anklage wegen betrug - Muss ich ins Gefängnis?

27. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)
anklage wegen betrug - Muss ich ins Gefängnis?

hallo ihr lieben

also es ist folgendes das problem

ich wurde vor einem jahr wegen betruges zu 10 monaten auf bewährung bestraft.

Nun ist leider jetzt folgendes passiert.

ich habe im jahre 2005 etwas bestellt in höhe von 58 euro und es nicht bezahlt,nun kam ein schreiben von der polizei das eine anzeige wegen betruges gemacht worden ist,ich habe natürlich gleich dem geschädigten e-mail geschrieben das ich meine schuld sofort zahlen möchte und um die kontodaten gebeten.

Er hat aber weder auf e-mail noch auf faxe oder anrufe reagiert!

Nun habe ich eine Anklage bekommen!
Antrag auf eröffnung des hauptverfahrens!

Denn nun wird mir vorgeworfen,das ich trotz mehrerer mahnbescheide und vollstreckungsbescheide und einer eidesstattlichen versicherung,etwas bestellt habe und nie vorhatte es zu bezahlen.

aber ich will das doch zahlen!!

Nun habe ich einen verrechnungsscheck zu dieser firma geschickt!

was für eine strafe kann ich nun erwarten??

Muss ich ins gefängnis??

Ich habe solche angst davor!!!

Ich habe kinder und bin wahrscheinlich wieder schwanger!

kann mir jemand helfen???

Liebe Grüsse

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64 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

hallo.

Du hast wahrscheinlich 'nur' die Aufforderung bekommen, Deine Sicht der Dinge zu schildern, so daß dann über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entschieden werden kann. Äusserst Du Dich nicht, wird das Hauptverfahren wohl eröffnet.

Ich an Deiner Stelle würde mich dahingehend äussern, daß Du versucht hast die Firma zu kontaktieren, ihnen sogar einen Scheck zur Verrechnung hast zukommen lassen. Am besten ist es natürlich, wenn Du das auch irgendwie nachweisen kannst, damit der Vorsatz widerlegt werden kann.

Bei einem bin ich mir ziemlich sicher: Wegen 58,-€ wird wahrscheinlich niemand eingesperrt werden, schon gar nicht, wenn Kinder zu versorgen sind. Also, nicht zuviele Sorgen machen und die Ruhe bewahren. ;)

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#2
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

In einem Fall, wie von Ihnen geschildert, bleibt es Ihnen unbenommen sich nachträglich(!!!) um Schadensbegrenzung zu bemühen. In welcher Weise sich Ihre nachträglich erklärte Bereitschaft den Artikel doch noch zu bezahlen, auf ein Strafmaß auswirken könnte, bleibt abzuwarten.

quote:
Denn nun wird mir vorgeworfen,das ich trotz mehrerer mahnbescheide und vollstreckungsbescheide und einer eidesstattlichen versicherung,etwas bestellt habe und nie vorhatte es zu bezahlen.


Hört sich irgendwie plausibel an, wenn erst die Einleitung des Strafverfahrens für Sie Anlaß war, über eine Bezahlung des im Jahr 2005(!!!!!!!) bestellten Artikels nachzudenken.

Ggf. sollten Sie darüber nachdenken, sich durch einen Verteidiger verteten zu lassen.

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#3
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

ich muss sagen,ich bin etwas erleichtert!!

Ich habe alle briefe,faxe und mails und eine kopie vom verrechnungschecks zum gericht gefaxt!!

Ich habe trotzallem wahnsinnige angst!!!

lIEBE GRÜSSE

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

ich muss sagen,ich bin etwas erleichtert!!

Ich habe alle briefe,faxe und mails und eine kopie vom verrechnungschecks zum gericht gefaxt!!

Ich habe trotzallem wahnsinnige angst!!!

lIEBE GRÜSSE

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

huiii

nun bekomme ich doch sehr dolle angst!!

Muss man deswegen wirklich ins gefängnis??

Ich weiss ich hätte gleich bezahlen sollen,habe es aber schleifen lassen ;(

Aber nun bin ich doch dazu bereit!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
Aber nun bin ich doch dazu bereit!!


Ja eben!

Nachträglich lassen sich eine Vielzahl von Entschuldigungen konstruieren. Fraglich ist allerdings, ob derartige Einlassungen glaubhaft sind, d.h. das Gericht, sollte es zu einer HV kommen, dazu veranlassen, von einer Verurteilung abzusehen. Ob und inwieweit sich Ihre einschlägige Vorverurteilung auswirkt, bleibt abzuwarten. Offenkundig scheint es sich angesichts des Strafmaßes seinerzeit nicht um eine `Bagatelle´ gehandelt zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

hmmm

nun weiss ich garnichts mehr!

Ich weiss nicht was ich noch machen kann um einer gefängnisstrafe aus dem weg gehen zu können!

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#9
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

kann der geschädigte sein strafantrag jetzt noch zurück ziehen??

ist es wirklich möglich das ich ins gefängnis muss??

wegen 58 euro??

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#10
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

soll ich dem gechädigten einfach schreiben das es mir leid tut und ich darum bitte das er den strafantrag wieder zurück zieht??

Oder wie soll ich das machen??

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#11
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

nun gut!

Ich habe solche dolle angst!!

Die richterin soll extrem herrisch sein und die drückt nur gaanz selten ein auge zu!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

also meinst du das ich ne chance habe??

Ich schicke jetzt dem geschädigten ein fax in dem ich darum bitte den strafantrag zurück zunehmen !

Oder wie schreibe ich das am besten??

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#15
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe immer wieder versucht bei dem herrn angerufen und da geht immer ein anrufbeantworter ran,auf den ich schon rauf gesprochen habe mit der bitte eines rückrufs!

Aber das wurde nie gemacht!!

Was soll ich denn nur tun??

Ich habe schon angst vor lauter aufregung mein baby zu verlieren!

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#17
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

HILFEE

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#18
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

@Knutschmaus

Ich würde Ihnen in der Sache dringend zu einem Anwalt raten. Wenn Sie schon eine Haftstrafe auf Bewährung hatten kann in der Tat die nächste Strafe ohne Bewährung ausfallen. Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht wie man so nachlässig sein kann wenn man eh schon gerade noch so dem Gefängnis entgangen ist und ausserdem noch Kinder hat.

Wie gesagt sofort bezahlen und einen Entschuldigungsbrief schreiben und höflich um Rücknahme der Anzeige bitten. Wie Sie den schreiben wird Ihnen hier niemand aufdiktieren. Das kriegen Sie schon hin wenn Sie das wirklich wollen.

Die Ansicht von anderen hier die meinen ``kein Richter sperrt einen wegen sowas ein`` kann ich ganz und gar nicht teilen. Dazu braucht es nur einen strengen Richter ( Sie sind schliesslich bereits einschlägig vorbestraft und bei einer Bewährungsstrafe wird das auch kein ``Kavaliersbetrug`` gewesen sein )und schon sitzen Sie hinter schwedischen Gardinen.


@Karl May

Langsam fange ich wie andere Damen/Herren hier an mir über Ihre wenig kompetenten Ratschläge Gedanken zu machen. Ihr Link zu dem Profil soll wohl ausserdem den Anschein erwecken das Sie Anwalt sind???


-- Editiert von thomasovic am 28.07.2006 00:02:13

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#19
 Von 
ralf2021
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Also ich sehe das ähnlich problematisch, Fakte ist sie haben nicht bezahlt, und haben schon eine Bewährung offen.

Worum ging es damals?

Die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung ist also gegeben, das Sie einschälig .d.h. in selber Tat und nach kurzer zeit wieder Straffällig geworden sind, würden mit sicherheit auch die ersten 10 Monate zu vollstrecken sein. Was bedeutet 10 mon. plus x. Ich habe schon leute für weniger einfahren sehen.

Mein Rat suchen Sie sich einen Anwalt. Und befolgen Sie die Ratschälge meiner Vorredner

- Entschuldigung schreiben
- zahlen -mit gedecktem Scheck-
- Auf Gnade beim Richter hoffen

Wenn Sie verurteilt werden was warscheinlich ist, und das ohne Bewährung müssen Sie binnen 7 Tagen BERUFUNG einlegen, das hemmt auch den Vollzug der Freiheitsstrafe. Versäumen Sie die Frist auf keinen Fall sonnst müssen Sie die Strafhaft antreten, Ihre Schwangerschaft wird im Verfahren eine untergeordnete Rolle spielen.

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten morgen ihr lieben

Ich habe eine entschuldigung nun geschrieben!

Angenommen ich bekomme eine freiheitsstrafe,

bringt es denn wirklich etwas wenn ich in Berufung gehe?

Bekommmt man den gleichen Richter denn nochmal??

Wie sieht das aus?

Wenn der Richter bei der Berufung das gleiche Urteil fällt?

Kann man da nochmal Berufung einlegen??

Liebe grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo nochmal


wenn der geschädigte den strafantrag nun doch zurück zieht,was passiert denn??

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

bitte um antwort

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

und wenn der strafantrag zurück genommen wird??

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

ok!

Also muss ich damit rechnen das ich eventuell ins gefängnis komme?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Ja !

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm und kann ich da jetzt nicht gegen machen?

Ich meine so eine schwangerschaft ist doch auch strafmildernd oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Nicht wirklich.

Wie schon mehrmals gesagt sollten Sie sich schleunigst einen Anwalt nehmen der sich dann um alles kümmert.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
knutschmaus
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 0x hilfreich)

hmmm

ich werde es mal so versuchen

und dann bei der berufung einen wohl mitnehmen!

ich meine ich habe doch nun alles bezahlt

und der strafantrag wird wohl auch zurück gezogen!

Und ich habe mich bei dem geschädigten entschuldigt!

Ich habe auch keine Ladung zum Hauptverfahren bekommen ,sondern nur den Antrag vom staatsanwalt!

Kann es auch passieren das die klage eventuell fallen gelassen wird?

Oder wird das hauptverfahren aufjedenfall eröffnet,wegen meiner anderen strafe???

0x Hilfreiche Antwort

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