Zurückweisung der Beschwerde / welche möglichen rechtlichen Folgen ?!

5. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Recht-oder-Unrecht-egal
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 16x hilfreich)
Zurückweisung der Beschwerde / welche möglichen rechtlichen Folgen ?!

Hallo Leute,

werde das Gefühl einfach nicht los,dass da kommt noch was.

A liegt Beschwerde gegen einen Beschluss von Amtsgericht beim Landgericht ein,es wird in dieser Polizei,Staatsanwaltschaft so schwer angeriffen,dass es gleich bei der grossen Strafkammer landet. Es wird auch in den Beschluss von Landgericht geschrieben,dass A sehr schwere Anschuldigung macht ohne Beweise zu haben.

*****************************************************************

§ 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

*****************************************************************

Eigentlich ist der Straftatbestand von § 164 Falsche Verdächtigung voll und ganz erfüllt.

Muss die Staatsanwaltschaft nun A anklagen ?!

Würde es zur einer Klage kommen hat A kaum bedenken,denn es heißt
(" wider besseres Wissen ") und A könnte starke zweifel dalegen,dass A vielleicht doch die Wahrheit geschrieben hat.

Gegen welche Gesetze könnte A noch verstossen haben ?

*** Es wurde kein Wort der Beleidigung geschrieben nur aus der Sicht wie A das Verhalten von der Justiz sieht ***


-- Editiert von Nice-Man am 05.12.2006 01:25:09

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9 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sofern eine Straftat im obigen Sinne vorliegt, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, entsprechend tätig zu werden.

quote:
Würde es zur einer Klage kommen hat A kaum bedenken,denn es heißt
( wider besseres Wissen ) und A könnte starke zweifel dalegen,dass A vielleicht doch die Wahrheit geschrieben hat.

Gegen welche Gesetze könnte A noch verstossen haben ?
Es ist nicht ganz klar, was Sie mit diesen Fragen meinen. Einerseits sagen Sie, eine Strafbarkeit ist gegeben, dann sagen Sie, eine Strafbarkeit ist nicht gegeben. Bitte formulieren Sie um.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#2
 Von 
Recht-oder-Unrecht-egal
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 16x hilfreich)

Würde die Staatsanwaltschaft gegen A den Klageweg gehen würden sie sich selber anklagen,denn A könnte ohne ein Problem die Strafvereidlung in Amt beweisen.

Denn die Staatsanwaltschaft hat eine Ermittlung gegen eine Person mit einer Lüge eingestellt wo A fast ums Leben gekommen ist.

Wenn es zum Prozess kommen würde könnte A an Hand einer Strafakte alles beweisen,dass A in der Beschwerde die Wahrheit geschrieben hat.

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

würden sie sich selber anklagen,denn A könnte ohne ein Problem die Strafvereidlung in Amt beweisen

Das haben schon viele geglaubt...

Generell nimmt es die Justiz nicht so gerne hin, wenn jemand, der mit einem Gerichtsurteil nicht einverstanden ist, gleich mit Worten wie 'Rechtsbeugung' oder 'Strafvereitelung im Amt' um sich wirft. Da das keine harmlosen Straftaten sind, ist die falsche und gedankenlose Beschuldigung derselben auch kein Kavaliersdelikt.

hat eine Ermittlung gegen eine Person mit einer Lüge eingestellt wo A fast ums Leben gekommen ist

Mit Verlaub, wenn Ihr Rechtsverständnis so ausgeprägt ist wie Ihre Fähigkeit, verständlich zu formulieren, könnte es evtl. nicht doch sein, daß Sie sich irren?

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#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Recht-oder-Unrecht-egal
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 16x hilfreich)

Mal ganz offen und ehrlich geschrieben was ich erlebt habe kann ich über das Wort von Rechtsstaat nur eigenlich nur lachen,wenn ich es könnte.

Ich weiss war ein sehr blöder Fehler von mir mich mit ein Mädchen von gerademal 16 Jahren einzulassen.

Wurde von ihr sehr böse reingelegt,denn sie sagte " meine Mutter zwingt mich mit fremden Männern für Geld ins Bett zu gehen "

Auf meine Frage,ob sie keinen hätte,wo sie wohnen könnte war ihre Antwort " weiss nicht wohin ich könnte "

Als ich nach den Vater von ihr fragte war ihre Antwort " kenne meinen Vater überhaupt nicht "

Habe ihr dann angeboten zusammen mit ihr zum Jugendamt zu gehen,dass wollte sie auch nicht hatte Angst die würden ihr nicht helfen.

Als ich dann sagte " das Jugendamt würde sie sofort in Obhut nehmen und erstmal woanders unterbringen " war ihre Antwort " möchte nicht bei fremden Menschen wohnen "

Es ist lange Zeit hin und her gegangen,dann bin ich auf eine so blöde Idee gekommen habe ihr das Angebot gemacht bei mir zu wohnen.

Um das Gesetzbuch nicht um die Ohren gehauen zu bekommen,denn es gibt ja die Straftat der Entziehung von Minderjährigen musste sie ganz aus freien Willen für sich selbst entscheiden und habe ihr einen Wohnungsschlüssel gegeben,dass sie Tag und Nacht einen Ort hat wo sie Schutz suchen kann.

Leider musste ich dann immer mehr feststellen,dass sie mich nur verarsch und ausnutz,denn habe ihr oft für den Notfall dann und wann ein Guthaben für ihr Handy gesendet.

Es kam dann zwischen uns zum Streit als Antwort von ihr kam eine Mordandrohung von ihren Vater,denn sie angeblich nie in Leben kennengelernt hatte.

Ich war total sauer,denn ich habe meine eigene Ehe riskiert um ihr zu helfen,denn meine Frau hatte den festen Glauben sie wäre meine Tochter.

Oft war sie zu besucht bei uns und durch den Anruf ist alles aufgeflogen.

Es kam zur Nötigung sollte gerne mal wissen was die ganze Verarschung sollte.

Leider habe ich einen grossen Fehler begangen,denn als die Vorladung von der Polizei kam war ich noch mal in der Nähe wo sie wohnt.

Wollte nichts böses nur wissen,ob sie jetzt glücklich ist,dass ich Trottel auf sie reingefallen bin.

Bin ihr nicht über den Weg gelaufen und wollte wieder nach Hause fahren.

Plötzlich muss der Bus scharf bremsen viele Fahrgäste werden total blass in Gesicht,dann kommt die Angst und der Schrecken der Bus wird gestürmt man hört Polizei sofort die Köpfe runter.

Ich wurde mit Waffengewalt wie ein schwer Verbrecher festgenommen.

Als ich den genauen Grund der Festnahme wissen wollte war die Antwort nur " sie sind nur erstmal vorläufig Festgenommen "

Auch auf der Wache wollte keiner mir den genau Grund der Festnahme sagen.

Leider hat die Kripo einen sehr grossen Fehler begangen,denn ich kann sehr gut hören.

Das wurde auf den Flur von der Kripo-Tante gesagt " verstehe das ganze nicht habe nicht das Gefühl,dass von ihn eine Gefahr ausgehen könnte "

" Ich glaube nicht,dass es die Person ist für die er sich ausgibt "

" fahre mit ihm mal nach Hause um den Ausweis einzusehen zu sehen wir wissen ja jetzt wo er angeblich wohnt paar Kollegen können ja vor uns schon Stellung nehmen "

Als die Kripo dann mit mir angekommen ist passierte wieder eine sehr merkwürdige Sache wollte meinen Schlüssel haben um die Haustür aufzuschliessen wurde mir verweigert die Kripo fragte nur welcher Schlüssel es ist und hat selbst aufgeschlossen.

Sehr wunderlich,denn in Treppenhaus ist die Kripo-Tante vor mir gegangen kein normaler Mensch würde jemand den Rücken zu drehen,wenn eine Gefahr wäre.

Als die Kripo dann an meine Wohnungstür gekommen ist wurde sofort die Waffe gezogen.

Und der Hammer in dieser Sache wollte mal Wissen warum die Kripo sich so verhalten hatte.

Laut der Dienstaufsichtbeschwerde soll es so gewesen sein,die Kripobeamten fuhren mit mir nach Hause um meinen Ausweis einzusehen,denn ich nicht bei mir hatte die Dienstwaffen wurden nur zum Eigenschutz gezogen,denn da konnte die Polizei nicht lügen es gibt dafür Zeugen,dass ich über Stunden auf der Wache gewesen bin soll die Unwahrheit sein.

Laut meiner Strafakte wegen der Nötigung gibt es aber eine Aussage von mir,denn wurde nach Sachen gefragt die ich nur bei meiner Festnahme sagt habe.

Da die Kripo bei der Festnahme meinen Nachnamen wusste konnte ich mir sofort denken wer mich festnehmen lassen hatte.

Laut der Einstellung der Staatsanwaltschaft soll meine Festnahme nur wegen zur Überprüfung meiner Person gewesen sein

In der Strafakte steht aber eine ganz andere Sache stehe unter den Verdach,dass ich Allgemeingefährlich bin und auf Kinder stehe.

So ein Pech auch die Tochter sagt was ganz anderes in der Aussage habe ihr nie was getan und sie hatte nie das Gefühl könnte ihr was antun es war nur eine Freundschaft zwischen uns.

Die Staatsanschaft ist zum Schluss gekommen die Strafanzeige wegen Nötigung ist unbegründe und die Tochter habe es nur gesagt um Mitleid bei mir zu erwecken.

Habe die Beschwerde gegen dem Beschluss eingelegt,dass mir jeder Kontakt zur Tochter verboten wurde,denn habe leider Erfahren,dass sie nur noch deprimiert ist.

Kann leider nichts mehr machen darf gegen das Kontaktverbot nicht verstossen




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#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

@ Chavah

Nun ja, was für ein ominöser Beschluss war das denn, der gleich bei der Strafkammer landet?

Über Beschwerden gegen Beschlüsse des AGs entscheidet immer die Kammer --> § 73 GVG .

Soweit ich weiß auch immer eine große StrK (da bei Beschlüssen außerhalb von HVen keine Schöffen mitwirken, und eine kl. StrK ohne Schöffen ja lediglich aus dem Vorsitzenden bestehen würde), so daß (@nice-man) es tatsächlich nichts mit dem Inhalt der Beschwerde zu tun hat, daß sie bei der gr. StrK gelandet ist, sondern einfach weil das der vorgesehene Weg ist.

Aber ansonsten verstehe ich auch nur 'Bahnhof' :)

Wer hat wen wg. Nötigung angezeigt und worauf lautete der AG Beschluß gegen den Beschwerde eingelegt wurde.

-- Editiert von !streetworker! am 05.12.2006 21:58:49

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#8
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

... und wer wo wie 'fast ums Leben gekommen ist', habe ich auch nicht verstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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