anzeige fallen gelassen?

29. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
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Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
anzeige fallen gelassen?

wenn man angezeigt werden sollte und auch anzeige stellt,sich allerdings später auf das fallenlassen der anzeigen einigt,ist es dann normal trotzdem sozialstunden ableisten zu müssen???
(körperverletzung+beleidigung)

oder müss man davon ausgehen ,dass das gegenüber die anzeige doch nicht fallen gelassen hat?

welche konsequenzen haben übrigens sozialstunden?(jugendstrafrecht)

danke schonmal !

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Hier haben wir wieder mal wieder eine typische rechtsansicht, die aus amerikanischen Spielfilmen resultiert... :grins:

man kann eine Anzeige nicht 'fallen' lassen. Was soll das denn sein?

Eine Anzeige ist im Grunde nichts anderes als eine Mitteilung eines Sachverhalts an die Justizbehörden (so nach dem Motto, hallo, ich weiß was ich will euch mal was erzählen).

Mit diesem nunmehrigen Wissen ermittelt die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft und prüft, ob es zu einer Anklage kommt oder nicht. Deswegen kann man Anzeigen auch nicht zurück ziehen, denn wie soll ich das Wissen, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft hat, denn wieder löschen ??

Einige (aber nur wenige) Delikte sind sogenannte 'Antragsdelikte'. das heißt man kann nur bestraft werden, wenn der Geschädigte dies auch will und einen entsprechenden Strafantrag stellt. dazu gehören z.B. kleine Delikte wie Hausfriedensbruch oder Beleidigung. Wenn der Geschädigte dann diesen Antrag zurücknimmt, dann kann die Tat nicht mehr verfolgt werden. das hat aber nichts mit einer Anzeige zu tun.

Im übrigen können bei rückgenommenen Strafanträgen dem Antragsteller auch Verfahrenskosten auferlegt werden, da sich die justiz nicht gern veräppeln lässt.



-- Editiert von justice005 am 29.02.2008 20:07:35

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#2
 Von 
bottom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die info!

und was für kosequenzen haben die sozialstunden auf die dauer?nachdem ich sie abgelisted hab?wird das irgendwo vermerkt,wo es mir schwierigkeiten bereiten könnte(job...)?

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Die Sozialstunden stehen im Erziehungsregister. Hierauf haben aber nur sehr wenige Stellen zugriff. Ein normaler Arbeitgeber, der ein Führungszeugnis haben will, wird nichts davon erfahren. Das Erziehungsregister wird übrigens am 24. geburtstag gelöscht.

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#4
 Von 
bottom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

super!vielen dank für die auskunft! :banana:

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