Zu Unrecht für Vergewaltigung angezeigt !

11. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Wonderboy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu Unrecht für Vergewaltigung angezeigt !

Hallo zusammen!
Ich möchte euch hier mal detailiert meinen Fall beschreiben da ich seit einer Woche so gut wie nicht mehr schlafen kann und ich ehrlich gesagt nicht mehr weiter weiss.
Also vor ca. eineinhalb Wochen war ich auf einer Party bei uns im Dorf. Die Party fand nach einem Deutschlandspiel statt und ich hatte zugegebenermaßen auch etwas getrunken! Irgendwann wollte ich aus der Halle nach Hause gehen! Als ich die Halle verlassen wollte stand mit plötzlich ein Mädchen gegenüber was ich schon länger kenne aber auch schon länger nicht mehr gesehen habe! Zu ihr ist zu sagen das sie mir vor circa einem Jahr hinterhergelaufen ist, mir jeden Tag SMS schrieb und desöfteren vor meiner Tür stand, was auich viele Leute bezeugen können! Ich dachte auf jedem Fall an diesem abend nicht viel nach und irgendwann küssten wir uns. Soweit so gut, irgendwann fragte sie mich dann ob ich nicht noch mit zu ihrem Kumpel fahren wollte. Ich sagte ja kein Problem! Wir sind dann mit 4 Mann zu ihrem Kumpel gefahren! Auf einmal sagte der Kumpel das man ja noch zu MC Donalds fahren könne! Da es sich aber um einen Transporter handeltet und dort eigentlich nur drei Leute mitfahren dürfen sind ich und das 16 jährige Mädchen dageblieben! Wir standen dann alleine vor der Haustür und haben uns dort geküsst, irgendwann ist es dann weiter gegangen und wir haben uns ausgezogen. Alles im gegenseitigen EInverständnis! Wir lagen dort dann auf dem Balkon und haben uns gegenseitig befriedigt! Irgendwann haben wir dann den Standort gewechselt an einen anderen Ort auf der gegenüberliegenden Seite der Straße etwa 2 Meter in den Wald herein. Es ist dazu zu sagen das dies mitten in einem Wohngebiet war und das nächste Haus etwa 20 Meter entfernt war! Dort haben wir dann da weitergemacht wo wir auf dem Balkon aufgehört haben! Irgendwann sagte sie wir können nicht miteinander schlafen weil ihre Pille nicht wirkt! Das haben wir dann auch nicht getan! Nach kurzer Zeit haben wir dann aufgehört, sie sagte ich gehe durch den Keller zu meinem Kumpel und ich bin nach Hause gegangen! Als ich zu Hause war habe ich dann noch meinen Kumpel angerufen, was ich nachts öfter mal tue und habe ihm ein bisschen davon erzählt, mache ich normalerweise immer wenn mit Frauen was läuft! Naja, auf jeden Fall war an diesem WOchenende bei uns Kirmes. Ich bin dann einfach die nächsten Tage auf die Kirmes gegangen ohne an irgendwas weiteres zu denken! Sonntags sah ich sie dann noch auf der Kirmes fröhlich biertrinkend mit einem anderen Kerl, was meine Freunde auch bezeugen können! Nunja, nachdem die Kirmes vorbei war klingelte dann dienstag abends bei mir das Telefon, ich solle innerhalb einer Stunde bei ihren Eltern sein sonst würden sie mich wegen Vergewaltigung anzeigen! Ich bin dann nach Hause geeilt, war aber leider nicht innerhalb einer Stunde da. Bin dann mit meinem Kumpel zu den Eltern nach Hause und schon stand die Polizei dort vor der Tür. Der Polizist befragte mich kurz vor der Tür was denn aus meiner Siocht geschehen sei. Ich schildterte oben genannten Sachverhalt. Er sagte dann nur noch im Beisein meines Kumpels das die Eltern wohl die treibende Kraft seien! Nach etwa 5 Minuten konnte ich wieder gehen! Naja nun habe ich eine Anzeige wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung am Hals und weiss nicht was ich machen soll. Ich weiss das ich nichts unrechtes getan habe und sie alles was passiert ist auch wollte! Ich weiss mittlerweile auch das sie beim Frauenarzt war, dieser hat natürlich nichts festgestellt, wie auch! Ich rief dann mittwochs bei ihrem Kumpel an und sagte er solle mal vorbeikommen ich wolle wissen was los ist! Als er dann bei mir ankam sass sie neben ihm im Auto. Ich habe mit ihr nicht geredet sondern hab mich dann im Beisein meines Vaters mit ihm unterhalten! Er sagte nur das sie sage sie sei vergewaltigt wurde! Ich dann am nächsten Tag direkt zum Anwalt und ihm das alles geschildert! Er rief dann bei der Kripo an um das Aktenzeichen herauszufinden! Der Kripo Beamte sagte zu ihm ich solle mir keine Gedanken machen! Alles würde nur halb so heiss gegessen wie es gekocht würde und es wären viele Unstimmigkeiten in ihrer Aussage! DIe Polizei würden sie jetzt nochmal vorladen und richtig belehren und ohne das Beisein der ELtern vernehmen!
Ich bin seit dem Tag einfach nur fertig, ich weiss nicht mehr ein und aus! Ich würde niemals ein Mädchen anrühren! Ich habe mir jetzt einen Psychologen genommen um mit der Situation klarzukommen! Leider wie meistens erstmal kein Termin frei!
Vorher habe ich meinem Hausarzt diese ganze Geschichte erzählt weil ich ja eine Überweisung brauchte! Er sagte er könne ja meinen Körper mal auf Kratzspuren oder ähnliches untersuchen um das festzuhalten! Natürlich wurde nichts gefunden und er hielt das fest!
Leider sagte mein Anwalt das es sein könnte das sie mich festnehmen und man mich dann innerhalb 24 Stunden wegen geregeltem Leben usw wieder daraus bekommen könne!
Ich habe solche Angst, ich habe nichts gemacht! Sie und ihre Eltern laufen freudestrahlend herum, sie geht normal in die Schule! Ich kann mich seit diesem Tag auf nichts mehr konzentrieren! Ist sowas denn noch normal? Warum macht sie so etwas?
Sorry wenn ich hier etwas wirr schreibe! Leider habe ich ja für den abend keine Zeugen, nur meinen Kumpel den ich angerufen habe! Zählt den sowas? Und dann noch die Leute die sie fröhlich auf der Kirmes 5 Meter neben mir stehend gesehen haben!
Aber sonst war ja keiner dabei und ich glaube das man ja Mädchen mehr glaubt als Jungen bei sowas! Jeder der wirklich solch eine Tat begeht sollte hart bestraft werden aber ich bekomme jetzt etwas vorgeworfen was ich nicht getan habe! Was soll cih tun? Mein Anwalt meinte es würe 6 Wochen dauern bis die Akte da wäre! Wie soll ich das in den 6 Wochen verarbeiten? Es stehen alle Freunde hinter mir und ich gehe auch offen mit dem Thema um, es bringt denke ich nichts sich zu verstecken! Trotzdem belastet mich das ganze sehr und es würde mich freuen wenn jemand etwas dazu sagen könnte!

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38 Antworten
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#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
Leider sagte mein Anwalt das es sein könnte das sie mich festnehmen und man mich dann innerhalb 24 Stunden wegen geregeltem Leben usw wieder daraus bekommen könne!


Wenn Sie sowieso einen Verteidiger haben, sollten Sie besser diesen bemühen. Immerhin wird dieser Ihnen nach Erteilung von Akteneinsicht präzise Auskünfte zu den Ermittlungsergebnissen und zum weiteren Vorgehen geben können.

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#2
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Eine Anzeige stellen kann leider jeder mal auf die schnelle in Deutschland. Um jemanden zu verurteilen braucht es aber Gott sei dank in unserem Rechtssystem solange Sie die Tat abstreiten Beweise oder zumindest die Aussage eines Zeugen der die Vergewaltigung mitbekommen hat.

Nachdem das Mädl ja anscheinend weder Beweise noch Zeugen hat wird auch nichts dabei rauskommen. Führen Sie sich das vor Augen und versuchen sich zu beruhigen ! Sie sollten ja auch anhand der Aussage der Polizisten gemerkt haben das es meistens nicht so heiss gegessen wie gekocht wird.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich denke auch, sie sollten einfach abwarten. Die Polizei wird das Mädel mit den Unstimmigkeiten der Aussage konfrontieren. IaR. wird sie dann 'einbrechen' und zugeben, daß sie Sie fälschlicherweise beschuldigt hat (was im Übrigen eine Straftat ist --> § 164 StGB ).

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Ob hier Unstimmigkeiten im Aussageverhalten Ihrer Bekannten festzustellen sind oder nicht, wird sich nach Akteneinsicht feststellen lassen. Die telefonische Mitteilung irgendeines Polizeibeamten dürfte insoweit eher bedeutungslos sein.

Mit anderen Worten: warten Sie es ab, was sich nach Akteneinsicht ergibt; schließlich stellt die Ermittlungsakte die Grundlage der Abschlußentscheidung der StA dar.

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#6
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Ich kann verstehen wie Sie sich fühlen, insbesondere da Sie in einem kleinen Dorf wohnen wie Sie selber schreiben.

Warten Sie das Verfahren ab, machen Sie ggf. Ihre Aussage und bleiben Sie bei der Wahrheit.

Wenn IHR Verfahren abgeschlossen ist sollten Sie gegen die Dame Strafanzeige erstatten. Mit sowas spasst mann nicht.

Ansonnsten schließe ich mich den Vorrednern an.

Machen Sie sich keinen Kopf. Ich weiss das das schwer ist, bleiben Sie cool.


MFG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
machen Sie ggf. Ihre Aussage



Das Schwergewicht dieses Hinweises meines Vorschreibers liegt wohl, so vermute ich, auf `ggf.´, d.h. Sie die werden die Frage beantworten müssen, ob Sie nicht lieber Ihren Verteidiger, den Sie ja beauftragt haben, für sich handeln lassen oder nicht, bzw. diesen eine Einlassung für Sie fertigen lassen. Ganz besonders unglücklich könnte sich die Situation eines Beschuldigten entwickeln, wenn er entgegen einer Absprache mit einem Verteidiger Irgendetwas unternimmt oder den Verteidiger von irgendwelchen unüberlegten Aktionen nicht in Kenntnis setzt.

ALSO VORSICHT!

-- Editiert von thosim am 11.07.2006 18:56:14

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#8
 Von 
Wonderboy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für eure Antworten! Das hat mir doch wieder etwas mehr Mut gemacht muss ich sagen! Ich hoffe das sie wenn sie erst einmal alleine vernommen wird an Ihrer Aussage zerbrechen wird. Natürlich werde ich ohne meinen Verteidiger nichts machen, er hat die Akte bei der Sta angefordert! Auch wenn die nächsten Wochen jetzt schwer werden, ich weiss das ich nichts getan habe! Was mich auch sehr beruhigt ist das ich heute meinem Chef alles erzählt habe! Er sagt abwarten! Damit habe ich den Druck das auf meiner Arbeit etwas rauskommt auch los und ihn hinter mir stehen!

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#9
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Ich wollte mit meinem

Machen Sie ggf. Ihre Aussage


Nicht sagen das Sie was ohne Ihren Anwalt tun sollen. Verlassen Sie sich auf Ihren Anwalt.


MFG

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#10
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zunächst sollte die Akteneinsicht abgewartet werden.
Wenn die Polizei Sie hätte festnehmen wollen, dann wäre das gleich geschehen. Jetzt würde das nur noch passieren, wenn die StA einen Haftbefehl erwirken würde. Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt dürfte das aber unwahrscheinlich sein. Wie alt sind denn die Beteiligten, also Sie und die Anzeigende?

Eine 'Gegenanzeige' wegen falscher Verdächtigung ist nicht erforderlich. Wenn sich herausstellt, dass eine absichtliche Falschbezichtigung vorliegt, wird von Amts wegen ein Verfahren eingeleitet. Geschieht das nicht, weil beispielsweise am Ende die Beweislage nicht klar ist, kann eine falsche Anzeige auch nicht nachgewiesen werden.
Derzeit können Sie also ruhig wieder schlafen gehen, vor der Akteneinsicht durch den Verteidiger wird kaum etwas passieren.

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#12
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

.

-- Editiert von thosim am 11.07.2006 20:43:42

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Fragen Sie auch Ihren Anwalt ob es sinnvoll ist gegen die junge Dame Strafanzeige zu erstatten.

Wenn sich herausgestellt hat, daß die Lady ihn vorsätzlich falsch bezichtigt hat wird in aller Regel schon 'von Amts wegen' (also durch die StA) ein Verfahren wegen 'falscher Verdächtigung' eingeleitet werden.

Dem könnte Wonderboy, bzw. sein RA zwar vorgreifen, aber das nützt nicht viel, da das entsprechende Verfahren gegen das Mädel bis zum Abschluß des Verfahrens gegen Wonderboy sowiso vorläufig eingestellt würde --> § 154e StPO


-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#14
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Vor Abschluss des Ausgangsverfahrens wäre es hochgefährlich, eine Gegenanzeige zu erstatten. Immerhin kann es ja passieren, dass das eigene Verfahren NICHT eingestellt wird. Dann wäre im Verurteilungsfall diese Anzeige wiederum auch noch eine Falsche Verdächtigung. Man muss sich ja die Straftaten nicht mutwillig an Land ziehen.
Also wie gesagt, schon mehrfach, Anzeige ist überflüssig, das würde ggf. von Amts wegen geschehen.

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#15
 Von 
Wonderboy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal!
Also mein Anwalt riet mir genau das was die meisten hier sagten: Auf keinen Fall jetzt eine Gegenanzeige erstatten, dazu wäre späer noch genug Zeit!
Was mich am meisten belastet ist es wie eine Mädchen auf die Idee kommt einen wegen Vergewaltigung anzuzeigen obwohl keine stattfand. Das will in meinen Kopf nicht rein, wie krank muss man denn sein? Vor allem ist es doch auch nicht normal das einem das angebliche Vergewaltigungsopfer wieder gegenübertritt, 2 Tage danach für circa eine Stunde stand sie in meiner direkten Nähe und dann den Tag danach mit dem Kumpel den ich mal fragn wollte was los sei kam sie ja auch noch mit vorgefahren! Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das jemand der so etwas schlimmes erlebt hat sich so verhält! Mich stimmen die Aussagen der Kripo schon recht zuversichtlich denn diese Leute sollten ja schon einige Erfahrung haben mit solchen Dingen denke ich! Ausserdem hat mich keiner festgenommen, was doch meines Erachtens bei einem dringenden Tatverdacht passiert wäe oder? Ich werde jetzt versuchen meiner Arbeit wieder nachzugehen bis die Akte bei meinem Ra. ist! Auch wenn es verdammt schwer ist das alles zu verkraften! Aber ich habe viele Leute die hinter mir stehen und gehe auch offen mit dem Thema um! Mich jetzt zu verstecken wäre denke ich das dümmste! Noch ne Frage: Sie stand ja 2 Tage später auf der Kirmes neben mir, da versuchte sie einen anderen Kerl zu küssen! Leider hat von meinen 2 Kumpels die in der Nähe standen das keiner gesehen im Moment! Würde es mir etwas bringen diesen Menschen ausfindig zu machen?

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#16
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ausserdem hat mich keiner festgenommen, was doch meines Erachtens bei einem dringenden Tatverdacht passiert wäe oder?
Nicht unbedingt.

Würde es mir etwas bringen diesen Menschen ausfindig zu machen?

Was soll das beweisen? Dass die angezeigte Tat nicht stattgefunden hat? Machen Sie sich ruhig frei von den üblichen Verhaltensvorstellungen, die von Vergewaltigungsopfern erwartet werden, wie sich jemand verhält oder wie eben nicht.

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#17
 Von 
Wonderboy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@ wastl
Danke für den sehr ermutigenden Beitrag von dir. Mir geht es hier darum auch kleine Dinge zu finden die vielleicht etwas bringen könnten wenn es vor Gericht gehen sollte! Und ich denke da hilft mir jede Kleinigkeit! Und diese Tat HAT NICHT STATTGEFUNDEN! Das ich das damit nicht beweisen kann ist mir auch klar, aber es ist ein Indiz! Weil wie ich schon sagte , Zeugen gibt es nunmal keine für irgendetwas und die kann ich mir auch nicht irgendwo rausschneiden genauso wie sie. es wird aussage gegen aussage stehen ohne das sie einen beweis hat und ich keinen gegenbeweis außer das ärztlich nichts gestgestellt wurde und das ganze in einem wohngebiet passiert sein soll! Könnte für mich sprechen! Aber ich kenne mich mit sowas nicht aus und dachte auch nie das ich das jemals müsste!

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#18
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich denke, es würde unter Umständen schon etwas bringen diesen Menschen zu finden. Man kann ja schon das Opfer fragen, was es denn in den 48 Stunden nach der Vergewaltigung so alles getan hat. Sollten sich da Widersprüche zu eventuellen Zeugenaussage ergeben (das Opfer etwa behaupten, es habe bis auf den Arztbesuch die ganze Zeit völlig fertig im Bett gelegen), kann das meiner Ansicht nach schon etwas für die Glaubwürdigkeit dieser einzigen Zeugin ausmachen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

@ Wonderboy
Ich hatte es so verstanden, dass Sie Ihre Angelegenheit im Rahmen der Möglichkeiten, die so ein Forum bietet, sachlich behandelt wissen wollen. Dass die Antworten dann nicht immer ermutigend ausfallen ist dann aber auch nicht verwunderlich. Es tut mir leid, wenn Ihnen mein Beitrag nicht gefällt, aber mal ehrlich: Wäre es Ihnen lieber, wenn Ihnen nur gut zugeredet werden würde? Das mag ja beruhigend sein, aber wieso sollte nicht auf die Risiken hingewiesen werden. So ein Ermittlungsverfahren ist nunmal für den Beschuldigten hochgefährlich. Und wenn dann Tipps kommen, die nicht stimmen (Anspruch auf Gutachten usw.) hilft Ihnen das kaum weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Wonderboy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hat ja nichts damit zu tun das ich nicht auch auf die Risiken hingewiesen werden will. Wenn ich das alles so locker sehen würde würde ich mir mit Sicherheit nicht so viele Gedanken machen! Aber es geht mir nunmal darum jede Kleinigkeit die ich irgendwie vorbringen kann ausreize! Was meinen sie denn mit Anspruch auf ein Gutachten?

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#21
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

.......Sonntags sah ich sie dann noch auf der Kirmes fröhlich biertrinkend mit einem anderen Kerl.................


solches Verhalten ist für ein Vergewaltigungsopfer völlig untypisch.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Wonderboy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön! Endlich sagt es auch mal jemand! Das war das was ich mir immer irgendwie sagte! Ist zwar auch nur ne Kleinigkeit, aber immerhin etwas wofür es auch ne ganze Menge zeugen gibt logischerweise!

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#23
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Etwas weiter oben sagte jemand, dass Sie Anspruch auf eine Begutachtung der Zeugin haben.

Im Übrigen haben Sie ja mit der letzten Antwort von meri gehört, was Sie hören wollten. Schön, dass es Sie freut. Aber wie gesagt, aus so einem Verhalten der Zeugin kann man schlichtweg überhaupt nichts schließen, weil es praktisch kein typisches oder atypisches Verhalten in diesen Sachen gibt. Es gibt nur das, was man sich so vorstellt, was typisch ist. Sicher, jeder Strohhalm zählt, das würde ich auch so sehen. Nur muss man die Strohhalme doch nicht schönreden, das hilft ja nun auch nicht.

Letztlich hängt der weitere Verlauf vom Akteninhalt ab, so dass abgewartet werden muss, bis der Verteidiger Akteneinsicht hat.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

@ wastl

da muss ich einen kleinen Einwand machen,
da ich einige dieser Opfer kennengelernt habe.
Einige haben noch jahrelang darunter gelitten, sind noch verstört, leiden unter Angstzuständen.
Ob eine Vergewaltigte, die ihren Vergewaltiger kennt, anders damit umgeht, kann ich als Laie logischerweise nicht sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

@ meri
Sie sagen es, es gibt eben verschiedene Begehungsmodalitäten, die man nicht alle in einen Topf werfen kann. Ebenso gibt es verschiedene Opfertypen (@ wonderboy: Das gilt für die echten Taten!), so dass man nicht aus einem Nachtatverhalten eines Opfers auf die Tatbegehung schließen kann. Sie sagen ja selbst: Einige. Eben nicht alle. Ich habe nicht behauptet und würde nie behaupten, dass Vergewaltigungsopfer nicht unter Tatfolgen leiden. Das ist wohl eher der bedauerliche Regelfall. Aber dennoch ist das Verhalten nach der Tat ausgesprochen unterschiedlich, auch wenn es ein paar Wahrscheinlichkeiten geben mag. Haben Sie mal Aussagen von Vergewaltigungsopfern gehört? Also nicht den Inhalt, sondern die Art der Aussage. Da gibt es alle Varianten, von sachlich-kühl bis aufgelöst. Und Sie können daraus überhaupt nicht auf den Wahrheitsgehalt der Aussage schließen.

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#26
 Von 
Fliegenpilz
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

Lieber Wonderboy,

zum möglichen Motiv des Mädels: Du hast doch gesagt, sie war einige Zeit vorher schon mal 'hinter dir her'. Jetzt mal Butter bei die Fische, hast du ihr bei eurer sex. Begegnung vielleicht irgendwelche Hoffnungen gemacht, Süßholz geraspelt etc.? Gesagt, sie gefällt dir, du rufst sie wieder an? Und dann nichts mehr von dir hören lassen, sie beim nächsten Treffen nicht beachtet oder so? Und was hast du deinem Kumpel denn über die Geschichte erzählt, kann es sein, dass das, nun ja, nicht gerade respektvoll ihr gegenüber war, und dann 'die Runde gemacht' hat und ihr zu Ohren gekommen ist? Also nach meiner bisherigen Erfahrung kommt es zu solchen Falschbeschuldigungen sehr oft, wenn die Frau auf den Beginn oder die Erfüllung einer großen romantischen Liebe hofft, und dann hinterher feststellen muss, dass es für den Mann nur um ein körperliches Abreagieren ging. In diesem Licht betrachtet, sieht das, worauf sie sich ursprünglich bereitwillig eingelassen hatte, rückblickend ganz anders aus, und je nach Persönlichkeit (Phantasiebegabung, Eigenverantwortung) kann es zu einem erstaunlichen Hineinsteigern in diese verdrehte Erinnerung kommen.

Also, falls es so gewesen sein sollte, kehre das nicht unter den Teppich, aus Angst, dann als A... dazustehen; besprich es zumindest offen mit deinem Anwalt, das könnte nämlich der gesuchte Auslöser für die Beschuldigung sein.

Eine weitere Möglichkeit, da du ja auch sagst, die Eltern seien die treibende Kraft bei der Anzeigeerstattung gewesen: Vielleicht haben die Eltern zufällig irgendetwas mitgekriegt, verräterische Spuren an ihrer Wäsche gefunden oder sonstwas, und sie ist in Erklärungsnot gekommen? Eine ganz häufige Version bei sehr jungen Mädchen wie in deinem Fall. Also gut abklären, wie die Erstaussage zustande kam, wie die Eltern eingestellt sind, Moralvorstellungen, Erziehungsstil etc.. Sie hat dir gesagt, ihre Pille wirke nicht? Es kann doch auch genausogut sein, dass sie die Pille gar nicht nimmt, weil die Eltern auf keinen Fall erfahren dürfen, dass sie mit Jungs rummacht, oder?

Ansonsten: Auf jeden Fall Ruhe bewahren. Sie scheint sich das Ganze ja nicht wirklich plausibel zurechtgelegt zu haben, wenn ihre Aussage nicht widerspruchsfrei ist, stehen deine Chancen gut, denke ich.


-- Editiert von Fliegenpilz am 14.07.2006 13:14:09

-- Editiert von Fliegenpilz am 14.07.2006 13:19:25

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Nun, Wunderjunge, wenn eines deutlich für Sie zu machen war, dann, daß Sie die Einzelheiten des Geschehens, sollte man denn an Sie als Beschuldigten eines Sexualstrafverfahrens herantreten, schon sehr frühzeitig mit einem Verteidiger erörtern sollten, was insbesondere vor dem Hintergrund sinkender Freispruchsquoten in Sexualstrafverfahren angezeigt sein dürfte.

-- Editiert von thosim am 14.07.2006 15:25:15

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

So ist es. Und vorzugsweise mit einem Verteidiger, der die Sach- und Rechtslage realistisch einschätzt und Ihnen nicht erzählt, was Sie für Ihr Geld gerne hören möchten.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Wonderboy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal!!!

Also erstmal Danke für alle eure Antworten! Einen Verteidiger habe ich ja direkt am nächsten Tag eingeschaltet und überlasse ihm nun alles weitere! Desweiteren habe ich allen Leuten die ich kenne gesagt sie sollen sofort schriftlich notieren was sie an diesem Wochenende von ihr mitbekommen habe und auch was sie noch von letztem Jahr wissen! Das halte ich für wichtig das aus den Erinnerungen nichts verloren geht! Das gleiche habe ich auch getan!

@Fliegenpilz:
Nunja, ich will Ihnen mit ihrer Vermutung nicht gänzlich unrecht geben! Ich habe ihr zwar an diesem abend keinerlei Hoffnungen gemacht, dennoch habe ich mich an den folgenden Tagen nicht mit ihr unterhalten! Vielleicht liegt auch darin ein Grund weil die Anzeige ja erst 4 Tage später erfolgt ist! Das die Eltern irgendwelche Spuren gefunden hat halte ich für ausgeschlossen! Es kann keine Spuren von mir geben!
Ich werde auf jeden Fall bei der Wahrheit bleiben, es hat hier keinen Sinn irgendetwas zu erfinden! Ich hoffe das man mit der Wahrheit immer noch am weitesten kommt!
Was ich mir auch vorgenommen habe ist mit diesem Thema offen umzugehen! Es bringt nichts mich jetzt zu verstecken! Deshalb auch der Schritt meinem Chef das alles zu erzählen! Denke das macht mich weniger angreifbar! Und wenn ich so die Reaktionen sehe die ich von Bekannten aber auch Leuten habe die mich nicht so gut kennen so glaubt ihr keiner und ich kriege bis jetzt auch keinen rauhen Wind! Deshalb ist es im Moment auszuhalten! Ich hoffe nur das es sich sehr sehr schnell erledigen wird! Denn wie so oft, ein Unglück kommt selten allein, und mein Kumpel ist nun auch noch im Endstadium an Krebs erkrankt! Das weiss ich erst seit heute! Es belastet doch jetzt schon alles sehr und es ist schwierig an irgendetwas anderes zu denken!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
danny19
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo zusammen.
hab genau das selbe problem wie wonderboy.
nur ich habe mit ihr geschlafen und sie war einverstanden.
sie hatte nie nein oder hör auf gesagt.im gegenteil.
sie ist mir auch vorher schon eine zeit lang hinterhergerant.
3 tage nach dem vorfall bekamm ich ebenfalls einen anruf von ihrer mutter.
diese wollte aber nur meinen namen wissen.
ein paar stunden später wurde ich von der polizei festgenommen und verbrachte einige stunden auf der zelle.
danach wurde ich von 2 kripo beamten zu der sache vernommen.ich habe ihnen alles genau erklärt so gut es ging.
nach endlosen stunden sagten die beamten dann zu mir ich könnte wieder gehen da sie mir doch mehr glauben als ihr.
2 freunde waren zum zeitpunkt des verkehrs im nebenraum und die wände sind wie papier.
man kann fast alles hören.
die anzeige ist auch von ihrer mutter gekommen nur würde mich interessieren was sie gesagt hat.

am mittwoch sollten meine freunde zu der sache vernommen werden.
ich versuch zwar auch nicht daran zu denken und es gelingt mir auch aber ich hab das problem das ich vorbestraft und auf bewährung bin.
also warum sollte, wenn es zu einer verhandlung kommen könnte, der richter und staatsanwalt mir glauben??
vor allem das beste war zur kripo hat sie gesagt sie war vorher noch jungfrau.
naja mir gegenüber sagte sie was anderes.es geht auch rum sie sei eine "schla..." und und und.
nach dem verkehr mit ihr ist sie noch eine zeit lang in der wohnung geblieben.
danach war sie für ca 2 stunden verschwunden und tauchte dann wieder auf und sagte zu mir ich sollte zu niemandem sagen das wir verkehr hatten.danach blieb sie auch noch eine ganze zeit lang in der wohnung.
das haben ca 5 leute mitbekommen und alle fragen sich warum sie wieder zurückkommt wenn ich sie angeblich davor vergewaltigt hab.
am freitag hab ich von einem freund erfahren das sie donnerstag bei einem gerichtsmediziner war.
sonntag war der verkehr.
wie lange kann man solche spuren noch sehen da es mir unwahrscheinlich klingt das sie erst 4 tage später zu einem arzt geht.
naja vergewaltigung ist eine heikle sache.
ich hoffe nur das ich das alles heil über die bühne bekomm.
vor allem kann ich mir auch nich wirklich einen anwalt leisten.
wisst ihr wie ich das machen soll??
wäre für jede hilfe dankbar

-- Editiert von danny19 am 14.05.2007 21:01:33

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