17241x hilfreich)

A Kann sich aber offenbar nichtmehr erinnern, wann dieser Anruf stattgefunden hat! ( hat dies bei der Polizei heute zu Protokoll gegeben ) Was Sie alles wissen - und das so völlig ohne Kontakt zu der Person...

-- Editiert von muemmel am 09.11.2018 12:23

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Wenn ich mir Ihre anderen Beiträge ansehe, würde ich Ihnen raten, das "Stalking" zu unterlassen.

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#11
 Von 
fb410451-12
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 14x hilfreich)

Ähm, die Dame hat mit meiner Freundin gechattet, daher habe ich eben einige der Infos. Wie gesagt, laut Polizist der mich ja kennt sei seiner Meinung nach hier garnichts erkennbar. Anhand des chatverlaufes würde man sehen, dass wohl erst dieser Spotted Beitrag gestern für sorgte, dass Sie plötzlich behauptet bedroht worden zu sein. Unterm Strich lächerlich. Ich hab auch genug Leute die für mich Aussagen und ähnlich von dieser Frau behandelt wurden . Ich lehne mich mal zurück und hohl Popcorn. Wer per Telefon mit Mord bedroht wird, der reagiert gleich und nicht 8 Tage später. Vor allem das Sie an dem Abend des 1 in der gleichen bar wie ich. Hab Die komplett ignoriert. Ich lad nacher mal 1-2 Dinge hoch , dann könnt ihr besser urteilen! Und wie gesagt gegenüber meiner "Cousine" bzw der Arbeits Kollegin hat Sie nur ne blöde, kein Ton von Drohung. Also lächerlich..

-- Editiert von fb410451-12 am 09.11.2018 14:46

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119303 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von fb410451-12):
Und ein verständliches "Ich bring dich um" geht nicht nur 1,6 Sekunden,

Wusste ja nicht das Du einen Sprachfehler hast.



Zitat (von fb410451-12):
etzt die Frage: Kann ich so ein protokoll zur Not verwenden?

Wofür?



Zitat (von fb410451-12):
Weil man hat es ja schwarz auf weis.

Was?
Man hängt doch hoffentlich nicht der wirren These an, dass, nur weil dort die Morddrohung nicht erwähnt wurde, es bewiesen wäre das es die gar nicht gegeben hätte?



Zitat (von fb410451-12):
unabhängig davon darf eine FB garkeine Nummer herauslesen, dass geht nur mit Fangschaltung.

Doch, darf sie , kann sie und geht auch ohne Fangschaltung.
Im übrigen gibt es die gar nicht mehr in der Form, da die Verbindungen heute elektronisch / digital erfolgen und die Verbindungsdaten heute auch elektronisch gespeichert werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb410451-12
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 14x hilfreich)

Doch, laut Polizist ist es verdächtig, dass erst jetzt gekommen wird. Ausserdem hätte Sie diese Drohung , die es nie gab, dann wohl zu meiner Cousine gesteckt den da würde sich ja auch über alles andere aufgeregt . Auch meiner Freundin kam Sie erst damit, als hier massiver Gegenwind gekommen ist. Und hier viel eben von der Frau der Satz Ja Der Anruf letzten Donnerstag... wo ja nur der Mann mit Nachname ran ging xD und dann erst Nach 8 Tagen zur Polizei..... macht kein normaler Mensch.

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#14
 Von 
fb410451-12
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 14x hilfreich)

Wer will kann sich da gern mal ein bild machen, Stein für Sie zum druchdrehen war jetzt offenbar der Spotted beitrag den irgendwer reinstellte.

Es ist alles zensiert, namen und orte ect wurden geschwärzt. chatverlauf ist das mit dem Fakeacc, das andere ist die heulerei bei der Freundin von mir, die dritte Sache eben die gepossrteten beiträge und eben 2 Kommentare von Freundinnen, welche so oder so entstanden wären, die Dame ist bekannt für ihre Geschichten


https://www.file-upload.net/download-13383610/Blablob.zip.html


Unterm Strich isses Kindergarten und Traurig dass sich die Polizei mit sowas abgeben muss

-- Editiert von fb410451-12 am 09.11.2018 17:56

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#15
 Von 
LordVader1987
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach durchsicht der Screenshots sieht es für mich so aus, dass es einen Drohanruf nie gab! @TE, erstatte Anzeige wegen falscher Verdächtigung. Das sieht mir sehr nach Rache aufgrund dieses Spotted Beitrag aus.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Meine Güte, ist Deine Ex wie Du?
Wie alt seid Ihr? 12?
Bestätigt mich in meinem Konservativ-Sein bezüglich Sex. In Swingerclubs gehen offenbar nur ********e.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb410451-12
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 14x hilfreich)

Nein, ich bin 30 ich lasse mir aber nicht von einer gestörten 39 Jährigen unterstellen, dass ich eine Morddrohung ausgesprochen hätte. Polizei hat alles angeschaut, meinten zwar es gehe ja um einen Anruf, aber die Textnachrichten Seien Beweis genug, das es diesen Anruf l nie gegeben hätte
Zum Thema Swingerclub: Da bin ich voll deiner Meinung, ich halte von solchen Leuten garnichts!

Jetzt meine Frage bezüglich Gegenanzeige wegen Falscher Verdächtigung: Soll ich sofort heute noch Anzeige erstatten oder das erst am Freitag Abend tun, wenn ich zum Revier muss?
Weil der Vater der Freundin von mir meint, dass ich zu lange zöger?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Anzeigen können Sie. Die wird aber eh erst mal zurückgestellt bis die Anzeige gegen Sie ausermittelt ist. Bzw. die Anzeige wird erst dann eingestellt, wenn die Anzeige Ihrer Bekannten eingestelllt ist.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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