angeblicher Tankbetrug - Wie sollte man nun am besten vorgehen?

20. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
cothem
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 30x hilfreich)
angeblicher Tankbetrug - Wie sollte man nun am besten vorgehen?

Hallo,

vor einigen Tagen bekam ich einen Brief von der Polizei, in dem mit Tankbetrug vorgeworfen wird. Das Ereignis soll sich am 1.7.08 abgespielt haben. Da ich an diesem Tag mit meinem (volljährigen) Sohn einen Ausflug gemacht habe, kann ich mich daran erinnern, dass ich an der besagten Tankstelle tatsächlich getankt habe. Nur leider kann ich mich an das genaue Geschehen überhaupt nicht mehr erinnern. Ich weis noch, dass ich mit dem Ziel, zu bezahlen im Tankshop war und mir auch noch eine Zeitung kaufen wollte. Leider fand ich die gesuchte Zeitschrift nicht und wandte mich an das Tankpersonal, dir mir auch nur sagten, dass Sie diese Zeitung zurzeit nicht im Angebot haben.

Als ich heute zur Stellungnahme bei der Polizei war, erklärte man mir, dass ich angeblich meine Tankrechnung nicht bezahlt haben soll.

Ich kann mir aber absolut nicht vorstellen, dass mir solch ein Fehler unterlaufen ist. Ich fahre seit 35 Jahren Auto und nie ist mir so etwas passiert. Auch kommt mir der Angebliche Betrag von 48,00 Euro suspekt vor, da ich immer nur runde Beträge tanke, also wenn dann 45 Euro oder 50 Euro, aber niemals solche Beträge.
Die Polizistin sagte mir heute, dass die Tankstelle auch keine Videoaufzeichnungen mehr hat. Sie wurden wohl (versehendlich?) gelöscht.

Anschließend war ich bei der Tankstelle und bat der stellvertretenden Filialleiterin an, meine Schulden zu zahlen. Die Filialleiterin begrüßte dies auch und äußerte sich, dass es doch recht oft vorkommt, dass das Bezahlen schlichtweg vergessen wird und Sie keinerlei Interesse hat, mich (ehrlichen Bürger) weiter strafrechtlich zu verfolgen.
Ich sagte dies auch der Polizei, aber diese sagten nur, dass der Fall trotzdem an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird und eine Rücknahme der Anzeige nicht geht. Wie kann das sein? Stimmt das überhaupt? Es hat doch niemand mehr Interesse an einer Verfolgung!
Ich muss dazu noch sagen, dass ich nur deshalb bezahlen würde, um meine Ruhe zu haben und auf ein ellenlanges Prozedere mit Polizei und Staatsanwaltschaft verzichten möchte. Auf keinen Fall hege ich Interesse daran, dass dies als Schuldeingeständnis gewertet wird. Bis jetzt hab ich übrigens noch nicht bezahlt, da ich erst noch ein Gespräch mit dem richtigen Leiter der Tankstelle führen möchte.

Außerdem, wenn es wirklich kein Überwachungsvideo mehr gibt, weil die Filiale so nachlässig war und dies ausversehen gelöscht hat, so gibt es doch auch keinen Beweis mehr gegen mich? Und da ich nicht mal mehr selbst weis, wie der ganze Tankvorgang nun abgelaufen ist, bin ich mir auch keinerlei Schuld bewusst.

Wir sollte man nun am Besten vorgehen? Die Schulden Bezahlen in der Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, oder es hart auf Hart kommen lassen? Wie gesagt, es gibt nicht mal ein Video und solange mir keine Schuld nachgewiesen werden kann, bin ich ja unschuldig. Die dürfte ohne Video schwer werden.

Vielen Dank!




22 Antworten
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#1
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 138x hilfreich)

Betrug setzt den direkten Vorsatz voraus ("Wer in der Absicht [...]", §263 StGB ). Dieser Vorsatz muss Ihnen nachgewiesen werden. Wer vergisst, an der Kasse zu bezahlen, begeht keinen Betrug. Dies gilt auf für den Diebstahl. Sofern ein direkter Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann, kommt nur der Tatbestand der Unterschlagung in Frage. Jedoch ist auch hier nur eine vorsätzliche Begehung möglich.

Im Falle geringwertiger Sachen handelt es sich bei allen genannten Delikten um relative Antragsdelikte. (§248a StGB ) Ohne besonderes öffentliches Interesse können diese nur beim Vorliegen eines Strafantrags verfolgt werden.

Eine Strafanzeige kann man nicht zurückziehen. Denn eine Strafanzeige ist nichts anderes, als die Meldung einer Straftat an die Strafverfolgungsbehörden.
Einen Strafantrag kann man hingegen durchaus zurückziehen. Wenn denn überhaupt ein solcher gestellt wurde - und zwar für ein in Frage kommendes Delikt.

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#2
 Von 
cothem
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 30x hilfreich)

Es war so, dass ich von der Polizei einen Brief bekommen hab, wo ich als "Zeuge" stand. Ich dachte mir natürlich nichts weiter dabei, rief dort an und man sagte mir, dass die Tankstelle eine Meldung an die Polizei gegeben hat, dass ich eben getankt haben sollte, ohne bezahlt zu haben. Auch wurde erst 5 Tage nach dem Tanken eine Meldung an die Polizei gegeben.
Warum, steht dort eigentlich "Zeuge", obwohl ich beschuldigter bin?

Wie sehen denn die Chancen für mich aus, wenn es kein Video gibt?

Hilft es mir weiter, oder schadet es mir nur, wenn ich die Rechnung bezahle?

Vielen Dank!

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#3
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

In der konstallation klingt es nicht glaubwürdig zu zahlen. Wenn die beweise dürftig sind wird es ohnehin eingestellt, im übrigen auch deshalb weil der wert zu gering ist.
Ich würde es darauf ankommen lassen.
wie kommen die auf sie ?

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#4
 Von 
cothem
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 30x hilfreich)

Laut Tankstelle haben Sie mich und mein Fahrzeug auf dem (jetzt wohl nicht mehr existenten Überwachungsvideo) gesehen und es auch so der Polizei gemeldet.

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#5
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 138x hilfreich)

Die Frage des Videos halte ich für zweitrangig. Auch ein Zeuge ist ein zulässiges Beweismittel. Wenn ein Zeuge glaubhaft aussagt, sie (ggf. auch auf dem vernichteten Video) identifiziert zu haben, kann das Gericht das als ausreichenden Beweis würdigen.

Die Frage ist, ob sie tatsächlich der Ansicht sind, das Bezahlen vergessen zu haben, oder ob Sie denken, sie würden fälschlich beschuldigt.

Im ersten Fall würde ich die Rechnung begleichten. Wenn Sie der Überzeugung sind, bereits bezahlt zu haben, zahlen Sie natürlich kein zweites Mal.

Scheint ja Ihrer Schilderung nach im Übrigen so, als sei noch nicht einmal Strafantrag gestellt. In diesem Falle wäre eine Strafverfolgung ohnehin unmöglich.

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#6
 Von 
cothem
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 30x hilfreich)

Genau das ist das Problem. Ich kann eben nicht 100 prozentig ausschließen, nicht bezahlt zu haben. Das ganze ist schon fast 2 Monate her, wie soll man sich da schon an sowas erinnern, zumal ich mindestens 2 mal die Woche Tanke - eine Routinehandlung.

Falls ich wirklich nicht bezahlt haben sollte, aus Schusseligkeit, dann zahle ich selbstverständlich meine "Schulden". Aber falls nicht, dann natürlich nicht. Deshalb würde ich eben gerne das Video sehen, wo man drauf erkennen kann, ob nun gezahlt wurde oder ob nicht. Ich mein, ich kann ja nichts dafür, dass die Tankstelle Ihr "Beweismaterial" selbst vernichtet. Also kann ich ja wohl auch nicht für eine Eventualität gerde stehen, oder? Muss man mir die Schuld denn nicht direkt nachweisen? Es könnte ja ebenso sein, dass sich die Tankwärtin einfach verguckt hat und jemand anders nicht gezahlt hat. Wie gesagt, ich tanke nie für unrunde Beträge.

Strafantrag wurde, soweit ich mir gerade über die Bedeutung dieses Wortes im Klaren bin, noch nicht gestellt. Die Akten liegen ja noch bei der Polizei zur Ermittlung und wurden noch nicht der Staatsanwaltschaft übergeben.

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#7
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 333x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

@pawel:

Das öffentliche Interesse wird hier wohl zu bejahen sein.

Bei dem Schaden. Noch nichtmal in Bayern.

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#9
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 333x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Zahlen Sie immer bar oder per Karte?

Im letzteren Fall sollte sich eine Zahlung auch nachweisen lassen.

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#11
 Von 
cothem
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

völlig unterschiedlich, mal mit Karte, mal in Bar. Auf den Kontoauszügen habe ich schon nachgeschaut. Dort ist aber keine Buchung von dieser Tankstelle hinterlegt.
Also hab ich entweder bar bezahlt, oder eben leider gar nicht.

Die Quittung der Tankstelle heb ich idr. nur solange (wenn überhaupt) auf, bis die Buchung bei Kartenzahlung von meinem Konto getätigt wurde.

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#12
 Von 
cothem
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 30x hilfreich)

Hab ich das richtig verstanden, dass es möglich ist, dass die Tankstelle einen Strafantrag mit Ihrer Anzeige stellen kann oder diesen auch weglassen kann? Es wäre doch möglich, dass die Tankstelle die Anzeige ohne Strafantrag gestellt hat, einfach nur, weil die Tankstellenwärterin bemerkt hat, dass es sich tatsächlich um eine Schusseligkeit gehandelt hat und durch die Anzeige einfach nur Ihr Geld einholen wollte, ohne dass ich bestraft werde.

Einen Strafantrag könnte man doch auch zurück ziehen, oder?

Angenommen, die Tankstelle hat keinen Strafantrag gestellt und ich bezahle meine Schulden, wird dann von einer Bestrafung in jedem Fall abgesehen?

Angenommen, es wurde Strafantrag gestellt und die Tankstelle zieht diesen zurück. Wird dann von einer weiteren Strafverfolgung auch in jedem Falle abgesehen?

Vielen Dank!

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#13
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 333x hilfreich)

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#14
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Aufgrund der Höhe des Betrages gehe ich nicht davon aus, dass ein Strafantrag zur Verfolgung notwendig wäre.

Wenn es nicht ums Geld geht sondern um Nerven sparen, sollten Sie den Betrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlen und dies der StA unter Schilderung der Umstände mitteilen.

Nach Schilderung des Sachverhalts halte ich eine Einstellung des Verfahren für sehr wahrscheinlich.

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#15
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 138x hilfreich)

Es geht um 48 €. Das fehlen eines Strafantrags ist hier definitiv ein Verfolgungshindernis. Warum das öffentliche Interesse hier zu bejahen sein sollte, erschließt sich auch durch wiederholte Behauptung nicht.
Selbst wenn der Strafantrag gestellt wäre, ist vielmehr eine Einstellung wegen Geringfügigkeit nicht wirklich unwahrscheinlich. Die letzte Einstellung wegen Geringfügigkeit, die ich miterlebt habe, war eine mutwillige Sachbeschädigung mit einem Schaden von 250€! Mit zunehmender Belastung der Strafverfolgungsbehörden scheint auch die Grenze zur Geringfügigkeit zuzunehmen.

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#16
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Mir ist die neueste Grenze nicht bekannt.

Seit wann werden denn EUR 48,-- als geringfügig (in Sinne von Strafantrag notwendig) von der Rechtsprechung angesehen?



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#17
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 333x hilfreich)

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#18
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 331x hilfreich)

--Mit zunehmender Belastung der Strafverfolgungsbehörden scheint auch die Grenze zur Geringfügigkeit zuzunehmen--

Es gab einmal die interene Anweisung, Delikte bis 10,-DM nicht zu verfolgen.
Nachdem sich dies 'draussen' herumgesprochen hatte, stiegen die Diebstähle wieder sprunghaft an.

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#19
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 138x hilfreich)

Wir können ja Wetten zum Ausgang des Verfahrens abschließen. Vgl. oben: 153a nicht mal bei 250 € Schaden. 153 macht einfach weniger Arbeit.

Grenze zur Geringwertigkeit nach 248a StGB liegt so ungefähr bei 50 Euro (z.B. OLG Hamm Az.: 2 Ss 427/03 ). Warum andere Delikte nicht in Frage kommen, habe ich vorne bereits ausgeführt.

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#20
 Von 
cothem
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

So, ich hatte mich gestern mit dem Tankstellenleiter getroffen und Ihm meine Ansicht der Dinge geschildert. Wie ich nicht gedacht hätte, blieb der Tankstellenbesitzer dabei äußerst ruhig und verständnisvoll. Er meinte, dass im Schnitt pro Monat so etwas bis zu 8 mal passiert und er sagte, dass es überhaupt nichts schlimmes wäre und die Anzeige nur gemacht hat, um an sein Gel zu kommen.

Naja, egal, ich hatte Ihn dann noch den Betrag von 48,- gezahlt und Ihm ein von mir vorbereitetes Schreiben unterschreiben lassen, dass er von Stellung eines Strafantrags (dieser wurde nämlich nicht gestellt!) absieht, für Ihn die Sache mit der Zahlung erledigt ist und er selbst glaubt, dass es ein Versehen war. Eine Kopie des Schreibens und der Quittung hatte ich dann gleich zur Polizei gebracht.
Der Tankstellenbesitzer meinte auch, falls es noch Probleme mit der Polizei/Staatsanwaltschaft geben sollte, so sollen die sich an Ihn wenden und er mache das schon.

Naja, bin gespannt, was nun folgt!

Vielen Dank für eure kompetente Unterstützung!

Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Kalisto
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

ich weiß ja nicht genau wie dein tankverhlaten ist jedoch dürfte es sich positiv auswirken wenn du - um es übertrieben darzustellen - zweimal am tag dein auto befüllst weil du ein geschäftsmann bist der täglich hunderte kilometer fährt. wenn du natürlich nur einmal im jahr dein auto befüllst sieht die geschichte natürlich schon anders aus.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Also wenn der TE nun bezahlt hat, der Tankstellenpächter auf Strafantrag verzichtet und das alles über die Polizei der Staatsanwaltschaft auch mitgeteilt wird, kann ich mir außer einer Einstellung des Verfahrens nichts anderes vorstellen.

Es sei denn, der TE ist einschlägig vorbelastet, war z. B. im Vorfeld bereits ähnlicher Straftaten verdächtig.

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