ich habe einen anhörungsbogen von der polizei erhalten. leider ist dieser durch kopierfehler zum teil unvollständig (jede zeile nur ca. 80%). ich will die tat (ladendiebstahl) gestehen. wenn ich die beiträge im forum richtig verstanden hab beschreibt man die tat aus seiner eigenen sicht in einer art aufsatz. hefte ich diesen "aufsatz" dem formular an, oder fehlt meinem anhörungsbogen etwas???
danke für eure antworten
anhörungsbogen - beschreibt man die tat aus seiner eigenen sicht in einer art aufsatz?
Ist auf dem Anhörungsbogen die Tat nicht aus Sicht der anzeigenden Person beschreiben?
Ansonsten sind da wohl noch Angaben zur Person und ggf. zum Einkommen drauf.
Du bist bei den Angaben zur Person verpflichtet diese zu machen, die Angaben zum Einkommen solltest Du machen, damit es nicht geschätzt wird und ggf. höher ausfällt als es wirklich ist.
Bei der Beschreibung der Tat kann man ankreuzen dass man mit einer Geldstrafe einverstanden ist und dass man die Tat zugibt. Weiterhin kann man es aus seiner Sicht auch schildern - muss man hier aber nicht. Man hat das Recht dies nicht zu tun und es darf nicht negativ ausgelegt werden.
Da ja der Beschuldigte den Anhörungsbogen bekommt, ist dort natürl. die Tat aus dessen Sicht (also aus Deiner, John) zu schildern. Der Anzeigende hat seine Sicht ja schon in der Anzeige, bzw. im Strafantrag dargelegt.
Du kannst Deine "Aussage" dem Bogen anheften, da auf dem Bogen selber eh nur begrenzter Platz für die Aussage vorgesehen ist. Das muß im Übrigen kein langer Aufsatz werden. Du kannst z.B. schreiben: Ich gebe die Tat zu. Sie hat sich genau so ereignet, wie mir in der Anzeige zur Last gelegt wird (Anm. natürl. nur wenn das auch so ist). Es tut mir sehr leid und wird nicht noch einmal vorkommen.
-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
naja auf dem bogen den ich bekommen habe (der übrigens nur eine vorderseite hat) kann ich nicht angeben dass man mit einer Geldstrafe einverstanden ist nur dass man die Tat zugibt. platz für eine erklärung ist überhaupt nicht. dann steht da noch irgendetwas "abgehacktes" mit rückseite. fehlt dem bogen jetzt etwas?
ist anhand Deiner Schilderung wohl anzunehmen. Ist da kein Anschreiben mit Absender dabei?? Sonst würde ich bei der Polizeidienststelle die dort angegeben ist, mal nachfragen.
Ja, dann fehlt die 2. Seite (oder Rückseite).
Den Passus mit dem "Einverständnis zur Einstellung gegen Auflage" gibt es nicht in jedem Bundesland. Stünde wenn dann wohl auf der Seite die Du bekommen hast.
Aber das ist kein Problem:
Du baust diesen den Satz, daß Du mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße (nach § 153a StPO
) einverstanden bist, einfach in die Schilderung mit ein (als Schlußsatz), die Du auf normalem Papier verfasst und dem Bogen anheftest.
-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
Guten Tag John,
wenden Sie sich an die Polizei und verlangen Sie die erneute Zustellung eines Anhörungsbogens, der komplett lesbar mit allen Fragen und Zusätzen und auch den Belehrungen bedruckt ist. Dann können Sie erstens alles lesen und zweitens kann man Ihnen dann im nachhinein nichts vorwerfen, wenn Sie was falsch ausfüllen, oder eine Belehrung nicht gelesen haben/lesen konnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
76 Antworten
-
54 Antworten