Hallo,ich habe eine Anklageschrift erhalten, in der ich des Diebstahls von 20 Euro nach §§242 Abs.1
und 2
, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/248a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 248a StGB: Diebstahl
und Unterschlagung geringwertiger Sachen">248a StGB
beschuldigt werde. Die mir vorgeworfene Tat habe ich aber nie begangen. Was kommt nun als nächstes auf mich zu. Sollte ich mich dazu schriftlich äußern? wenn ja ich selber oder brauche ich einen anwalt? kommt es nun in jedem fall zu einer verhandlung oder kann man es noch abwinden? wielange dauert es bis es nun zu einer verhandlung kommt und was heißt überhaupt öffentliches interesse wird bejaht.
vielen dank für ihre hilfe
anklageschrift - Sollte ich mich dazu schriftlich äußern?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn die Anklageschrift schon da ist kann man nicht mehr viel machen.
Es wird wohl und übel zu einer öffentliche Verhandlung kommen,dass besagt ja schon,dass öffentliche Interesse wird bejaht..
öffentliches interesse = die Staatsanwaltschaft hat jetzt 5 Jahre zeit
ohne diese wäre es nur 3 Monate
Hi,
ein Anwalt wäre wohl nützlich, aber teuer - den müssen Sie nämlich selbst zahlen.
Von der Anklageschrift bis zur Verhandlung dauert es minimal 3 Monate - es kann auch mehr sein, je nach Auslastung des Gerichtes.
Das öff. Interesse bedeutet: Auch wenn der Bestohlene seinen Strafantrag zurücknimmt, wird trotzdem verhandelt, weil die Staatsanwaltschaft eben dieses öff. Interesse betont hat. Man ist an Ihrer Verurteilung interessiert - warum auch immer. Sollte es einschlägige Vorstrafen geben?
Gruß vom mümmel
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
nein ich bin nicht vorbestraft und bin noch nie in konflikt mit dem gesetz gekommen. dass jetzt alles so läuft ist irgendwie blöd, aber der glaube an gerechtigkeit bleibt
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
17 Antworten
-
25 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten