Wer entscheidet auf welcher Grundlage, ob ein angeblicher Betrugsfall am Amtsgericht oder am Landgericht behandelt wird?
Vielen Dank für die Info.
Zuständigkeit: Amtsgericht oder Landgericht?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Staatsanwaltschaft entscheidet zunächst, ob sie zum AG oder zum LG anklagen will. In aller Regel wird dann auch dort verhandelt. Ausnahme: Das Gericht hält sich für nicht zuständig und gibt die Sache ab.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Stimme !Streetworker! zu. Die Staatsanwaltschaft legt die Strafsache unter Berücksichtigung der zu erwartenden Strafe dem nach ihrer Meinung zuständigen Gericht vor. Das Amtsgericht darf keine Freiheitsstrafen über 4 Jahre pp. verhängen (Näheres dazu im § 24 GVG
; http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gvg/index.html). Wenn also in Ihrem angeblichen Betrugsfalldie Staatsanwaltschaft meint, das Strafmaß könne 4 Jahre durchaus überschreiten, legt sie die Strafsache dem Landgericht vor.
Gruß
mister xyz
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