akteneinsicht, kopie der akte ???

1. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Wolke66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
akteneinsicht, kopie der akte ???

darf ich mir die akten beim anwalt kopieren, welcher meine akte vorliegen hat ? oder nur drin lesen ? weiss das jemand ?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Einen Rechtsanspruch auf die komplette Akte gibt es nicht. Du mußt das mit Deinem Anwalt besprechen. Wenn er sich weigert Dir eine Kopie der kompletten Akte zu überlassen, hast Du Pech gehabt.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Der fehlende Rechtsanspruch auf Aktenkopie ist eine Sache, die Möglichkeit dazu eine andere.

Darf der Anwalt seinem Mandanten eine Kopie der Akte anfertigen, wenn dieser darauf besteht? Gibt es irgendwelche Vorschriften, weswegen er Teile der Akte auch gegenüber seinem Mandanten vertraulich behandeln muß? Oder wonach richtet sich das?

Praktisch gefragt: Wenn der Anwalt sich weigert, kann es ihm nicht auch leicht passieren, daß er "Pech hat", indem der Mandant zu einem in dieser Hinsicht kooperationswilligeren Kollegen wechselt? Ein durch Geheimnistuerei gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist schließlich der weiteren Zusammenarbeit nicht unbedingt förderlich.

-- Editiert von Felix27 am 01.08.2004 20:19:15

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Der Anwalt -als Organ der Rechtspflege- ist natürl. auch dem Gesetz verpflichtet. So muß er natürl. z.B. Zeugenadressen verheimlichen, wenn er fürchtet, daß der Mandant den Zeugen ans Leder will.

Nähres regeln BRAO und BORA

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Telemach
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das sehe ich anders. Als Anwalt bin ich in allererster Linie dem Mandanten verpflichtet, und die Zusammenarbeit mit dem Mandanten an der Akte ist jedenfalls nach meinem Verständnis Kernstück meiner Arbeit. Im Ermittlungsverfahren ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft, über den Akteninhalt zu wachen. Alles, was die mir freiwillig geben (sie können es nämlich auch lassen) kann der Mandant wissen - so die Staatsanwaltschaft. Kritisch sind natürlich Haftbefehle oder Durchsuchungsbeschlüsse. Selbst darüber muss ich aber den Mandanten informieren (Mandantenverrat ist strafbar). Da hat der Staatsanwalt dann Pech gehabt (oder es ist Absicht).
Ich gebe den Mandanten meistens einen Aktenauszug mit, gerade bei widersprüchlichen Zeugenaussagen, und wenn sie ihn wollen. Sicher ist es problematisch, wenn der damit zur Bildzeitung laufen will. Mit dem Aktenauszug gibt es daher ein Hinweisblatt darüber, was er damit machen kann und soll.
Wenn mir mein Verteidiger Kopien verweigern würde (die ich natürlich selbst bezahlen muß, auch bei Pflichtverteidigung), würde ich mich schon fragen, warum ich bestimmte Sachen nicht wissen soll, und warum mein Verteidiger in meinem Strafverfahren Geheimnisse vor mir hat, und wessen Interessen er tatsächlich vertritt.
Die Organtheorie wird übrigens nur im Ausnahmefall bemüht. Vor allem biestigen Richtern gegenüber.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das ist natürl. alles richtig so. In den Strafprozessen, die ich bisher gegen mich zu laufen hatte, hat mir mein RA auch jedesmal die komplette Akte zum Einlesen zur Verfügung gestellt (alleine schon deswegen, weil ich vorgearbeitet habe :) , Widersprüche in Zeugenaussagen aufgedeckt usw.)

Aber einem Mandanten, der ernsthafte Tötungsabsichen ggü. einem Zeugen äußert würden sie doch auch nicht dessen -bis dato unbekannte- Anschrift zur Verfügung stellen? oder ;) ?

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

@Bob,

Du Strafprozesse? Ich kann´s nicht glauben. Welcher Staatsanwalt bringt es denn über´s Herz, Dich vor den Kadi zu ziehen?:):):)

@Telemach
Kritisch sind natürlich Haftbefehle oder Durchsuchungsbeschlüsse. Selbst darüber muss ich aber den Mandanten informieren (Mandantenverrat ist strafbar). Da hat der Staatsanwalt dann Pech gehabt (oder es ist Absicht).

Also mit der Aussage wage ich mich noch nicht so richtig los. Mein ehemaliger Chef hat das auch mal gemacht, er hat von einem Durchsuchungsbeschluß Kenntnis erlangt, den Mandanten angerufen und naja.....

Das hat dann die StA spitz bekommen und mein Chef hat damals eine Strafe von 3.000,00 DM kassiert nebst Eintrag. Das weiß ich, weil er heute geläutert ist, ich den Strafeintrag löschen lassen mußte, er ist jetzt NOTAR.:)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hallo Runa.

Ja, wenn man sich für seine "Schäfchen" zu sehr einsetzt, will auch einem auch mal der StA ans Leder :)

1. uneidliche Falschaussage/versuchte Strafvereitelung = Freispruch aus tatsächlichen Gründen

2. Körperverletzung = Einstellung nach § 170 StPO (bei einer Anklage wäre es auf Notwehr hinausgelaufen)

und 3. -naja eine Jugendsünde (die lange vor 1. und 2. stattfand)- die ich hier jetzt nicht näher bezeichnen muß ;) ;);) = Einstellung nach § 45 JGG wg. Geringfügigkeit.


Grüße, von Bob :)


-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Welcher Staatsanwalt würde einem Rechtsanwalt Akteneinsicht gewähren, wenn ein HB läuft oder eine Durchsuchung ansteht? Er müsste doch damit rechnen, dass der RA den Mandanten informiert, dafür wird er ja bezahlt. Allerdings hat Bob recht, dass der Anwalt als Organ der Rechtspflege selbst entscheiden muss, ob er die gesamte Akte dem Mandanten zugänglich macht, oder ob er einzelne Informationen, eben z.B. Adressen, weglässt. Der RA ist eben nicht nur die Kopierstelle des Mandanten, auch wenn sich manche Anwälte wohl so verstehen, wie man oben nachlesen kann.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen