Zuständigkeit: Amtsgericht oder Landgericht?

18. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)
Zuständigkeit: Amtsgericht oder Landgericht?

Wer entscheidet auf welcher Grundlage, ob ein angeblicher Betrugsfall am Amtsgericht oder am Landgericht behandelt wird?

Vielen Dank für die Info.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Staatsanwaltschaft entscheidet zunächst, ob sie zum AG oder zum LG anklagen will. In aller Regel wird dann auch dort verhandelt. Ausnahme: Das Gericht hält sich für nicht zuständig und gibt die Sache ab.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

Stimme !Streetworker! zu. Die Staatsanwaltschaft legt die Strafsache unter Berücksichtigung der zu erwartenden Strafe dem nach ihrer Meinung zuständigen Gericht vor. Das Amtsgericht darf keine Freiheitsstrafen über 4 Jahre pp. verhängen (Näheres dazu im § 24 GVG ; http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gvg/index.html). Wenn also in Ihrem angeblichen Betrugsfalldie Staatsanwaltschaft meint, das Strafmaß könne 4 Jahre durchaus überschreiten, legt sie die Strafsache dem Landgericht vor.

Gruß
mister xyz

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