anzeige bekommen

13. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
ghobuh
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
anzeige bekommen

hallo

meine ex frau behauptet ich hätte sie geschlagen und gedroht sie und die kinder und anschliessend mich umzubringen. ich hätte meinen selbstmord im internet bekanntgegeben, sie hatte mich am sonntag nach unsere trennung aus unsere gemeinsamen wohnung polizeilich entfernen lassen ( ich wollte freiwillig gehen, aber auf der strasse, bin ich die polizei beamten begegnet) und diese aussage hat sie vor der polizei gemacht und mich daraufhin angezeigt. könnt ihr mir tipps geben
en wie ich aus der lügengeschichte wieder rauskomme? es ist alles gelogen,

gruß

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
ich hätte meinen selbstmord im internet bekanntgegeben


Da du hier schreibst, kanns ja nur eine Lüge gewesen sein!

;)



Wegen was genau bist du denn angezeigt worden....Körperverletzung ??

Also.....vorausgesetzt du hast nichts von dem gemacht, was sie dir vorwirft (Selbstmord anzukündigen wäre nebenbei auch straffrei!) abwarten und Kaffee trinken!

Solltest du eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei bekommen, auf keinen Fall hingehen oder sich dazu äußern !! Termin am besten mit Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht absagen !!

Die StA muss dir eine Straftat nachweisen, nicht du deine Unschuld !



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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

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#2
 Von 
ghobuh
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

es wird mir noch vorgeworfen, das ich meine ex und unsere kinder umbringen will, was natürlich auch nicht stimmt

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Von wem...deiner Frau oder der Polizei ??

Das wäre dann eine Bedrohung, ändert aber nichts an dem von mir in den letzten beiden Sätzen erwähnten Tipps!


Nochmal, die StA muss DIR die Tat nachweisen, nicht du DEINE Unschuld.

Sollte sich herrausstellen das deine Ex gelogen hat, bekommt sie ein Verfahren wegen § 164 (145d) StGB.



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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

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#4
 Von 
ghobuh
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

aber wie können die das rausfinden
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#5
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Na eben wenn du das zugeben würdest, es Zeugen gäbe .....

Wenn nicht, dann steht "Aussage gegen Aussage" und dann gilt "im Zweifel für den Angeklagten!


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

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#6
 Von 
ghobuh
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

würde es was bringen wenn ich meine ex dann anzeige? oder eine verleugnungklage mach? oder unterlassungsklage?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
würde es was bringen wenn ich meine ex dann anzeige?


Wenn man keinen Frieden will, dann ja.
Sollte es wirklich ein 147d sein, wird das von Amts wegen verfolgt.

quote:
oder eine verleugnungklage mach?


Du meintest sicherlich "Verleumdungsklage".

Könntest du dann auch machen.

Man kannn aber auch einfach seine Koffer packen und sich dem ganzen Streß entziehen!


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

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#8
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 350x hilfreich)

quote:
Wenn nicht, dann steht "Aussage gegen Aussage" und dann gilt "im Zweifel für den Angeklagten!


Nein, auch dann kann sich das Gericht entscheiden, der Aussage des (mutmaßlichen) Opfers zu glauben. Ansonsten würde ja nie jemand verurteilt, der sein Opfer ganz allein irgendwo vermöbelt/vergewaltigt/ausraubt/...

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#9
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Ansonsten würde ja nie jemand verurteilt, der sein Opfer ganz allein irgendwo vermöbelt/vergewaltigt/ausraubt/...



Was ja regelnmäßig der Fall ist, wenn es keine weiteren Beweise gibt !


Bestes Beispiel, Kachelmann. Könnte sein, könnte nicht sein. Da kommt es auf die Glaubwürdigkeit der Parteien an und es bleiben dennoch Restzweifel die dann im Endeffekt zum Freispruch führen müssen.




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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

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