angriff auf geburtstagsfeier

6. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
theparro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
angriff auf geburtstagsfeier

hallo,

als ich gestern auf einer geburtstagsfeier war, habe ich mich recht gut mit der mutter des gastgebers verstanden und den ganzen abend mit ihr verbracht und getrunken. ploetzlich kam ihr sohn, der in meinem alter ist(22) her, ich weiss nicht mehr warum, aber irgendwie muss ich ihn als "ossi" beschimpft haben, was bei dieser urbayerischen familie wohl einer todsuende gleichkam. prompt bekam ich auch die rechnung, links und rechts eine kraeftige ohrfeige. dann ist er ohne worte wieder gegangen, empoert habe ich seine mutter darauuf angsprochen, die ja dauernd neben mir stand und alles mitbekam, irgendwie ist der kerl dann wieder gekommen, und hat, ich glaube ich hiess ihn ein weiteres mal einen ossi, mit dann mit der faust ins gesicht geschlagen und mich am nasenbein getroffen. ich taumelte zurueck, wollte aber keine weitere gewalteskalation
und hab mich mit der mutter weiter unterhalten wollen, habe aber dann beschlossen doch nach hause zu gehen. als ich im gehen den kerl nochmal in seiner offenen haustuer sah, muss bei mir eine sicherung durchgebrannt sein, ich habe eine falsche die ich in der gesaesstasche hatte gezogen, und wollte ihm diese als quittung fuer seine attacken ueber den kopf ziehen, konnte mich aber noch im letzten moment beherrschen und habe sie dann "nur" geworfen. den kerl hatte ich verfehlt, die flasche is im haus gelandet und zerdeppert. daraufhin griff mich der kerl wieder brutal an, zog mir an den haaren, schleuderte mich zu boden, und schlug mit den faeusten auf meinen schaedeldecke und den hinterkopf. herbeigeilte freunde haben den wueterrich dann gestoppt sodass ich gehen konnte. waehred der ganzen attacke habe ich nichts weiter gemacht als meine haare festgehalten damit er nicht weiter dran ziehen kann. anschliessen habe ich die polizei gerufen, die meine wunden photografierte, und den alkoholgehalt von mir und dem kerl feststellte. ich bat der familie an, von einer anzeige abzusehen, wenn sie mir 50 euro fuer meine kaputte 80 euro teure hose bezahlen wuerden, die einzige die das machen wollte war die tochter, die mutter verbat ihr dies jedoch. dann bin ich ins krankenhaus geradelt und hab mir die platzwunden am linken ellenbogen naehen, die sonsten schuerfwunden behandeln und mit ein attest ausstellen lassen. anschliessend bin ich zur polizeiwache und hab mit dem polizist der vorhin vor ort war geredet, er meinte wenn ich den kerl anzeige, wird er wohl gegenanzeige wegen versuchter schwerer koerperverletzung erstatten, ich solle nochmal mit der familie selbst reden. dies habe ich heute auch getan, jedoch streitet die mutter ploetzlich alles ab, meinte ich solle sie ruhig anzeigen, sie haben gute anwaelte und ausserdem einen staatsanwalt in ihrer verwandschaft und legte auf. meine frage jetzt: was passiert wenn ich jetzt anzeige gegen ihn wegen koerperverletzung erstatte (platzwunde am linken EB; schuerfwunden am rechten eb, schuerfwunden am rechten knie, angeschwollenes linkes knie, angeschwollene oberlippe mit riss innen, schmerzen im kiefer, schmerzen im genick, blaue flecken im genick, 2 beulen am kopf) und er dann anzeige wegen versuchter schwerer koerperverletzung erstattet? mit welcher strafe habe ich dann zu rechnen? wie stehen die chancen dass meine hose ersetzt wird?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:

als ich im gehen den kerl nochmal in seiner offenen haustuer sah, muss bei mir eine sicherung durchgebrannt sein, ich habe eine falsche die ich in der gesaesstasche hatte gezogen, und wollte ihm diese als quittung fuer seine attacken ueber den kopf ziehen, konnte mich aber noch im letzten moment beherrschen


Rücktritt vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung, insofern straflos,
quote:

und habe sie dann "nur" geworfen. den kerl hatte ich verfehlt, die flasche is im haus gelandet und zerdeppert


Wenn er getroffen werden sollte, ist das eine versuchte gefährliche Körperverletzung, war das Haus das Ziel nur versuchte Sachbeschädigung.

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#2
 Von 
theparro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank daniel fuer die antwort ;)

naja bis zum dem moment wo ichs mir anders ueberlegt habe wollte ich ihn treffen, dann beim wurf nur noch ihn nicht, konnte da ned weiter zielen weils zu schnell ging.

ich hoffe dadurch dass ich ihn ned getroffen habe und auch nicht mehr wie urspruenglich treffen wollte, er den wurf nicht als anlass nehmen darf mich zu verpruegeln?

wie hoch ist das strafmass fuer versuchte sachbeschaedigung (flasche ins haus, kaputtgegangen ist nichts ausser der flasche)

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Naja, hier dürften wir ein Paradebeispiel des 'aberratio ictus' haben, also eine versuchte gefährliche Körperverletzung und eine -wenn es die denn gäbe- vollendete, fahrlässige(!) Sachbeschädigung (die gibt es wie gesagt nicht).

Dahingehend, daß eine vors. gef. KV nie (bzw. nicht mehr) zur Debatte stand (sondern von vornherein, bzw. ab Zeitpunkt X, nur eine (vors.) SB geplant war), mag man sich zwar einlassen können, die Chancen, daß einem das abgekauft wird (bei der Vorgeschichte und dem/den Zeugen) sehe ich jedoch als verschwindend gering an.

Die Hose können Sie, theparro, auf dem Zivilrechtsweg einklagen. Ebenso wie die Famillie die Reinigung des von dem Flaschenwurf beeinträchtigten Zimmers zivilrechtlich einklagen kann.

Und mal abgesehen von juristischen: Meiner Meinung nach sehen Sie sich (als 3maliger Provocateur) doch etwas zu sehr 'im Recht' (moralisch gesehen)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


-- Editiert von !streetworker! am 06.08.2006 21:09:18

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#4
 Von 
theparro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke fuer deine antwort streetworker, naja ich will ja auch aerger vermeiden, daher hab ich bei den ersten schlaegen ins gesicht auch nicht weiter reagiert, warum ich idiot plante ihm die flasche ueberzuziehen muss wohl am alkohol liegen, ich bin froh letzten endes es nicht getan zu haben, dennoch veraergert dass ich mich zum wurf hab verleiten lassen.

wie funktioniert das mit dem zivilrechtsweg?
kann die familie die reinigung auch noch einklagen wenn sie diese mitlerweile selbst durchgefuehrt haben?

und ich sehe mich gar nicht im so sehr im recht sonst wuerde ich ned hier nachfragen, wahrscheinlich werde ich eh keine anzeige erstatten, ich wollte es so klaeren mit der familie, aber wenn man da am telefon so unverschaemt abgewimmelt wird kann ich nix machen ;/

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

wie funktioniert das mit dem zivilrechtsweg?

Sie fordern den Gegner zur Zahlung der Hose auf.

Gegner lehnt ab.

Sie (oder Ihr Anwalt) reichen bei Gericht eine Klageschrift ein, mit dem Antrag den Gegner zur Zahlung der Summe X für die Hose zu verurteilen.

kann die familie die reinigung auch noch einklagen wenn sie diese mitlerweile selbst durchgefuehrt haben?

Ja.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 06.08.2006 22:36:15

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