Zur Zeugenaussage nicht erschienen.. was passiert nun?

23. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jennkr
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zur Zeugenaussage nicht erschienen.. was passiert nun?

Hallo zusammen,
ich bin zur Zeugenaussage nicht erschienen, habe heute morgen dort angerufen und gesagt, dass ich auf Grund meiner Angststörung mit massiven Panikattacken nicht weiß, wie ich das schaffen soll. Die Bearbeiterin war super unhöflich und antwortete mir mit „da haben Sie wohl Pech gehabt".. mein Anwalt sagte mir, es ist nicht so dramatisch, ich solle aber dann zumindest mal einen Brief an die Richterin mit der Aussage schreiben. Gesagt, getan.
Nun habe ich aber doch Angst was auf mich zukommen könnte.. Können sie jetzt noch vor meiner Türe stehen und mich holen kommen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4576 Beiträge, 554x hilfreich)

Evtl. ein Ordnungsgeld. Du bist Zeuge in einem Verfahren was du selber losgetreten hast?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jennkr
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich erkläre es mal kurz: mein Mann wurde wegen Betrug angeklagt. Dieser hat den Betrug jedoch nicht begangen, meine Aussage ist da ein wichtiger Punkt.

Ich fühle mich so unfassbar schlecht, dass ich dort nicht hinkonnte, aber sobald ich nur die Haustüre verlasse, habe ich das Gefühl dass ich mich übergeben muss oder gar umfalle

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4576 Beiträge, 554x hilfreich)

Na ja, dann mal abwarten, was der Richter so denkt. Es wäre schlimmer gewesen, wenn du gegen jemanden Anzeige erstattet hättest und dann den Termin nicht wahrgenommen hättest. (meine ich)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Soweit Sie keine Entschuldigung samt ärztlichem Attest einreichen dürfte Sie ein Ordnungsgeld sowie eine erneute Ladung erwarten.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Eine zwangsweise Vorführung kommt auch in Betracht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Jennkr):
sobald ich nur die Haustüre verlasse, habe ich das Gefühl dass ich mich übergeben muss oder gar umfalle

Heute morgen ganz spontan?
Oder hat man das schon länger?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jennkr
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, dies wurde 2018 diagnostiziert. Ich befinde mich seit Mitte 2019 in Behandlung. Durch die Corona Krise ist es aber leider wieder sehr schlimm geworden. Hatte es vorher fest im Griff.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jennkr
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So, es passiert mir nichts, dadurch das ich das nachweisen konnte. Es wird nun einen neuen Termin für nächstes Jahr festgelegt, dann habe ich die Möglichkeit erhalten, einen Psychologen mitzunehmen oder auch einen Arzt dabei zu haben, der mir dann von der Richterin gestellt wird.
Bin etwas erleichtert, es hat mich wahnsinnig gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Jennkr):
So, es passiert mir nichts, dadurch das ich das nachweisen konnte.

So ist es.
Bei Erkrankungen die schon länger nachweisbar vorliegen und Verhandlungsunfähigkeit erzeugen können und die Schilderung des aktuellen Vorfalles glaubwürdig ist, drohen in der Regel keine Konsequenzen von der Justiz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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