anklage gegen Ehemann wegen Vergewaltigung

9. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
dimislava
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
anklage gegen Ehemann wegen Vergewaltigung

Hallo zusammen,ich hofe jemand kann mir Rat geben ,was soll ich machen.Mein Mann hat mich von zwei monate vergewaltigt.Das war an dem Tag ,wo wir unsere Hochzeitstag gefeiert haben.Am anderen Tag musste ich zur Arbeit.Nachts um 2Uhr weckt er mich und will Sex haben.Ich war so sauer und Habe ihn gebetet das er mich in Ruhe lässt.Er hat mich am Gesicht geschlagen und wollte unbedingt Liebe machen.Da ich so schrekliges Angst gehabt habe,habe alles gemacht was er wollte.Um 6Uhr morgens habe ich raus von dem Wohnung und zu meine Nachbarin gegangen.Von dort habe ich die Kriminalpolizei angerufen und Anklage gemacht.Am necksten Tag war ich beim Amtgericht und dort auch alles gesagt,wie es war.
Mein Mann ist im Untersuchunshaft bis zum Hauptverhandlung.Er errinert sich an nichts und findet sich für unschuldig.
Ich selber komme gar nicht klar mit dem Gedanke ,das er wegen mich in Haft steht,obwohl ich die Wahrheit gesagt habe.Das ist zum ersten Mal und er hat mich bis dieser Zeitpunkt nicht geschlagen.Mit ihn lebe ich nie wieder,aber ich möchte das er frei ist.Kann ich die Anklage zurück nehmen?Kann mir jemand sagen was ich machen kann ,das er raus kommt?Ich werde dankbar sein.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Malte71
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

Zu spät um die Anzeige zurückzuziehen da hat jetzt schon die Staatsanwaltschaft die Hand drauf und die muß ermitteln, es wird wohl zu einem Verfahren kommen in dem Du auch aussagen musst, und das mit der Wahrheit, ziehst Du die Anzeige zurück und sagst vielleicht auch noch falsch aus kann es passieren das man Dir Vortäuschung einer Straftat vorwirft.

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#2
 Von 
dimislava
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!
Was erwartet mein Mann jetzt ,wie lange bleibt er in Haft

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#3
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

ca. 2 Jahre





hoffe ich....
Wieso wollen fruaen die anzeige eigentlich imer zurücknehmen....

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#4
 Von 
dimislava
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich persönlich wollte die Anklage zurückziehen ,denn bin sicher das ihm sehr schlecht geht und das er so etwas nie mehr macht.Wir haben ein gemeinsames Kind und das tut auch sehr weh.Vieleicht kann mich niemand verstehen.Nach dem Vergewaltigung wollte ich ihn nicht mehr sehen und wie normale Menschen uns trennen und nicht das er jahre lang in Haft bleibt.Niemand hat mir gesagt wie es wirt nach dem Anklage.Ich weiss auch nicht wann die Hauptverhandlung wird und ob diese Zeit im U-haft gerechnet wird.

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#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ist ja nachvollziehbar, dass du dir jetzt Gedanken um das Seelenleben deines Göttergatten machst, aber vergiss bitte bei aller Liebe nicht, dass er dich geschlagen und vergewaltigt hat! Wer garantiert dir eigentlich, dass er das nie wieder macht? Und wenn du es nicht bist, ist es dann vielleicht eine andere?

Einmal passiert ist einmal zuviel! Er sitzt zu Recht.

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Leon6
Status:
Schüler
(348 Beiträge, 187x hilfreich)

Wenn kein Kind da wäre, würde man ja sagen, er soll verotten im Knast.
(oh Gott ... ich glaub ich bin ein Frauenversteher geworden .... :schock: )

Es hängt nicht unerheblich davon ab, wie sie in der mündlichen Verhandlung als Zeuge aussagen. Sie können erheblich zu einer milden Strafe beitragen.

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

<small>Zitat von dimislava</small>
...ob diese Zeit im U-haft gerechnet wird.


Ja, die Zeit in U-Haft wird auf die spätere Strafe angerechnet.


Ihr Mann muß (bei diesem Tatvorwurf und da er in U-Haft ist) ja einen Anwalt haben. Hat er selbst keinen beauftragt, wurde ihm vom Gericht ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Mit diesem Anwalt können Sie Kontakt aufnehmen und besprechen, wie Sie Ihrem Mann am besten 'helfen' können (auch wenn ich der Meinung bin, daß er seine gerechte Strafe 'empfangen' sollte).



@Malte71

<small>Zitat von Malte 71</small>
...es wird wohl zu einem Verfahren kommen in dem Du auch aussagen musst ...


Sie muß nicht aussagen. Sie ist die Ehefrau und hat somit ein Aussageverweigerungsrecht gem. § 52 StPO .



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 10.12.2006 01:39:05

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#8
 Von 
jan_1971
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 18x hilfreich)

merkt keiner, dass das hier ein Troll ist?

Man schaue sich das Eröffnungsposting an, wo der Troll noch versucht, einen ausländischen Eindruck zu erwecken und in den folgenden Antworten hat sie dann perfekt deutsch gelernt.

cu

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

und in den folgenden Antworten hat sie dann perfekt deutsch gelernt.

Also, perfektes Deutsch ist für mich dann aber doch noch was anderes...

Hinsichtlich der jeweiligen Beitragslänge, kann ich -reltiv gesehen- keine auffällige Änderung der Fehlerquote feststellen...

0x Hilfreiche Antwort

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