Zweifacher Betrug und eine Beiakte

31. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Danielll
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Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)
Zweifacher Betrug und eine Beiakte

Hallo,
Ende 2016 haben meine damalige Freundin und ich (ich um ihr zu helfen) ziemlichen Mist gebaut. Sie hatte zu dem Zeitpunkt Theater mit dem Jobcenter und stand ohne Geld da. Da ich ihr helfen wollte kam uns die Idee zwei Smartphones (die wir nicht hatten) über eBay Kleinanzeigen zu verkaufen.
Nun war meine exfreundin deswegen beim Anwalt (ich kann mir momentan keinen Anwalt leisten) , der Anwalt will aber versuchen uns so vorzubereiten das wir beide ohne ihn zum Gericht gehen können. Er hat zunächst Akteneinsicht verlangt.
In dem Schreiben vom Gericht ist unter "Beweismittel" noch eine "Beiakte" aufgelistet.
Ich habe in dem Zeitraum noch ein Smartphone verkauft (dieses aber verschickt). Die damalige Käuferin teilte mir dann bin das die Post ihr gesagt hat dass das Paket unterwegs wohl geöffnet wurde, die Anzeige wegen Betrug wurde daher auch eingestellt.
Nun frage ich mich, warum ist ein eingestelltes Verfahren ein Beweismittel?

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9 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Auch die Ermittlungsakte zu einem eingestellten Verfahren kann Erkenntnisse in einem neuen Verfahren liefern.

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#2
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)

Ok, da das Verfahren ja eingestellt wurde dürfte sich das aber eher nicht belastend auswirken oder?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Danielll):
Ok, da das Verfahren ja eingestellt wurde dürfte sich das aber eher nicht belastend auswirken oder?


Das kommt drauf an, was so in der Akte steht. Eine Einstellung ist kein Freispruch. Die Einstellung besagt als solches im Grunde nur, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung im Falle einer Anklage kleiner als 51% gewesen wäre. Anders gesagt: Die StA kann Sie auch in dem anderen Fall für den Täter gehalten haben, sah aber keine hinreichende Chance das zu beweisen. Wie das jetzige Gericht den Akteninhalt wertet, weiß man nicht.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 31.05.2017 18:11

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#4
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)

Wie gesagt hat DHL ja ausgesagt dass das Paket unterwegs geöffnet wurde (so hat es mir die damalige Käuferin mitgeteilt) daher denke bzw. hoffe ich dass das jetzige Gericht das nicht anders sieht .
Der Anwalt meinte im schlimmsten Fall wird es als gewerbsmäßiger Betrug angesehen. Er geht von einer etwas höheren Geldstrafe, im aller schlimmsten Fall Bewährungsstrafe aus.
Meine exfreundin war noch nie Straffällig, ich selber habe vor ca 5 Jahren mal eine Geldstrafe wegen Diebstahl bekommen.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Der Anwalt meinte im schlimmsten Fall wird es als gewerbsmäßiger Betrug angesehen. Er geht von einer etwas höheren Geldstrafe, im aller schlimmsten Fall Bewährungsstrafe aus.


Wenn gewerbsmäßiger Betrug verurteilt wird, sind 6 Monate die Mindeststrafe. Geldstrafe ist dann nicht möglich. Die ginge nur bei einfachem Betrug.

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#6
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)

Aber die 6 Monate Mindeststrafe wären zur Bewährung möglich richtig?
Kann man denn bei zwei Fällen schon von gewerbsmäßigen Betrug ausgehen?

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Aber die 6 Monate Mindeststrafe wären zur Bewährung möglich richtig?


Ja

Zitat:
Kann man denn bei zwei Fällen schon von gewerbsmäßigen Betrug ausgehen?


Das kann man theo. auch schon beim 1. Fall. Gewerbsmäßiger Betrug zeichnet sich dadurch aus, dass die Verschaffung einer lfd. Einnahmequelle usw. geplant ist. Es müssen noch nicht mehrere fortlaufende Taten begangen worden sein. Eine (die erste) reicht.

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#8
 Von 
Danielll
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 17x hilfreich)

In der Anklageschrift geht es um Gemeinschaftlichen Betrug nach Paragraph 263 Abs. 1 , 25 Abs. 2 StGB

-- Editiert von Danielll am 31.05.2017 21:08

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das ist einfacher Betrug ...

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