Zustaendigkeit Staatsanwaltschaft

5. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.04.2013 00:48:32
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zustaendigkeit Staatsanwaltschaft

Hallo zusammen,

ich hoffe jemand kann mir hier helfen, trotz langem Suchen im Internet habe ich nichts gefunden dazu:

Angenommen jemand begeht Straftat(Betrug) - danach "Flucht" ins Ausland, nach 6 Jahren moechte er zurueck, beauftragt Rechtsanwalt- der fordert Akteneinsicht bei der STA Berlin, ebenso Einsicht ob Vollstreckung anhaengig( da vor Flucht noch offene Geldstrafe zu bezahlen war)

daraus ergeht das keine Vollstreckung anhaengig ist,(wie moeglich-da offene Geldstrafe?) Sache wegen Betrugs ist er zur Aufenthaltermittlung ausgeschrieben-die Sachen scheinen aber verjaehrt.

Jetzt zur eigentl Frage, kann es sein das andere Staatsanwaltschaften gg Ihn ermitteln?
Kann man eine

Er war allerdings immer in Berlin gemeldet, nie woanders."Tatort" des Betruges ging ebenso nur von Berlin aus.
Kann ein Anwalt auch eine "bundesweite"Anfrage machen?

Fuer jegliche Hilfe bin ich dankbar


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Du hast doch schon einen Anwalt, was sagt der denn dazu? Da er die ganze Geschichte kennt, wird er dir viel bessere Auskünfte geben als einer von uns, egal wie gut viele hier auch sind ;)

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Betrug über das Internet? Dann erstatten die Geschädigten üblicherweise bei ihrer örtlichen Polizei/StA eine Anzeige. Die schaut dann, ob es andere Verfahren gibt und ob der Täter irgendwo wohnt. Dann wird das Verfahren dorthin, hier also nach Berlin, abgegeben. Ist der Täter allerdings unbekannten Aufenthaltes, wie es hier ja wohl der Fall war, muss die Berliner StA die Verfahren nicht nehmen, weil sie ohnehin nichts machen kann und zudem auch eine Zuständigkeit der abgebenden StA (Erfolgsort) besteht.
Also kann es sein, dass noch irgendwo Verfahren herumspuken.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Eine offene Geldstrafe verjährt nach 3 oder 5 Jahren, je nach Zahl der Tagessätze. Insofern ist es gar nicht verwunderlich, daß keine Vollstreckung anhängig ist. Wieso das allerdings der Anwalt nicht weiß, ist recht sonderbar...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12312.04.2013 00:48:32
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke fuer eure Antworten, eigentlich meinte mein Anwalt aehnliches. allerdings eine bundesweite Anfrage hat er nicht gestellt.
Ist das moeglich oder muss man einzelne Staatsanwaltschaften abklappern?
Wg der Geldstrafe war meine Idee die selbe aber zumindest glaubte ich, das zumindest eine Akte darueber existieren muss.


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