adhäsionsverfahren

27. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
emrau
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
adhäsionsverfahren

hallo,

ich habe gegen meinen säumigen ex-mieter eine strafanzeige wegen betruges gestellt und in der kommenden woche eine verhandlung vor einem berliner amtsgericht.

da mir der mieter einen fünfstelligen betrag schuldet, habe ich in erwägung gezogen, meinen vermögensrechtlichen schaden im rahmen des adhäsionsverfahrens geltend zu machen.

warum wehrt sich die richterin so standhaft dagegen? ich erwarte doch nur, dass über die wirklich eindeutigen forderungen ein urteil gefällt wird.

gibt es mittel und wege, die richterin dazu zu bewegen, dieses adhäsionsverfahren durchzuführen oder bin ich ihrer willkür ( ob sie dieses verfahren durchführt oder nicht ) ausgesetzt?

über eine möglichst umgehende antwort/en wäre ich sehr erfreut.

vielen dank im voraus.

emrau

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
emrau
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo hank,

danke für den tip, diesen artikle hatte ich gänzlich übersehen. es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ich dieses verfahren anstrengen werde, um mich dann beim gerichtstermin mit der richterin darüber zu streiten, warum sie dieses verfahren nicht zulassen will.

vielen dank und eine schöne woche

emrau

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
emrau
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo an alle, die etwas zum thema adhäsionsverfahren lesen wollen.

obwohl das adhäsionsverfahren dem geschädigten durchaus die möglichkeit bieten würde, ohne kosten den vermögensrechtlichen schaden ausgeurteilt zu bekommen, sind die richer zumindest in berlin scheinbar nicht willens, mehr zu tun als notwendig. allein die tatsache, dass es ggf. zu weiterer prüfungsarbeit kommen könnte, veranlaßt diese, das adhäsionsverfahren abzulehnen. wie ich finde, ist das nicht nur unverschämt, sondern in der heutigen zeit führt das auch dazu, das geschädigte ihre ansprüche nicht mehr durchsetzen werden, weil der geschädigte nämlich immer in vorlage gehen muss. bei ungewissheit, ob der beklagte jemals zahlt, kann das bedeuten, dass man gutes geld dem schlechten hinterherwirft.
die gerichtsbarkeit hat sich für mich wieder einmal von seiner schlechten seite gezeigt. es wird zeit, dass das eingedämmt wird und dass man den geschädigten einen rechtsanspruch auf das adhäsionsverfahren einräumt, ansonsten bleibt es wohl dabei, dass diejenigen, die unrecht tun denjenigen, die geschädigt wurden, im vorteil sind. sie haben ihr geld gespart, zahlen einfach nicht und machen auch noch weiter so.

viele grüße

emrau

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Das ist ganz einfach so, daß das Adhäsionsverfahren irgendwann ohnedies als grundgesetzwidrig fallen wird und sich Strafrichter nicht der Gefahr aussetzen wollen, hierfür der Anlaß zu sein.

Wir haben aus gutem Grund eine Gewaltenteilung in Zivil- und Strafrecht und die Bestimmung, daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf. Und das Adhäsionsverfahren spricht dem Hohn.

Würde das forciert werden, könnte die Strafjustiz gleich einpacken, sie ist heute schon mit Strafverfahren überfordert, die eigentlich gar keine sind.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

- daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf. Und das Adhäsionsverfahren spricht dem Hohn.
--------------
Verstehe ich nicht. Der Straftäter steht vor seinem gesetzlichen Richter, nämlich vor dem Strafgericht.
Das Strafgericht soll nur gleich über den Schaden entscheiden. Eigentlich muss es das immer, da daraus auch die Schwere der Schuld festgestellt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
emrau
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo wolfgang,

du magst zwar rechtlich gesehen eine zutreffende äußerung getätigt haben, aber das ist eben typisch deutsch. da wird zwischen gerichten hin- und hergeschoben und der geschädigte bleibt außen vor.

ich wünsche es niemandem, dass er in diese mißliche lage gerät, aber kannst du dir vorstellen, wie mir zumute ist, nachdem mein mieter ein jahr lang keinen cent gezahlt hat, dafür € 18.000.- schulden bei mir hat und das gericht erklärt mir ganz frech, dass das adhäsionsverfahren zu riskant sei?

bei mir steht die bank in der tür und die gerichte haben nichts besseres zu tun, als sich die bälle zuzuschieben???

wenn diese denkweise beibehalten wird, dann haben wir bald amerikansche verhältnisse. die einen können sich den gang vor gericht leisten und die anderen nicht. wenn denn die richterin und die staatsanwaltschaft schon dezidierte fragen stellen, dann können sie doch auch gleich entscheiden, denn nichts anderes würde bei einem zivilgericht auch geschehen.

na ja, ich halte diese trennung nicht für akzeptabel, muss nunmehr allerdings damit leben und zusehen, ob ich jemals an mein geld herankomme.

damit abschließend nochmals danke an alle, die sich an diesem thread beteiligt haben. ich werde mich jetzt aus diesem thema ausklinken.

viele grüße aus berlin

emrau

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wolfgang hat nur bedingt recht. Es ist ja eher politische Linie, das Adhäsionsverfahren im Strafverfahren zu stärken, nicht umgekehrt, eben damit derselbe Sachverhalt nicht doppelt verhandelt werden muss. Gegenwärtig kann das Adhäsionsverfahren abgelehnt werden, wenn es zu einer Verzögerung des Strafverfahrens führt, was praktisch immer dann der Fall ist, wenn hinsichtlich des zivilrechtlichen Anspruchs Beweis erhoben werden muss. Wenn die Gerichte das machen, ist es nicht unverschämt, sondern entspricht der Rechtslage. Das Argument, der Geschädigte sei gewissermaßen schlechtergestellt, weil er im Zivilprozeß in Vorlage gehen muss, ist auch eine Luftnummer. Jeder Zivilkläger muss das. Wieso sollte er besser gestellt sein, wenn das schädigende Ereignis zufällig nun auch noch eine Straftat war? Und das mit dem gesetzlichen Richter ist ebenfalls nicht richtig. Der gesetzliche Richter ist der, der zuständig ist. Wenn das Gesetz vorsieht, daß der Strafrichter über zivilrechtliche Ansprüche mitentscheidet, dann IST er der gesetzliche Richter. Im Übrigen weiß ich auch nicht, was es da groß im Vorfeld zu diskutieren gibt (mit dem Gericht). Entweder wird der Adhäsionsantrag gestellt (und zwar möglichst frühzeitig, also nicht erst in der Hauptverhandlung), oder eben nicht. Wenn er gestellt wird, hat das Gericht darüber zu entscheiden. Ob es sinnvoll ist, bei einem widerwilligen Gericht so einen Antrag anzubringen, würde ich mir allerdings gut überlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Man kann für und gegen die Regelungen des Adhäsionsverfahrens sicher einiges sagen. Nach meiner Erfahrung sind es jedoch in der Regel nicht rechtspolitische oder juristische Erwägungen, die viele Richter dazu verleiten, nach Möglichkeit vom Adhäsionsverfahren keinen Gebrauch zu machen. Es handelt sich in der Regel um schlichte Bequemlichkeit. Anders herum habe ich schon Fälle erlebt, in denen Gewaltopfern im Adhäsionsverfahren Schmerzensgeldansprüche in Höhe von einigen tausend Euro zugesprochen worden sind. Handelte sich allerdings um fleissige Richter, die auch sachlich kompetent waren.

Ohne Anwalt ist so ein Antrag nicht duchzukriegen. Das wird vom Richter abgewürgt.

Auf diese Weise tragen manche Richter leider zum schlechten Ansehen der Justiz bei.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Ich möchte hier als Gegner des Adhäsionsverfahrens noch einmal Stellung nehmen.
Punkt 1 ist das Selbstverständnis von Alida, der hier sagt: Das kann gleich mitentschieden werden. In einem anderen Thread ging es um eine simple Anzahlungsgeschichte on 50 Euro und die Frage, ob die nach Vertragsbruch des Käufers vom Verkäufer zurückzuzahlen ist oder nicht und da gab Alida den Ratschlag: Geh doch zur Polizei, die wissen schon, ob das Betrug ist oder wie Du sonst zu Deinem Geld kommst.
Und das ist die große Gefahr des Adhäsionsverfahrens, daß bei jeder zivilrechtlichen Sache sofort Betrug geschrieen wird und da wird zunächst mal der Strafverfolgungsapparat in Bewegung gesetzt...

Und im übrigen sind es natürlich zwei Rechtssysteme. Im Strafrecht den Amtsermittlungsgrundsatz und im Zivilrecht die formalen Anforderungen eines Parteienprozesses.

Das ist ein gefährlicher Weg und der soll solange die Ausnahme bleiben bis er vom Bundesverfassungsgericht ganz verbaut wird.

Wolfgang

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ich seh's ja im Grunde auch so, die Praxis ist nur anders. Es gibt nun mal Bestrebungen, das Adhäsionsverfahren zu stärken und nicht, es abzuschaffen (was mir auch besser gefallen würde). In unklaren Zivilverfahren wird regelmäßig eine Strafanzeige erstattet, damit die StA von Amts wegen den Beteiligten des Zivilverfahrens die Beweismittel zusammenträgt. Wenn ein Anfangsverdacht behauptet wird, bleibt auch gar nichts anderes übrig, als erstmal in die Ermittlungen einzusteigen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.019 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen