Angenommen Person A begeht eine Straftat, deren Höchststrafe 1 Jahr Freiheitsentzug ist. A kann nicht ermittelt werden und begeht einen Monat später dieselbe Straftat. Nun wird A ermittelt und die Polizei kann nachweisen, dass A für beide Taten verantwortlich ist. Ist es möglich, dass die Freiheitsstrafe für A zur Beweährung ausgesetzt wird oder entfällt die Bewährung, weil A nicht nur einmal, sondern zweimal ein- und dieselbe Straftat begang?
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Zweimal dieselbe Straftat - Bewährung?
5. Oktober 2011
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Frage vom 5. Oktober 2011 | 16:41
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweimal dieselbe Straftat - Bewährung?
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#1
Antwort vom 5. Oktober 2011 | 16:57
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
quote:
Angenommen Person A begeht eine Straftat, deren Höchststrafe 1 Jahr Freiheitsentzug ist.
Zunächst mal kommt bei einer Tat, deren Höchst(!) strafe = 1 Jahr Freiheitsstrafe ist, ja eine Geldstrafe als Strafe in Frage und nicht gleich Freiheitsstrafe, auch wenn 2 dieser Taten begangen wurden.
Wenn man aber -spaßeshalber- mal davon ausgeht, dass eine (Gesamt-)freiheitsstrafe für die 2 Taten verhängt würde, richtet sich die Frage "Bewährung - ja oder nein" danach, ob die Strafe von der Höhe her überhaupt zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das ist nur dann der Fall, wenn die Strafe nicht oberhalb von 2 Jahren liegt. Bei 2 Fällen einer Tat, deren Höchststrafe = 1 Jahr ist, ist es ja schon rein denklogisch nicht möglich, dass die Strafe oberhalb von 2 Jahren liegt. Von daher wäre diese erste "Bedingung" erfüllt.
Weiterhin kommt es auf die sog. "Sozialprognose" an, also darauf, wie das Gericht den weiteren Lebensweg des Angeklagten einschätzt, wie seine soziale Stellung (z.B. Arbeit/Arbeitslos) ist und darauf, ob das Gericht davon ausgeht, das der Angeklagte sich schon alleine durch die Verurteilung soweit beeindrucken läßt, dass es der realen Vollstreckung der Strafe nicht bedarf, um ihn von weiteren Straftaten abzuhalten.
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