an BOB --Fragen

22. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Candeloro
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
an BOB --Fragen

Hi Bob,
mir wurde gesagt,ich solle die Frage mal direkt an dich in diesem Forum stellen:Ich bin neugierig, was das Vorgehen der Polizei in Deutschland betrifft.

Durch einen anderen Thread in diesem Forum stellen sich mir folgende Fragen:
Sind Gemeinden und Städte bei der Ausstellung von Perso und Reisepässen mit dem Polizeicomputer verbunden?

Wie ist das Vorgehen bei Haftbefehlen,die im Polizeicompi stehen?
Ich konstruiere mal folgenden Fall:

Student X wohnt in Studstadt ist aber in Heimstadt gemeldet.
In Studstadt wird er durch die dort zuständige Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe verurteilt, deren Zahlung er nicht nachkommt.
Er wird zum Antritt der Ersatzhaft aufgefordert.
Gibt es da eigentlich einen zeitlichen Rahmen,den die Staatsanwaltschaft wahren muss, damit sich derjeneige evtl frei nehmen kann? Oder kann die Ersatzhaft "in 7 Tagen" angeordnet werden?
Student X tritt die Ersatzhaft nicht an. Es kommt zum Erlassen eines Haftbefehls. Wie lange dauert die Erlassung nach dem Termin des Antritts der Ersatzhaft ? 1 Woche, 1 Monat länger?

Wie geht die Polizei jetzt vor? Fährt sie zur Wohnung des X in Studstadt und versucht den X anzutreffen? Wird auch die Polizei in Heimstadt (anderes Bundesland!!!) beauftragt zum Meldewohnsitz in Heimstadt zu fahren und dort zu suchen?

Oder passiert nichts,bis X durch zufall mal in eine Polizeikontrolle kommt?

Danke und wer nur auf eine Teilfrage eine Antwort weiss, bitte trotzdem mal posten :-)

Gruß

Notfall oder generelle Fragen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

1. Die Meldeämter sind nicht mit den polizeilichen Datensysemen verbunden.

2. Die StA wird zunächst versuchen, die Geldstrafe beizutreiben. erst wenn das nicht gelingt wird sie zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe laden. Eine formelle Frist zwischen Ladung und Strafantritt gibt es nicht. In Berlin beträgt die Frist, in der sich der Verurteilte ab Zustellung der Ladung stellen muss, zwei Wochen, wobei es egal ist, ob es eine normale oder eine ErsatzFS ist. Die Frist kann aber auch abgekürzt werden, wie gesagt, es ist nur der Regelfall, aber keine verbindliche gesetzliche Regelung. Außerdem kann der Schuldner einer ErsatzFS den Strafantritt ja jederzeit durch Zahlung abwenden.
Zahlt er nicht, ergeht Haftbefehl, richtig. Den erlässt der Rechtspfleger, sobald der Termn zum tellen in der JVA verstrichen ist, und zwar gleich, weil er die Strafe zügig vollstrecken muss. Ist der HB bei der Polizei, ist diese natürlich nicht an die Meldeanschrift gebunden. Stellt sich heraus, dass der VU in einem anderen Bundesland aufhältlich ist, wird eben die dortige Polizei beauftragt (Nebenfrage bleibt, wer das Ordunswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Meldegesetz betreibt ;) ).
Wenn der Student in eine Kontrolle kommt, wird er natürlich auch festgenommen, egal in welchem Bundesland. Er solle dann ausreichend Bargeld in der Tasche haben, um sich auszulösen.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Jo, so ist das :-)

Bei uns läuft das so, daß sobald der HB bei der Polizei ist, mal beim Delinquenten zuhause vorbeifährt und guckt ob er da ist. Falls nicht wird das wiederholt. Erst wenn man ihn nach ca. 4 Wochen noch nicht hat, wird ernsthaft angefangen zu suchen (bei Verwandten, Freunden usw.)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

... und wie wäre das wenn der Student noch bevor er die erste Zahlungsaufforderung bekommt untertaucht bzw. einfach keine zustellfähige adresse hat ?

Es wäre doch ein wenig übertrieben jemanden wegen einer Geldforderung per Haftbefehl zu suchen von der er gar nichts wissen kann ...

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#4
 Von 
Candeloro
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heisst denn, "die StA wird versuchen den Betrag zu betreiben"?
Ich kenne persönlich einen ähnlichen Fall, wobei der Student im "entscheidenden" Moment zahlen würde, das aber mal durchexerzieren will (meiner Meinung nach ist der etwas irre,aber egal).
Er hat die Aufforderung bekommen mit der Wirksamkeit der Strafe (nach dem 14tägigen Einspruchsrecht) zum 1.10. die erste Rate zu bezahlen.
Am 4.11. war er zum letzten mal in seiner Studiwohnung (er arbeitet nahezu hauptberuflich in seiner Heimatstadt) und dort war noch kein weiterer Brief angekommen (also Aufforderung zum Haftantritt).

Bis jetzt ist auch bei seiner Meldeadresse noch keine Polizei gewesen.

Er fragt sich nun natürlich, ob er nun schon einen Haftbefehl "ausgelöst" hat?

Was meint ihr, ich kenn mich da gar nicht aus, wird der Haftbefehl (im Normalfall)-erlassen sein? Wie lange dauert die Aufforderung sich in Ersatzhaft zu begeben nach der ersten Aufforderung eine Rate zu bezahlen? Und was für Schritte "Geld zu bekommen" folgen? Sowas wie eine erneute Mahnung etwa??
Kann er erfragen ob ein Haftbefehl vorliegt, ohne sich der Polizei zu stellen,oder zu versuchen ins Ausland zu fahren (denn an der Grenze würden sie ihn ja 100% stellen,oder?)

Gibt es eigentlich sowas wie eine "Schonfrist Weihnachten" also dass gesagt wird, alle Haftantritte ab 1.12. werden auf den 2.1.datiert?

Ich wundere mich etwas, weil er ja wenn er beispielsweise am 4.11. (also 1 Tag nachdem er das letzte mal in der Studiwohnung war) die Aufforderung sich spätestens nach 14 Tagen, also 18.11. in Ehaft zu begeben und der Rechtspfleger am 20.11.den Haftbefehl erlässt, nun schon 4 Wochen "unbehelligt" wäre-jedenfalls an seiner Meldeadresse und das kann doch nicht sein?

Viele Fragezeichen eines Laien (der sich hoffentlich keinen Bären hat aufbinden lassen)

Grüße und Dank für die bisherigen Antworten !

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wenn 3 Raten nicht kommen, wäre bei uns spätenstens dann der HB erlassen. Das die Polizei in der Uni-Stadt noch nicht die Polizei an der Heimatadresse um Amtshilfe ersucht hat, ist soo ungewöhnlich nicht (kann aber jeden Tag passieren). Gerade Weihnachten ist kritisch, weil die Knäste da zieml. leer ( bzw. leerer als sonst) sind, weil viele Strafgefangene die Ihr reguläres Strafenddatum von Mitte November bis 4.-5. Januar haben (ist in den Bundesländern unterschiedlich) schon Anfang/Mitte November entlassen werden (sog. Weihnachtsamnestie). Also wäre genug Platz für unseren Ersatz-Freiheitssträfler.

Wenn er an der Heimatadresse "rund-um-die Uhr" arbeitet, also doch wohl Geld hat, warum zahlt er nicht einfach?

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Hier ist von Mitte Dez. bis Anfang Januar Aufnahmestopp. Wer eine Ladung für diese Zeit erhält, bekommt gleich mitgeteilt, dass er sich dann im Januar stellen muss.

Wenn der HB erlassen wird ist er ja noch nicht gleich in der Fahndung. Das kann schon mal ein paar Wochen dauern. Wenn der Student, der das ausprobiert, es genau wissen will kann er ja einfach zur Polizei gehen ;)

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#7
 Von 
Candeloro
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

@bob
Das versteh ich nicht ganz!
Wann (nach der wievielten "Rate" die nicht bezahlt wurde), kommt denn dann die Aufforderung sich zur Ersatzhaft zu stellen?
Das muss doch dann vor der 3. nichtbezahlten Rate sein?
Wann erfolgt denn im Schnitt der Eintrag ins Fahndungsregister nach dem Erlass des Haftbefehls?

Heisst das, dass zB. in einer Verkehrskontrolle oder am Flughafen oder... keiner ihn festnehmen würde,so lange er sich noch nicht im Fahndungsregister befindet?


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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Man kann nicht sagen wie lange das dauert. Es kann von sofort bis zu 6 Wochen dauern. Und so lange der HB nicht notiert ist kann bei einer Verkehrskontrolle oder sonstwo natürlich niemand von ihm wissen. Woher auch.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Forlan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

HAllo BoB,

ich wurde innerhalb kürzester Zeit 2 mal von Polizisten angehalten (mitten im Einkaufsbummel) die 2 Polizisten wollte mal einen Blick in meinen Pass werfen. Was habe ich für Rechte wenn ich wieder von Polizisten mitten in der Einkauspasage angesprochen werde ?
Das ist doch nicht mehr normal !!!!
Ich habe micht blossgesellt gefühlt. Ich hatte einen sehr wichtigen Termin den ich leider nicht mehr einhalten konnte.
Was kann man dagegen tuen ? Angenommen ich hätte einen Vorstellungstermin gehabt dann hätte ich den möglicherweise nicht einhalten können !!!!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Morgen Forlan,

gegenüber der Polizei haben Sie die Pflicht sich wahrheitsgemäß zu identifizieren, wenn diese Sie überprüft.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@Forlan
bissl sehr stark übertrieben der Beitrag, meinen sie nicht?
Die Kontrollen werden (ich gehe mal davon aus, dass die Polizei einen polizeilichen Grund für die Überprüfung hatte) rechtmäßig gewesen sein!
Diese Überprüfung sollte normalerweise keine 5 min dauern - wenn sie so einen wichtigen Termin haben, dann wundert es mich, dass sie auf den "letzten Drücker" unterwegs sind - DAS würde insbesondere für Vorstellungstermine zutreffen.....


-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Natürlich sind die Kontrollen der Polizei immer "rechtmäßig", die machen schließlich Gesichtskontrollen.

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