angemessene ratenhöhe bei geldstrafe?

26. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
VinyVans
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
angemessene ratenhöhe bei geldstrafe?

Guten morgen

Ich bin langsam ein wenig verzweifelt und wollte hier mal nach meinungen fragen.
Ich hatte mist gebaut und wurde zu einer geldstrafe verurteilt. Gesamt sind es rund 2800 euro. Hatte das damals eingesehen und hatte da auch alles schon bei der Polizei zugegeben.
Jetzt hat vor 4 monaten die ratenzahlung begonnen. Aktuell bin ich krankheitsbediengt arbeitslos, das wurde vom amtsarzt bestätigt, da nicht als vermittelbar eingestuft. Ich bekomme also derzeit rund 800 euro, davon gehen 427 euro miete ab. Mir bleiben also grade so 377 euro. Die ratenzahlung die mir gewährt wurde, liegt bei 200 euro im monat. Ich zahle beim selben amtsgericht wegen einer anderen sache (gesamtstrafe 700 euro) schon 80 euro im monat ab. Jetzt zahle ich also gesamt 280 euro im monat und habe grade mal 97 euro für den ganzen monat. Ich habe schon mehrfach versucht mich sachlich mit der rechtsplegerin zu unterhalten, jedoch wird sie recht schnell sehr unfreundlich und lässt sich auf absolut nichts ein. es wird immer sofort damit gedroht, wenn ich die raten so nicht bezahle muss ich eben in die ersatzhaft. Ich habe insgesamt 200 tagessätze, was dann 200 tage, Gefängnis heißen würden.
Ich weiß inzischen echt nicht mehr wie ich weiter machen soll. Klar, Strafe muss sein und das verstehe ich auch, aber mit den 97 Euro die über bleiben komme ich einfach nicht über die runden.
Hat da jemand Erfahrung zu oder kann mir einen Tipp geben?

lg und einen guten rutsch an alle..

andy

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30 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ich bekomme also derzeit rund 800 euro, davon gehen 427 euro miete ab. Mir bleiben also grade so 377 euro. Und warum beantragen Sie dann kein ergänzendes Alg 2? Da bekämen Sie zusätzliches Geld und nebenher die Befreiung vom Rundfunkbeitrag...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von VinyVans):
Ich bekomme also derzeit rund 800 euro,


800 Euro was?
Krankengeld? ALG II?

Wie hoch war das Einkommen, als die Rate vereinbart wurde?

Zum einen gibt es Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Rechtspflegers, zum anderen ist auch Abarbeitung per sozialer Arbeit möglich. Die allermeisten dieser Stellen sind weder von Umfang noch Art her mit den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vergleichbar, sodass ein entsprechendes Vermittlungs-Hindernis dafür keine Rolle spielt. Zumal man sich die Stelle selber suchen kann.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 26.12.2019 16:56

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
VinyVans
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, also zurzeit bekomme ich das ALG2.

Ich bin jetzt seit ca einem Jahr zu Hause und wo die raten vereinbar wurden hatte ich bereits seit ein paar Monaten ALG2 bezogen. Davor hatte ich auf Teilzeit (min 6 stunden am Tag) bei Rewe gearbeitet, da sind netto aber auch nie mehr als 1000 Euro hängen geblieben. Das mit der Abarbeitung hatte ich probiert, jedoch gab es in unsrer Stadt nur eine stelle die Leute mit so vielen stunden nimmt, das wäre ihm Garten und Landschaftsbau gewesen. Hatte dies auch probiert, jedoch hatte ich dort relativ schnell gesundheitliche Probleme. Leider gab es bei uns keine andere stelle. Da es mir danach immer schlechter ging, hatte ich mich dann für raten entschieden.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Tja, dann kann man nur nochmals die Absenkung der Rate beantragen (formell, also schriftlich) und gegen den ablehnenden Bescheid Rechtsmittel einlegen. Das wäre

"Antrag auf Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach § 31, Abs. 6 RPflG, hilfsweise Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 459o StPO" .

Ps. Warum bleiben übrigens nur 377,00 EUR nach Abzug der Miete? Regelsatz sind 424,00 Euro (ab 01.01.20 = 432,00 Euro). Miete zu hoch um voll übernommen zu werden?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 27.12.2019 06:18

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
VinyVans
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Tja, dann kann man nur nochmals die Absenkung der Rate beantragen (formell, also schriftlich) und gegen den ablehnenden Bescheid Rechtsmittel einlegen. Das wäre

"Antrag auf Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach § 31, Abs. 6 RPflG, hilfsweise Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 459o StPO" .

Ps. Warum bleiben übrigens nur 377,00 EUR nach Abzug der Miete? Regelsatz sind 424,00 Euro (ab 01.01.20 = 432,00 Euro). Miete zu hoch um voll übernommen zu werden?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 27.12.2019 06:18


Hey, erstmal danke für die Antwort. Den Antrag auf Absenkung habe ich bereits 2 mal schriftlich eingereicht und beide male wurde er abgelehnt. Was würde den auf mich zukommen bei der 2, Option?

Ne ich wohne in einer ziemlich teuren Stadt und die Miete wird voll übernommen (WG Zimmer, 11qm). Das restliche Geld wird für die Kaution abgezogen, die zahle ich aktuell ab, da ich aus Kostengründen umziehen musste.

lg

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von VinyVans):
Was würde den auf mich zukommen bei der 2, Option?


Wie der Name des Rechtsmittels schon sagt, dann entscheidet das Gericht über die Ratenhöhe, zunächst mal das Amtsgericht. Gegen dessen Entscheidung wäre noch mal Rechtsmittel möglich.

280 Euro sind definitiv zu viel, wenn es außer dem ALG II keinerlei weiteres Einkommen oder sonstige geldwerten Vorteile gibt. Hier bei uns wäre, je nach Höhe der Strafen, eine Rate von 60 bis 100 € auf beide Strafen zusammen fällig. Selbst wenn man bei dir auf 150,00 entscheiden würde, wären das 130, 00 weniger als jetzt.

Wie lange ist es denn her, dass du die letzte schriftliche(!) Ablehnung bekommen hast?

Stammen beide Strafen vom selben Gericht?

In welchem Bundesland spielt das ganze?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
VinyVans
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von VinyVans):
Was würde den auf mich zukommen bei der 2, Option?


Wie der Name des Rechtsmittels schon sagt, dann entscheidet das Gericht über die Ratenhöhe, zunächst mal das Amtsgericht. Gegen dessen Entscheidung wäre noch mal Rechtsmittel möglich.

280 Euro sind definitiv zu viel, wenn es außer dem ALG II keinerlei weiteres Einkommen oder sonstige geldwerten Vorteile gibt. Hier bei uns wäre, je nach Höhe der Strafen, eine Rate von 60 bis 100 € auf beide Strafen zusammen fällig. Selbst wenn man bei dir auf 150,00 entscheiden würde, wären das 130, 00 weniger als jetzt.

Wie lange ist es denn her, dass du die letzte schriftliche(!) Ablehnung bekommen hast?

Stammen beide Strafen vom selben Gericht?

In welchem Bundesland spielt das ganze?


Hey, weitere Einkünfte habe ich nicht. Ich hatte sogar angeboten 150 Euro in der einen und 50 Euro in der anderen Sachen zu zahlen, da könnte ich wenigstens gelegentlich noch was Anständiges auf den Teller bekommen. Die Strafen sind beide beim gleichen Gericht. Die letzte Ablehnung war vor rund 2 Monaten (ich mache da immer alles nur schriftlich via Einwurfeinschreiben), da wurde dann aber am Ende des einseitigen Briefes auch noch geschrieben das es nichts zu verhandeln gibt und die 200 Euro zu bezahlen sind. Jede weitere Anfrage wäre umsonst, da nicht darüber verhandelt werden würde (angeblich wegen dem stand des Verfahrens). Entweder ich zahle die 200 Euro oder müsste eben mit Ersatzfreiheitsstrafe rechnen. Langsam glaube ich,ob das nicht das kleinere Übel wäre. Aktuell ist es so das ich es einfach nicht schaffe, weder angemessenenes essen, noch Kleidung oder sonstiges. Ich habe zum Glück einen guten freund und eine Schwester die mir öfter mal aushelfen, was das Geld angeht,damit ich wenigstens einkaufen kann, aber sowas darf einfach nicht sein. Ich kenne mich damit eben null aus. Ist es in so einer Sache möglich mit dem ALG2 Bescheid zum hier ansässigen Amtsgericht zu gehen und einen Beratungsschein+ Kostenübernahme für einen Anwalt zu bekommen? Ich hatte mal gehört das sowas möglich ist, das aber nur unter gewissen Umständen genehmigt wird. Mir ist das leider alles über den Kopf gewachsen, bin leider auch psychisch nicht der stabilste, weshalb ich sowas schnell verdränge bzw. generell das Problem habe mich an sowas festzubeißen. Spielen tut das alles in BW Amtsgericht Ellwangen/ Wohnort lörrach.

lg

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von VinyVans):
Ist es in so einer Sache möglich mit dem ALG2 Bescheid zum hier ansässigen Amtsgericht zu gehen und einen Beratungsschein+ Kostenübernahme für einen Anwalt zu bekommen?


Nein, strenggenommen nicht, da für Beratungshilfe eine Strafsache noch nicht gerichtlich anhängig gewesen sein darf. Selbst wenn ein gutmütiger Rechtspfleger hier einen Beratungshilfeschein raushaut, kann der Anwalt Dir auch nur einen Rat erteilen im Rahmen der Beratungshilfe, nicht für dich tätig werden, also keine schreiben an die StA verfassen oder ähnliches.

Und der einzige Rat, den der Anwalt dir erteilen kann, ist kein anderer als den ich dir (jetzt zum dritten Mal ;) ) erteile. Du musst "Antrag auf gerichtliche Entscheidung" beim Amtsgericht stellen.
++++


Absender

An das Amtsgericht XY
Z-Straße 1
00000 Musterstadt

Betr. Meine Strafvollstreckungssachen AZ. 1234 und 5678

Sehr geehrte Damen und Herren,

Auf die beiden Geldstrafen aus den beiden o. a. Strafvollstreckungssachen leiste ich derzeit Ratenzahlungen von 80 €, sowie 200 €, mithin gesamt 280 € monatlich.

Ich beziehe derzeit lediglich Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 385 € monatlich (Bescheid s. Anlage). Mir bleiben somit lediglich 105 € monatlich zum Leben.

Ich habe bereits zweimal Absenkung der Raten bei der Staatsanwaltschaft beantragt, was beide Male abgelehnt wurde. Das letzte Ablehnungsschreiben finden Sie in der Anlage.

Daher beantrage ich nunmehr hiermit "gerichtliche Entscheidung" nach §§ 459o, 462 StPO und bitte darum, maximal eine Ratenhöhe von insgesamt 150,00 Euro auf beide Strafen zusammen festzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
VinyVans
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von VinyVans):
Ist es in so einer Sache möglich mit dem ALG2 Bescheid zum hier ansässigen Amtsgericht zu gehen und einen Beratungsschein+ Kostenübernahme für einen Anwalt zu bekommen?


Nein, strenggenommen nicht, da für Beratungshilfe eine Strafsache noch nicht gerichtlich anhängig gewesen sein darf. Selbst wenn ein gutmütiger Rechtspfleger hier einen Beratungshilfeschein raushaut, kann der Anwalt Dir auch nur einen Rat erteilen im Rahmen der Beratungshilfe, nicht für dich tätig werden, also keine schreiben an die StA verfassen oder ähnliches.

Und der einzige Rat, den der Anwalt dir erteilen kann, ist kein anderer als den ich dir (jetzt zum dritten Mal ;) ) erteile. Du musst "Antrag auf gerichtliche Entscheidung" beim Amtsgericht stellen.
++++


Absender

An das Amtsgericht XY
Z-Straße 1
00000 Musterstadt

Betr. Meine Strafvollstreckungssachen AZ. 1234 und 5678

Sehr geehrte Damen und Herren,

Auf die beiden Geldstrafen aus den beiden o. a. Strafvollstreckungssachen leiste ich derzeit Ratenzahlungen von 80 €, sowie 200 €, mithin gesamt 280 € monatlich.

Ich beziehe derzeit lediglich Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 385 € monatlich (Bescheid s. Anlage). Mir bleiben somit lediglich 105 € monatlich zum Leben.

Ich habe bereits zweimal Absenkung der Raten bei der Staatsanwaltschaft beantragt, was beide Male abgelehnt wurde. Das letzte Ablehnungsschreiben finden Sie in der Anlage.

Daher beantrage ich nunmehr hiermit "gerichtliche Entscheidung" nach §§ 459o, 462 StPO und bitte darum, maximal eine Ratenhöhe von insgesamt 150,00 Euro auf beide Strafen zusammen festzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift


Hey, vielen Dank für die direkte Antwort^^ werde es jetzt so versuchen und heute noch ein Schreiben aufsetzen. Werde das Muster da Grad übernehmen. Ich berichte, wenn es was Neues gibt, bis dahin schonmal vielen lieben dank, jetzt weiß ich wenigstens das ich nicht der einzige bin dem das total unverhältnismäßig vorkommt..

lg

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja und nicht vergessen Kopien vom aktuellen ALG 2 Bescheid (dem ab Januar gültigen) und dem letzten Ablehnungsschreiben beizulegen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von VinyVans):
Ich hatte sogar angeboten 150 Euro in der einen und 50 Euro in der anderen Sachen zu zahlen,

Das könnte die Ursache des Problems sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Was sollte daran ein Problem, bzw. die Ursache sein?

Dieses Angebot gab es wohl(?) erst, nachdem die StA die um 80,00 EUR höhere Raten festgesetzt hatte. Selbst wenn nicht, darf der Rechtspfleger es nicht übertreiben. Wenn man alles nicht absolut notwendige (Freizeit, Kultur, Gaststätten usw.) aus dem Regelsatz rausrechnet, bekommt man damit max. gute 150 Euro "frei". Strafe soll wehtun, aber nicht auf Kosten der Gesundheit gehen... der Rechtspfleger unterliegt insofern pflichtgemäßem Ermessen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 27.12.2019 23:31

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
VinyVans
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von VinyVans):
Ich hatte sogar angeboten 150 Euro in der einen und 50 Euro in der anderen Sachen zu zahlen,

Das könnte die Ursache des Problems sein ...


Hey, ebenfalls danke für die Antwort. Die 150 Euro+ die anderen 50 hatte ich angeboten, nachdem alles andere abgelehnt wurde. Am Anfang hieß es, es müssten mindestens 150 Euro gezahlt werden, dann waren es auf einmal 200. ich war damals beim Rechtsverein für soziale Rechtspflege und die nette Dame dort hatte der Staatsanwaltschaft sogar raten vorgeschlagen, da es bei uns nur eine Stelle gab, die mich mit der Anzahl der stunden genommen hätte (hatte ich versucht aber aus gesundheitlichen Gründen konnte ich dort nicht weitermachen, das sah die Dame genauso). Damals wurden 100 Euro in der einen Sache und 30 in der anderen Sache angeboten. 2 Wochen später kam ein Brief das die raten bewilligt wurden in Höhe von 200 und 80 Euro. Alle anderen Angebote, auch das obige, wurden abgelehnt. Ich hatte bereits bei meinem Antrag auf raten mitgeteilt, das ich aktuell ALG2 bekomme und nur 370 Euro zum Leben habe, ebenso hatte ich einen aktuellen Leistungsbescheid dazugelegt.

Die genauen Worte im Brief waren:
sehr geehrter Herr ****
der nachstehenden Berechnung können sie ihre Gesamtschuld in Höhe von 2.770,00 EUR entnehmen

es wird ihnen gestattet, diesen Betrag in monatlichen raten in Höhe von 200,00 EUR ab dem
*********** Zu zahlen. Die Folgeraten sind jeweils zum 20. eines Monats zu begleichen.

Wird eine raten nicht rechtzeitig bezahlt, entfällt die raten Bewilligung. Der Restbetrag ist dann sofort zur Zahlung fällig und es werden ohne weitere Mahnung Zwangsmaßnahmen (zwangsweise Beitreibung, Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe) gegen sie eingeleitet.

Falls ihnen in diesem verfahren zu einem früheren Zeitpunkt bereits Zahlungserleichterungen (raten oder Stundung) bewilligt waren, werden diese hiermit gegenstandslos.

[b]Eine niedrigere Ratenhöhe wird angesichts des Verfahrensstandes sowie der Höhe der
noch offenen Reststrafe abgelehnt![b]

Ich hatte danach natürlich noch mal angefragt wegen einer ratenminderung, jedoch wurde ich nur auf diesen Brief verwiesen und mit: Eine weitere Erörterung/Diskussion erfolgt nicht mehr abgespeist.

lg

-- Editiert von VinyVans am 27.12.2019 23:48

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
VinyVans
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Ja und nicht vergessen Kopien vom aktuellen ALG 2 Bescheid (dem ab Januar gültigen) und dem letzten Ablehnungsschreiben beizulegen.


Hab meinen hier, der ist von Juli bis nächstes Jahr Juli bewilligt, da habe ich schon eine Zweitschrift hier, die ich auch beilegen werde. Ich hoffe, es wird diesmal berücksichtigt.Naja, morgen geht auf jeden fall erstmal das Schreiben raus. Ich vermute bei der rate für Januar muss ich aber wohl nochmal in den sauren Apfel beißen und alles überweisen oder?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, würde ich sicherheitshalber machen. Wenn du Glück hast, bewilligt das Gericht rückwirkend zum 1. Januar die niedrigere Rate. Dann kannst du im Februar entsprechend weniger überweisen und die dann quasi Überzahlung von Januar aufrechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Was sollte daran ein Problem, bzw. die Ursache sein?

Vermutlich hat die Bearbeiterin gedacht, wenn der 200 EUR freiwillig leisten will, ist sicher genug da um die volle Rate zu begleichen. Denn es soll ja eine Strafe, also spürbar sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
VinyVans
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von !!Streetworker!! ):
Was sollte daran ein Problem, bzw. die Ursache sein?

Vermutlich hat die Bearbeiterin gedacht, wenn der 200 EUR freiwillig leisten will, ist sicher genug da um die volle Rate zu begleichen. Denn es soll ja eine Strafe, also spürbar sein.


Na ja, ich habe 3 mal mit ihr telefoniert und insgesamt 3 mal schriftlich eine Senkung beantragt und die finanzielle Situation geschildert, das war der guten Frau relativ egal das ich nichmal mehr genug Geld zum Einkaufen hatte. Deshalb kann man es nicht darauf schieben, sie hätte gedacht. Konnte deshalb Nichtmal mehr 25 Euro für den Internet+ Festnetzt vertrag auftreiben und habe deshalb jetzt auch noch das Inkasso am Hintern. Das hatte ich in 2 senkungsanfragen sogar mit aufgezählt...

lg

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
VinyVans
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, es gibt nun ein paar Neuigkeiten. Das Jahr 2019 ist nun vergangen und es gab ordentlich Nachzahlungen. Nun hab ich die probleme.. Bisher konnte ich die raten grade so i wie bezahlen, nun fallen aber noch 38 Euro mehr miete an, die erstmal nicht übernommen werden. Zusaätzlich muss ich jetzt pro Monat 12 Euro an kontoführungsgebühren bezahlen (vorher 0 Euro). Aufgrundessen war es mir den Monat nicht möglich, die komplette rate zu überweisen. Überwiesen habe ich die 80 Euro in der einen Sache und 150 Euro in der anderen Sache. Mitte Dezember hatte ich schon eine raten Aussetzung für Januar beantragt, mit dem vermerk das Nebenkosten und weiteres auf mich zukommen, und ich die miete erstmal selbst aufstocken muss. Vor 2 Wochen bekam ich einen Brief, das ich die rate für Dezember (fällig am 13.12) nicht bezahlt hätte und die raten Bewilligung hinfällig wäre. Ich hatte daraufhin jedoch einen Kontoauszug per Mail geschickt wo ein sichtlich ist, das die rate am 02.12. per Echtzeitüberweisung getätigt wurde und auch angekommen ist. Daraufhin kam nichts mehr, auch nicht auf das Schreiben von Mitte Dezember. Nun, gestern, der 16.01.20 hab ich einen Brief bekommen, in dem steht, dass die rate für Januar nicht ausgesetzt oder gestundet wird. Zusätzlich wären von September angeblich noch 150 Euro offen (die mir schriftlich erlassen wurden in dem Monat), die ich jetzt auch noch+ dem Rest der rate bis zum 30.01 bezahlen soll, sonst wird die Ladung zum antritt der Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet. Ich weiß absolut nicht mehr was ich machen soll, ich hab jetzt schon wegen diesen ****** raten kein Geld mehr im Geldbeutel und weiß Nichtmal wie ich den restlichen Monat durchkommen soll. Heute hatte ich mit einem Rechtsanwalt telefoniert, der meinte aber da es schon einen rechtsgültigen Strafbefehl geben könne man da nicht viel machen...
den Antrag auf gerichtliche entschieden hab ich übrigens eingereicht, mit Leistungsbescheid und den ratenminderungs ablehnungen.
Langsam fühle ich mich schon drangsaliert bzw. schickaniert..


lg

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von VinyVans):
den Antrag auf gerichtliche entschieden hab ich übrigens eingereicht,


Wann?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
VinyVans
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von VinyVans):
den Antrag auf gerichtliche entschieden hab ich übrigens eingereicht,


Wann?


Ich hab den Antrag am 30.12 per Post eingereicht, hab bis jetzt aber leider noch keine Rückmeldung. Weiß leider grade auch gar nicht wie alles weitergehen soll, wenn dann ende des Monats die Ladung eintrifft..

lg

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dass Du den zum richtigen Gericht geschickt hast, davon gehe ich jetzt mal aus...

Beim Gericht anrufen und nach dem Sachstand fragen. Gleichzeitig, schriftlich, noch einen 2ten Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen, der sich gegen den Widerruf der Raten-Bewilligung richtet. Dabei auf die Eilbedürftigkeit hinweisen.

Parallel der Staatsanwaltschaft (also der Rechtspflegerin, die für die Geldstrafe zuständig ist) mitteilen, dass ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen ihre Entscheidungen anhängig ist und darum bitten, das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichts ruhen zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
VinyVans
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Dass Du den zum richtigen Gericht geschickt hast, davon gehe ich jetzt mal aus...

Beim Gericht anrufen und nach dem Sachstand fragen. Gleichzeitig, schriftlich, noch einen 2ten Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen, der sich gegen den Widerruf der Raten-Bewilligung richtet. Dabei auf die Eilbedürftigkeit hinweisen.

Parallel der Staatsanwaltschaft (also der Rechtspflegerin, die für die Geldstrafe zuständig ist) mitteilen, dass ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen ihre Entscheidungen anhängig ist und darum bitten, das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichts ruhen zu lassen.


Hey, also ich hab es in der Annahme das es richtig ist ans Amtsgericht geschickt. die Staatsanwaltschaft Ellwangen war dafür zuständig, also hab ich es ans Amtsgericht Ellwangen gesendet, hoffe das war richtig... so hatte man es mir zumindest erzählt als ich bei unsrem Amtsgericht angerufen und nachgefragt hab. falls das so alles seine Richtigkeit hat, würde ich die von dir beschrieben schritte einleiten, besonders das das verfahren bis zur entscheidung des Gerichts ruhen zu lassen.. das würde einiges verbessern wenn das klappen würde..
lg

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von VinyVans):
hoffe das war richtig


Jep

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
VinyVans
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von VinyVans):
hoffe das war richtig


Jep


Hey, ich hatte heute einen neuen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen! Man will wohl nicht das der Antrag auf gerichtliche Entscheidung weiter verfolgt wird, deshalb wurden die raten jetzt angepasst. In der einen Sache weiterhin 80 Euro, in der anderen Sache von 200 auf 70 runter, also zusammen 150 wie beantragt! Ich weiß gar nich wie ich danken kann, so kann ich jetzt endlich meine raten begleichen und trotzdem noch leben! Vielen, vielen Dank für den Tipp, ohne den wäre ich jetzt wirklich in der Bredouille!
Wirklich vielen, vielen Dank


lg

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

@Streetworker
Welches Gericht ist eigentlich für die Entscheidung nach §459o StPO zuständig?
Aus §462a StPO würde ich lesen, dass es das Gericht des ersten Rechtszugs ist, bezogen auf das Urteil, für das man die Zahlungserleichterungen möchte.
Richtig?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von VinyVans):
deshalb wurden die raten jetzt angepasst


Ja, so schnell kann es manchmal gehen. :devil:

Ich frage mich auch ehrlich, was im Kopf dieser Rechtspflegerin vorgegangen ist, bisher alle Bitten um Raten-Senkung abzulehnen. Dass sie das vom Gericht um die Ohren gehauen bekommt war völlig klar.

Zitat (von VinyVans):
Vielen, vielen Dank für den Tipp, ohne den wäre ich jetzt wirklich in der Bredouille!
Wirklich vielen, vielen Dank


Gerne geschehen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Aus §462a StPO würde ich lesen, dass es das Gericht des ersten Rechtszugs ist, bezogen auf das Urteil, für das man die Zahlungserleichterungen möchte.
Richtig?


Jau...

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
VinyVans
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von VinyVans):
deshalb wurden die raten jetzt angepasst


Ja, so schnell kann es manchmal gehen. :devil:

Ich frage mich auch ehrlich, was im Kopf dieser Rechtspflegerin vorgegangen ist, bisher alle Bitten um Raten-Senkung abzulehnen. Dass sie das vom Gericht um die Ohren gehauen bekommt war völlig klar.

Zitat (von VinyVans):
Vielen, vielen Dank für den Tipp, ohne den wäre ich jetzt wirklich in der Bredouille!
Wirklich vielen, vielen Dank


Gerne geschehen.


Ja das dachte ich mir auch :D dachte huh, schon wieder ein Brief von denen? Hatte mich vorher bereits mental auf die Einkerkerung eingestellt, bin jedoch jetzt froh das sich das Thema erledigt hat.. Mensch, da konnte man die rate von 200 Euro (die man angeblichen wegen dem stand des Verfahrens nicht runter setzen könne) doch auf 70 runtersetzen.. na ja egal, aufregen bringt da nichts, Hauptsache jetzt wird es besser.

lg

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

@Streetworker

Ich war über die locker-flockige Aussage des Fragestellers die Staatsanwaltschaft Ellwangen war dafür zuständig, also hab ich es ans Amtsgericht Ellwangen gesendet, hoffe das war richtig.. gestolpert.
Die Staatsanwaltschaft Ellwangen deckt nämlich einen flächenmäßig ziemlich großes Gebiet mit mehreren teils ziemlich kleinen Amtsgerichten ab: Amtsgericht Aalen, Amtsgericht Bad Mergentheim, Amtsgericht Crailsheim, Amtsgericht Ellwangen, Amtsgericht Heidenheim, Amtsgericht Langenburg, Amtsgericht Neresheim, Amtsgericht Schwäbisch Gmünd. Somit war die Chance, dass das AG Ellwangen das richtige Gericht war nur 1:8 ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Somit war die Chance, dass das AG Ellwangen das richtige Gericht war nur 1:8 ...


Er hatte am 27.12. auf meine Frage, ob beide Strafbefehle vom selben Amtsgericht stammen geantwortet, dass beide SB vom AG Ellwangen waren ;) und der Wohnort Lörrach ist.

Meine Nachfrage, ob er es auch ans richtige Gericht geschickt hätte, bezog sich daher eher darauf, ob er es vielleicht nicht ans AG Ellwangen geschickt hat, sondern an sein abweichendes "Wohnort-AG" = Lörrach (StA Freiburg, Zwgst. Lörrach), was dann natürlich falsch gewesen wäre.

Alleine von der Vollstreckungszuständigkeit der StA Ellwangen auf die gerichtliche Zuständigkeit des AG Ellwangen zu schließen, wäre natürlich nicht gegangen, das ist schon richtig. Darauf war ich nicht weiter eingegangen, weil AG Ellwangen ja insoweit richtig war.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.01.2020 05:47

0x Hilfreiche Antwort

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