Ich habe heute die Zusage zur Aufnahme der Tätigkeit als Flugbegleiterin bekommen. Dazu ist aber die ZUP nötig.
Nun habe ich ein Verfahren wegen Betruges (geringer Betrag, schon beglichen, Vorladung am 1.2.) am Laufen. Ein Verfahren in der Vergangenheit auch wegen Betruges gab es auch, die Strafe wurde beglichen. Muss ich nun mit einer negativen ZUP rechnen? Wirken sich die Verfahren überhaupt negativ auf die LUFTSICHERHEIT aus? Und wird die ZUP mir, oder meinem Arbeitgeber zugesandt?
Vielen Dank im Voraus
-- Editiert von Moderator am 14.01.2016 12:19
-- Thema wurde verschoben am 14.01.2016 12:19
Zuverlässigkeitsprüfung der Luftbehörde
14. Januar 2016
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Frage vom 14. Januar 2016 | 00:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuverlässigkeitsprüfung der Luftbehörde
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#1
Antwort vom 14. Januar 2016 | 12:21
Von
Status: Unbeschreiblich (32820 Beiträge, 17247x hilfreich)
Ein Verfahren in der Vergangenheit auch wegen Betruges gab es auch, die Strafe wurde beglichen. Kurzum - in Ihrem Bundeszentralregisterauszug steht eine Vorstrafe.
Muss ich nun mit einer negativen ZUP rechnen? Vermutlich schon - wann war denn die Verurteilung?
#2
Antwort vom 14. Januar 2016 | 13:45
Von
Status: Weiser (16923 Beiträge, 5884x hilfreich)
ZitatMuss ich nun mit einer negativen ZUP rechnen? :
Davon kannst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgehen.
Jemand der betrügt ist nun einmal nicht zuverlässig. Durch die negative ZÜP wirst du die Anstellung also nicht bekommen.
Die überprüfende Behörde meldet das Ergebnis an deinen zukünftigen (nicht-) Arbeitgeber.
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