Zweites Verfahren wegen eindeutigem Chat auf Handy von (ehemaligem) Kumpel

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb456876-31
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweites Verfahren wegen eindeutigem Chat auf Handy von (ehemaligem) Kumpel

Hallo zusammen!
Ist mein erster Beitrag hier, bin grade ziemlich ratlos. Zur Situation:Ich (17, im März 18) wurde diesen Sommer mit ca. 0,5 - 1g Cannabis in :sad: Augsburg :sad: erwischt. War mein erstes Verfahren wegen BTM. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt, gegen die Erfüllung folgender Auflagen: FREDkurs bei der Drogenhilfe Schwaben und 18 Sozialstunden, die ich schon eine Woche später im Augsburger Zoo leistete. So, Verfahren beendet, froh wie n Eisbär am Nordpol. Vor 2 Wochen ist ein DF (damaliger Freund) von einem !!! 13 !!! Jährigen verpfiffen worden, weil der 13jhg erwischt wurde und mein DF ihm was verkauft haben soll... Also Hausdurchsuchung bei dem DF, zwei Grinder, Handy, paar Stummel. Alle Chats ausgewertet, auch alte Chats von mir und ihm, in denen es um die Zeit VOR meinem alten Verfahren ging. Der Vollidiot hatte sie halt nicht gelöscht. Bei der Vernehmung haben die Cops ihn wohl gefragt, ob ich ein Dealer bin, er sagte, er hätte verneint. Eine Woche lang am zittern, ob was kommt. Dachte dann, es wäre gut, dass nix mehr kommt. Vor 5 Tagen dann das altbekannte Schreiben: Sehr geehrte Frau xxxxxx, blablabla BTMG Cannabis und Zubereitung, blablabla, Vorladung.
Den Brief haben ich und ein guter Freund bekommen, der den DF auch kennt. War gestern auf dem Revier. Aussage gemacht, wie es immer ist hat der Polizist versucht, die 31 zu bekommen. Hat er zwar nicht geschafft, aber andauernd gedroht, mich ins Strafregister zu bringen und eine Hausdurchsuchung zu machen, wenn ich nicht den Mund aufmache. Am Ende hat er vorgeschlagen, ich solle eine Therapie machen.
Meine Frage: Kann ich wegen so etwas in den Arrest gesteckt werden, oder ähnlich es und wenn nicht, was kann ich als Strafe erwarten? Und könnten die wirklich noch mal bei mir zuhause einlaufen? Man würde nichts finden, habe nach meinem Verfahren nahezu komplett damit abgeschlossen, aber ich wohne noch bei meiner Mutter, das letzte Mal war schon die Hölle für sie.
Habe nächste Woche einen Probearbeitstag bei einem ziemlich großen lokalen Unternehmen, das könnte mir ( im wahrsten Sinne des Wortes das Leben versauen)
Bin dankbar für jede Ernst gemeint e Antwort und danke allen, die sich die paar Minuten zeit genommen haben, den Text zu lesen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Meine Frage: Kann ich wegen so etwas in den Arrest gesteckt werden, oder ähnlich es und wenn nicht, was kann ich als Strafe erwarten? Keine Ahnung - Sie schreiben ja nirgends, was Sie gemacht haben. Insofern kann man nur sagen, daß selbstverständlich auch bei Btm-Delikten Jugendlicher Arrest verhängt werden kann und natürlich erst recht bei Wiederholungstätern.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
fb456876-31
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Meine Frage: Kann ich wegen so etwas in den Arrest gesteckt werden, oder ähnlich es und wenn nicht, was kann ich als Strafe erwarten? Keine Ahnung - Sie schreiben ja nirgends, was Sie gemacht haben. Insofern kann man nur sagen, daß selbstverständlich auch bei Btm-Delikten Jugendlicher Arrest verhängt werden kann und natürlich erst recht bei Wiederholungstätern.

Es ging immer nur um den Konsum und Besitz in sehr geringe Mengen.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Glaube ich nicht - der Konsum ist straffrei und der Besitz ist wohl kaum durch das Handy des DF nachzuweisen. Vielmehr dürfte da eher Erwerb in Frage kommen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
fb456876-31
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Glaube ich nicht - der Konsum ist straffrei und der Besitz ist wohl kaum durch das Handy des DF nachzuweisen. Vielmehr dürfte da eher Erwerb in Frage kommen...

Aber davon stand soweit ich mich erinnern kann, nichts in den Chats, immer nur vom Konsum selbst, habe eig. auch keine Namen genannt, die damit im Zusammenhang standen.

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