"Zum Spaß" angezeigt = Straftatbestand?

5. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
malte2791@aol.com
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
"Zum Spaß" angezeigt = Straftatbestand?

Hallo und guten Tag,
könnte mir jemand zu einer nicht alltäglichen Geschichte eine Einschätzung geben?
Ich wurde mit meiner Familie als Mieter von einer Sozialhilfe empfangenden Familie aus einem Dreifamilienhaus hinausgeekelt. Das gleiche Schicksal erlitten in der Zeit vor uns schon mehrere Mitbewohner. Mit den unterschiedlichsten, höchst unfeinen Mitteln wurde uns das Leben zur Hölle gemacht, bis wir sozusagen aus freien Stücken gingen. Der Höhepunkt dabei: Angeblich sei von mir persönlich mit einem rohen Ei auf das KFZ der Sozialhilfeempfänger geworfen worden und sei dabei ein Sachschaden in Höhe von 200 Euro entstanden. Über meinen Anwalt habe ich mich gegen dieses Ammenmärchen erfolgreich verwahrt, das Verfahren ist nun eingestellt worden. Dennoch bleibt ein übler Nachgeschmack: Wie und wo kann ich die entstandenen Anwaltskosten von mehr als 700 Euro geltend machen, denn ich fühle mich durch diese finanziellen Auswirkungen dieser "zum Spaß" erstattete Anzeige massiv geschädigt. Zudem ist meines Wissens die bewusste falsche Verdächtigung ein Straftatbesand. Ich habe schon sofort, als ich von dem Vorwurf des Eierwurfes mir gegenüber erfuhr (war im Sommer 2004), deshalb umgekehrte Anzeige erstattet, seitdem aber nicht mehr davon gehört. Wer kann mir hier eine zusätzliche Einschätzung geben?

Vielen Dank & Gruß
Malte

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

hatte solche ass.... auch mal im haus musste dann auch ausziehen war nicht auszuhalten mit denen ... mir scheint, dass die einfach zu viel freizeit haben ...

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hallo Malte.

Was hat der Umstand, daß die Leute Sozialhilfe bekommen mit der Sache an sich zu tun? Genausogut können Schwerverdiener solche Sachen machen. Ist nicht böse gemeint, aber es stört mich immer etwas wenn (wie es oft in Foren ist) Attribute wie "sozialhilfeempfangende" oder auch "ausländische" benutzt werden (nach dem Motto "Wer auch sonst!?"), ohne das dieser Umstand irgendetwas mit der Sache an sich zu tun hat. Wie gesagt, ist nicht böse gemeint.

Zur Sache an sich:

"falsche Verdächtigung" ist Strafbar nach § 164 StGB . Evtl. wurde das Verfahren jedoch eingestellt (mangels Nachweisbarkeit, oder wegen geringer Schuld) oder auch ein Strafbefehl erlassen. Als Anzeigenerstatter bekommt man da nicht immer und in jedem Fall eine Mitteilung darüber, obwohl in manchen Fällen vorgesehen. Es wird schlicht vergessen.

Die Anwaltskosten können Sie als Schadenersatz im Rahmen eines Zivilverfahrens geltend machen. Da die Adressaten der Forderung aber offensichtlich über kein pfändbares Einkommen verfügen, muß man sich überlegen, ob man "gutes" Geld schlechtem hinterherschmeisst.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Mir ist noch nicht ganz klar: wie soll man den durch den Wurf mit einem rohen? Ei auf ein Auto einen Sachschaden in Höhe von 200 € verursachen?
Und im übrigen hat Streetworker natürlich recht. Allerdings zu pfänden gibt es doch zur Not etwas: das Auto.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
malte2791@aol.com
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
erst einmal vielen Dank für die Einschätzungen!
Die Erwähnung, dass wir es mit Sozialhilfeempfängern zu tun haben, erfolgte lediglich in Anlehnung an das von "thomas.Newton" Erwähnte: Ich frage mich nämlich, ob ich am Ende nicht auf noch Kosten sitzen bleibe, wenn ich mein Recht mit einer Schadenersatzklage geltend mache. Selbstverständlich schätze ich niemanden danach ein. ob er Sozialhilfe bezieht oder nicht - nur einigermaßen anständig und normal benehmen sollte man sich eben. Unglaublich ist aus meiner Sicht derweil, dass sich diese konkreten Leute einerseits als mittellos hinstellen, umgekehrt aber keinen Hehl daraus machen, dass sie schwarz arbeiten gehen. Das Auto, dass sie fahren, ist wohl nicht pfändbar, das gehört der Mutter der Frau. Und vor allem haben sie eine Unmenge an Freizeit, sonst kämen Aktionen wie die beschriebene sicher nicht zustande.

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