Zu unrecht der sexuellen Belästigung bezichtigt.

2. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nikijojo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu unrecht der sexuellen Belästigung bezichtigt.

Hallo,
Ich habe eine dringende Frage und zwar geht es darum das ich als Mann mit einem anderen Man Sexuellen Körperkontakt hatte. Nach ca. Einem Tag bekam ich Hassnachrichten weil ich ja "angeblich" ein Bild von meinem Geschlechtsteil versprochen habe aber keines geschickt habe.
Jetzt hat er mir also gedroht mich wegen sexueller Belästigung an zu zeigen. Zudem bekam ich Memos wie in dem er mit "Abstechen und Zusammenschlagen" drohte. Die Memos sind leider nicht mehr vorhanden. WhatsApp löscht Gemeldete Kontakte mit stammt Nachrichten vom Handy.
Was soll ich also am besten jetzt tun ? Ich meine wenn jemand zur Polizei geht und Anzeige erstattet ohne Grund bzw mit direkt Falschen Angaben und Lügen macht sich derjenige doch selbst strafbar.
Unteranderem liegen auch keine Beweise vor. Weder Kamerabilder noch Nachrichten inden ich jemanden zu etwas gezwungen habe.
Was sollte ich also jetzt am besten machen ? Die Chance das wirklich was von Offizieller Seite kommt ist wahrscheinlich Recht gering das weiß ich selber, allerdings hat man natürlich trotzdem Bedenken und da ich mich auf meine Ausbildung konzentrieren muss, ist sowas gar nicht gut. Also am besten jetzt Abwarten und Tee Trinken wie es so schön heißt ?

Ich würde mich über rasche Antwort freuen.

Liebe Grüße.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ich meine wenn jemand zur Polizei geht und Anzeige erstattet ohne Grund bzw mit direkt Falschen Angaben und Lügen macht sich derjenige doch selbst strafbar. In der Tat. Trotzdem passiert es mitunter.
Unteranderem liegen auch keine Beweise vor. Und Sie glauben jetzt echt, eine Aussage sei kein Beweis?
Was sollte ich also jetzt am besten machen ? Abwarten und im Falle eines Falles einen Anwalt beauftragen. Allerdings scheint der andere Herr den Mund recht voll zu nehmen - vermutlich kommt da gar nichts.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Nikijojo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich meine wenn jemand zur Polizei geht und Anzeige erstattet ohne Grund bzw mit direkt Falschen Angaben und Lügen macht sich derjenige doch selbst strafbar. In der Tat. Trotzdem passiert es mitunter.
Unteranderem liegen auch keine Beweise vor. Und Sie glauben jetzt echt, eine Aussage sei kein Beweis?
Was sollte ich also jetzt am besten machen ? Abwarten und im Falle eines Falles einen Anwalt beauftragen. Allerdings scheint der andere Herr den Mund recht voll zu nehmen - vermutlich kommt da gar nichts.


Wenn ich Mal ehrlich bin glaube ich einfach das der gute nur etwas "Angepisst" ist weil der nicht bekommt was er möchte. Ich gehe ja auch nicht direkt davon aus das er das macht weil wie ich schon sagte...mir Hassnachrichten schreibt bzw. Memos. Ist nicht gerade schlau würde ich behaupten.

Und naja, die Polizei muss doch nach Beweisen fragen. Nach Begründungen für die Anschuldigungen. Ich meine wenn ich jetzt korrekt denke, könnte ich als Polizist nichts machen wenn es keine Beweise gibt. Ich sehe halt eine bloße Anschuldig nicht als Beweis. Oder wie soll ich das verstehen ?

Liebe Grüße.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ich sehe halt eine bloße Anschuldig nicht als Beweis. Es kommt aber nicht darauf an, wie SIE das sehen - das deutsche Strafprozeßrecht bestimmen Sie nämlich nicht. Und natürlich ist die Aussage eines Opfers ein Beweis. Erinnern Sie sich noch an den Fall des Wettermoderators Kachelmann? Wenn nicht, sollten Sie das mal nachlesen.
Ich gehe ja auch nicht direkt davon aus das er das macht Vermutlich nicht - betrachten Sie also meine obigen Ausführungen eher als grundsätzliche Einführung ins Prozeßrecht. Schlaflose Nächte brauchen Sie aber deswegen nicht gleich haben...

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Nikijojo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich persönlich bin halt ein sehr viel denkender Mensch. Weshalb ich auch schlaflose Nächte unteranderem habe. Dazu kommen Depression.
Sie können sich also vielleicht vorstellen das sowas eine große Belastung darstellt. Mal angenommen im Fall der Fälle geht er zur Polizei, dann müsste ich einen Brief bekommen ein paar Tage später wo ich zur Vorladung gebeten werde richtig ?
Aber jetzt Mal ernst. Solche Dinge verlaufen doch sowieso meistens im Sand weil es weder aussagekräftige Beweise gibt noch Zeugen und Co. (Jetzt Mal abgesehen von der Anschuldigung die ein Beweis ist).
Das ist doch quasi fast so als wenn man Anzeige gegen unbekannt erstattet oder nicht ?
Ich bin halt was Strafrecht und sowas angeht nicht sonderlich bewandert da so ein Fall glücklichweise bis jetzt nie vorgekommen ist.

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#6
 Von 
Nikijojo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Nunja, in sexualstrafrechtlichen Fällen reicht es oft aus wenn das Opfer die ganze Sache glaubhaft macht.

Mal ne ganz andere Sache, wie sah der gute Mann denn aus? Also war er rein von der Statur usw. dir eher deutlich, körperlich unterlegen? Oder war es doch eher auf Augenhöhe?


Aber auch hier: Ohne Beweise ? Ohne Anhaltspunkte ? Außer eine Geschichte zusammen lügen kann der ja nicht viel machen und eine Lüge von so einem Ausmaße fliegt doch sowieso früher oder später auf. Ich meine angenommen ich bekomme wirklich Post kann ich ja wiederum den wegen Übler Nachrede und Verleumdung anzeigen oder nicht ?
Aber wenn von beiden Seiten nur Anschuldigungen kommen und keine Beweise die eine Aussage untermauern verläuft sowas doch direkt im Sand oder nicht.

Zur zweiten Sache: Deutlich unterlegen, kleiner als ich und gebrechlicher also dünner. Zudem große Klappe.

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ich meine angenommen ich bekomme wirklich Post kann ich ja wiederum den wegen Übler Nachrede und Verleumdung anzeigen oder nicht ?


Nein. Verleumdung oder üble Nachrede kann nur gegenüber Dritten erfolgen. Wenn er Sie also gegenüber Dritten "schlecht machen" würde, vereinfacht gesagt.

Dann könnten Sie ihn natürlich anzeigen. Aber irgendwie scheinen Sie ganz allgemein die Vorstellung zu haben, dass eine Straftat die andere aufheben würde... ?! Nach dem Motto: "Der hat ja auch dies und das gemacht, dann ist es ja nicht schlimm, dass ich dies und jenes getan habe". Das ist natürlich nicht der Fall. Im Zweifel würden in solch einem Fall beide Täter bestraft.

Letztendlich ist es hier das Sinnvollste denjenigen auf allen Kanälen zu sperren, jeglichen Kontakt einzustellen und abzuwarten. Zu 99% wird da nichts kommen. Falls doch, kann man sich dann Gedanken machen, was zu tun ist.

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#8
 Von 
Nikijojo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein das eine Tat eine andere aufhebt nach dem Motto "Der hat ja auch..." Ist natürlich Quatsch das weiß ich. So sollte das auch nicht rüberkommen.
Das ganze war eher so bezogen das man sich ja auch wehren sollte wenn einem unrecht getan wird. So in der Art meinte ich das :)

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Solche Dinge verlaufen doch sowieso meistens im Sand weil es weder aussagekräftige Beweise gibt noch Zeugen und Co. (Jetzt Mal abgesehen von der Anschuldigung die ein Beweis ist). Nö. Es ist absolut typisch für Sexualdelikte, daß es keine Zeugen gibt. Und glauben Sie wirklich, da verlaufen alle Anzeigen "im Sand"? Auf den Fall Kachelmann hatte ich ja schon verwiesen...

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Oder glaubst du ernsthaft in solchen Fällen müssen 3 unabhängige Zeugen bestätigen wie sie es gesehen haben und dazu noch Kameraufnahmen vorhanden sein? Ich fürchte, er glaubt wirklich sowas in der Art...
Im Zweifelsfall würde die glaubhafte Aussage des Opfers als Beweis ausreichen. Bei Kachelmann hat es am Ende ja nicht zu einer Verurteilung gereicht. Aber so wie der TE sich das vorstellt, daß die Polizei quasi "riechen" müsse, daß es sich um eine Falschbeschuldigung handelt, läuft es natürlich auch nicht.

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