Zuverlässigkeitsüberprüfung und Cannabis

6. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Skywalker172
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuverlässigkeitsüberprüfung und Cannabis

Hallo Leute,

ich habe einen Antrag auf ZÜP gestellt, jetzt ist mir aber eingefallen, dass ich vor 2 Jahren und 4 Monaten mit einem Freund in den Niederlanden war und mein Freund für sich drei Gram Cannabis und eine Extasy Pille dabei hatte. Die Bundeslolizei hatte uns angehalten und wir haben beide die Aussage verweigert. Bis jetzt kam noch kein Brief. Eine Anzeige liegt auch nicht vor. Kann das zu einer Ablehnung der ZÜP führen? Zu meiner Person, ich bin 22 studiere auf Lehramt, arbeite ehrenamtlich beim Malteser Hilfsdienst usw.
Vielen lieben Dank!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1499x hilfreich)

Der Fall kann sich noch im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister finden. Die Frage ist allerdings, gegen wen da überhaupt ermittelt wird. Wenn gegen den Freund ermittelt wird, wäre der Beifahrer Zeuge.
Das ist dann für die Zuverlässigkeit nicht relevant.

(Anders sähe es aus, wenn man einen Job bei einer Verfassungsschutzbehörde, BND, MAD o.ä. haben wollen würde. Die werden da ganz anders rangehen.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Skywalker172
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!
Gegen wen ermittelt wird steht bisher noch nicht fest. Da wir beide keine Angaben zur Tat gemacht haben wird es wahrscheinlich als gemeinschaftlich betrachtet. Es geht bei mir um den Beginn einer privaten Pilotenlizenz, also nichts gewerbliches und kein Arbeitsverhältnis. Ist es möglich, falls es zu einer Ablehnung käme, die Behörden von meiner Zuverlässigkeit zu überzeugen? Ich habe ja echt nie etwas angestellt, im Gegenteil ich trage zum Wohlergehen der Gesellschaft bei durch mein Engagement im Bereich Erste Hilfe und Notfallvorsorge.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Die Behörde wird (muss) im Falle der geplanten Ablehnung eine Anhörung anbieten, bei der Du - gerne auch in Begleitung eines Rechtsbeistands - Deine Argumente vortragen kannst.

Nun ist es allerdings so dass die Behörde die ZÜP nur dann positiv bescheiden wird wenn es keine Zweifel an Deiner Zuverlässigkeit gibt. Ein vor zwei Jahren mangels Beweisen eingestelltes Ermittlungsverfahren wegen Besitz und Einfuhr von BTM weckt solche Zweifel. Und da sich BTM-Affinität nicht mit der Tätigkeit im Pilotensitz verträgt schlägt das Pendel eher in Richtung "nein" aus.

Wenn es allerdings kein Ermittlungsverfahren gegen Dich gegeben hat (was aufgrund der Auffindesituation sein könnte - wir wissen ja nicht wo und wie die BTM gefunden wurden), wäre das für Dich schadlos.


Zitat (von Skywalker172):
ich trage zum Wohlergehen der Gesellschaft bei durch mein Engagement im Bereich Erste Hilfe und Notfallvorsorge
Es gibt genügend BTM-affine Ärzte, Krankenpfleger und Sanis, das eine schließt das andere ja nicht aus. Auf eventuelle Zweifel aufgrund Deinem Kontakt zu einem möglichen BTM-Delikt hat das keinen Einfluss.

Summa summarum: Warte ab was passiert, mehr kannst Du jetzt eh nicht tun. Man wird sich melden.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.910 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.