anonyme Anzeigen bei der Polizei

15. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)
anonyme Anzeigen bei der Polizei

Wie werden anonyme Anzeigen (egal welcher Art) bei der Polizei behandelt? Wird dieser Anzeige nachgegangen??
Erscheint diese Anzeige statistisch gesehen auch z.B. in der Auswertung des statistischen Bundesamtes??

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Wie werden anonyme Anzeigen (egal welcher Art) bei der Polizei behandelt? Wird dieser Anzeige nachgegangen??"

Grds. muss die Polizei bei jedem Verdacht einer Straftat tätig werden (= Ermittlungen einleiten) - das folgt aus dem sog. Legalitätsprinzip und gilt mE grds. auch für anonyme Anzeigen. Etwas anderes kann dann gelten, wenn diese Anzeigen offensichtlich nicht ernst gemeint sind.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Ganz genau.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#3
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

So langsam sehe ich, wie manche "unsterblich" werden.

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#4
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)

Kommen diese Anzeigen dann auch in die statistische Auswertung des Bundesamtes?

Wenn der Anzeige polizeilich nachgegangen wird, wie will die Polizei entscheiden, ob ernst gemeint sind oder nicht. Ich hoffe ja nur, dass die Menschen nur tatsächliche Anzeigen erstatten.

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

die Polizei entscheidet natürlich von Fall zu Fall, wann eine anonyme Anzeige authent erscheint. Dafür lassen sich keine festen Regeln aufstellen. Sofern sich eine Authentizität feststellen lässt, kommen diese anonymen Anzeigen auch in die Erhebungen des Statistischen Bundesamtes.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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