hi meine freundin hat sich von mir getrennt und will mich jetzt anzeigen weil ich sie als belästige seit 1woche mit sms .ich muss dazu sagen sonst hab ich nicht gemacht sie aufgesucht oder sonst was usw
ich hab ihr nur in den sms nicht schlimmes geschrieben das sie mit mit reden soll und das ich sie liebe ihr wiest ja was man das alles so schreibe es wurden schon einige sms weil sie mir auch als zurück gemailt hat
ja und ein mal hab ich auch geschrieben das sie ien verlogene schlampe ist weil es sich rausgestellt hat das sie mit ihrem ex wieder zusammen ist ich glaub das hätte jeder so reagiert
was kan mir passieren jetzt
kan ich sie auch anzeign weil ich mit den nerven am ende wahr und beim arzt wahr und sie hat mich als -krank im kopf bin und mir helfen lassen soll weil ich ich als noch hinterher laufe per sms(hab die sms noch) und weil ich ein armer mensch bin
und
holt sich ne neue nummer
bitte um antwort
-- Editiert von mrm am 17.02.2006 17:27:25
anzeige nur dürch sms
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja natürlich kann Dich Deine Freundin anzeigen. Das die Beleidigungen oder Bedrohungen etc. sogar noch dokumentiert sind, sofern sie nicht gelöscht worden sind, kommt auch nicht alle Tage vor.
wegen dem eimem wort schlampe kann sie mich anzeigen
sie hat zur mir gesagt das ich krank im kopf bin
kann ich irgenwie eine gegegn anzeige machen sie zu mir mich krank im kopf und ich mich helfen lassen soll
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thosim kanst du mir das etwas aus fühlicher erklären bitte
Ohne den genauen Inhalt der SMS kann man nicht beurteilen ob eine Bedrohung vorliegt.
Schlampe halte ich schon für beleidigend, aber ich habe aus Deinem Posting nicht den Eindruck bekommen, dass Deine Ex tatsächlich deswegen eine Anzeige erstatten will. Sie will einfach in Ruhe gelassen werden und keine weiteren SMS von Dir bekommen. Das musst Du respektieren. Also Nummer löschen und keine weiteren SMS mehr. Du kannst doch eh nix mehr ändern, die Sache ist durch. Wenn Du überhaupt noch eine SMS verschicken möchtest, dann eine mit einer Entschuldigung für die "Schlampe".
Was die SMS von ihr angeht. Du warst auch nicht zimperlich und ich finde, wer austeilt muss auch einstecken können. Also vergiss das Ding und Ende.
Viele Grüße,
barchetta
ich hab gesagt das sie eine verlogene schlampe währ was sie mich angelogen hat usw
enschuldig hab ich mich ja aber sie sag das sie mich deswegen hassen würde etc
sie wolte ja in ruhe gelassen weden aber wie das so ist wen man jemand liebt schreibt man ja als weiter aber nicht schlimmes nur ich leibe dich oder komm wieder zurück usw aber jetzt will sie mich anzeigen wegen belästigung hab ja auch jetzt auf gehört mit den sms
was kan mir passieren
fals sie mich dewegen anzeigt kan ich ne gegen anzeigen machen weil sie mich beleitig hat weil ich krank im kopf wär
oder so
oder kann ich sagen das ich nicht wuste was ich teil geschrieben hab weil ich mit den nerven am ende wahr
Wenn es nur um die Beleidigung im privaten Umfeld geht, wird die Staatsanwaltschaft wegen der "Schlampe" wohl auf den Privatklageweg verweisen und das Verfahren wegen mangelndem öffentlichen Interesse einstellen. Die mögliche Gegenanzeige genauso.
Zu prüfen wären noch, ob du irgendwann mal ne nötigung begangen hast. Also sowas wie .... wenn du nicht... dann mach ich dir...
Oder eine Bedrohung mit einem Verbrechen (Ich bring dich um... ich zünde dein Haus an...)
Wenn nicht, dürftest du nicht wirklich etwas zu befürchten haben. Das Schreiben von SMS ist auch dann nicht strafbar, wenn diese unerwünscht sind.
Das Schreiben von SMS an sich gegen den Wunsch des Empfängers ist zunächst einmal in der Tat nicht strafbar, das ändert sich aber, wenn die Dame eine gerichtliche Unterlassungsverfügung nach Gewaltschutzgesetz erwirkt hat...
das problem ist ihr vater ist bei der polizei
und sie hat gesagt das er ovrbei kommen will und ne sausage von mir haben will und ein paar fragen wegen belästigung stellen will
Dann weise ihn mal freundlich darauf hin, dass er bei seiner "Befragung" doch bitte vorsichtig vorgehen möchte, um nicht selbst gar vielleicht eine Nötigung in einem besonders schweren Fall zu begehen.
Im Übrigen musst du dich nicht mit einem Polizisten unterhalten, nur weil der das gerade mal will.
wie meinst du das vorsichtig vorgehn soll
Du hast das Recht die Aussage zu verweigern, darauf hat dich die Polizei sogar hinzuweisen. Wenn er sich auf private Initiative zu weit aus dem Fenster lehnt, droht ihm ein Disziplinarverfahren. So doof, dass er strafrechtliche Vorwürfe wie §340 (Körperveletzung im Amt) §343 (Aussageerpressung) oder auch §344 (Verfolgung Unschuldiger) riskiert wird er wohl nicht sein...
das heist wen er mich nicht darauf hin weist das ich die aussage verweigern kann kan ich rechtliche schritte gegen ihn gehn
oder weil es seine tochter ist mich irgenwie ander behandelt
Du kannst, wenn er sich nicht korrekt verhält, wenn der dich z.B. nicht über deine Rechte aufklärt, schon, wenn er nicht freundlich ist, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn erstatten.
Die von DanielB genannten Straftaten werten eher nicht verwirklicht werden, was ich mit der Nötigung meinte ist...
Er darf seine Stellung als Polizist nicht z.B. dafür ausnutzen, dir soetwas anzudrohen, wie... Wenn du nicht meine Tochter in Ruhe lässt... dann mache ich... ich bin ja bei der Polizei.
Das könnte eine Nötigung unter Mißbrauch seiner Position als Amtsträger sein und es drohten ihm minstestens 6 Monate Haft.
kan ich sie auch anzeign weil ich mit den nerven am ende wahr und beim arzt wahr und sie hat mich als -krank im kopf bin und mir helfen lassen soll weil ich ich als noch hinterher laufe per sms(hab die sms noch) und weil ich ein armer mensch bin
1. sollten wir das deutsch nochmal üben
2. Können Sie ihre ex nicht verstehen?? Also wenn meine Freundin so einen terror veranstalten würde, würde ich ihr auch raten nen arzt aufzusuchen...
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