anzeige wegen Ebay betrug

30. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
balu25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
anzeige wegen Ebay betrug

hallo alle mit einander hoffe ihr könnt mir helfen.

Also ich hatte einen fall wo ich ein handy versteigert habe und ein käufer ihn für 477 euro ersteigert hat nun werde ich angezeigt wegen betruges da es nie ankam.
So habe mich dann mit dem käufer auf ratenrückzahlung geeinigt aber ich konnte das geld nicht locker machen da ich in der zeit nicht arbeiten war, da ich student bin und nun wollte ich es zurück zahlen und da kam dann auch schon die anzeige ins haus. Mir steht nun ein verfahren im weg. Was kann ich da tun könnt ihr mir helfen oder sonstiges.
Ich habe nochnichtmal einen anwalt. Kann mir da einer einen rat geben wäre echt super warte auf eine antwort.

gruss balu

-----------------
""




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34366 Beiträge, 17780x hilfreich)

Hi,

tja, Betrug ist es dann, wenn Sie das Handy nie abgeschickt haben - vielleicht verraten Sie uns mal, ob das so war...Und eine Ratenzahlung vereinbaren, die man nicht einhalten kann (denn es kam ja nicht so furchtbar überraschend, daß Sie Student wurden), ist auch nicht sehr sinnvoll.
Übrigens - ist das Ihr erstes Betrugsverfahren?

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

Na wer eine Ware im Wert von 477 EUR unversichert verschickt und "zufällig" kommt gerade die nicht an, dem ist auch nicht mehr zu helfen. ;)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
balu25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja es ist meine erste ich weiss ich habe einen fehler gemacht und es ist einfach ******* womit kann ich den rechnen mit welcher strafe.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9551x hilfreich)

Also gehen wir mal davon aus, dass Sie mit "Fehler" meinen, dass der Gund des "Nicht-Ankommens" der war, dass Sie es nie abgeschickt haben, bzw. gar nicht hatten?!

Womit Sie rechnen können hängt davon ab, wie es nun weitergeht. Am "günstigsten" (straftechnisch gesehen) kommen Sie sicherlich weg, wenn Sie die Sache gestehen und zusehen, dass Sie schnellstmöglich dem Käufer seinen Schaden ersetzen (zumindest damit beginnen, bzw. weitermachen). Dann wäre es zumindest einen Versuch wert, die Staatsanwaltschaft zu bitten, über eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO gegen eine angemessene Auflage (Geldauflage oder soziale Arbeitsstunden) nachzudenken. Sollte die StA das nich wollen, wäre -insoweit Sie zum Tatzeitpunkt min. 21 Jahre alt waren- mit einer Geldstrafe (wohl im Strafbefehlsverfahren, also ohne Gerichtsverhandlung) zu rechnen. Ohne Vorstrafen dürfte die sich bei dem Schadensbetrag so im Bereich von 40 Tagessätzen bewegen (vielleicht auch 20 mehr oder 10 weniger). Das ist allerdings nur eine grobe Schätzung aufgrund meiner Erfahrungswerte hier bei uns vor Ort. Rein "geldmäßig" kämen Sie (da ja wohl auch bei der Tagessatzhöhe der übliche "Hartz IV/Studenten 10er" anzusetzen wäre) wohl auch bei einer Geldauflage nach § 153a StPO nicht viel günstiger weg. Unschätzbarer Vorteil des § 153a ggü. einer regulären Geldstrafe ist jedoch, dass der § 153a StPO keine "Verurteilung" im Sinne des Gesetzes ist, somit auch nicht ins Bundeszentralregister eingetragen würde.

Sollten Sie zum Tatzeitpunkt noch nicht 21 gewesen sein, müßte man das Ganze noch mal unter jugendrechtlichen Gesichtspunkten betrachten. Dann wäre wohl eine gewisse Anzahl sozialer Arbeitsstunden zu erwarten.

-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Hallo balu25,
es hat nun nichts mit Ihrem Problem zu tun, aber mich würde mal interessieren was Sie als "Student" mit Ihrer hier praktizierten Rechtschreibung und Grammatik studieren?
>>>
MfG Ratlos86

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lara-Jolie
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
aber mich würde mal interessieren was Sie als "Student" mit Ihrer hier praktizierten Rechtschreibung und Grammatik studieren?


"Student" heißt ja nicht gleich, dass er auch studiert. ;-)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
balu25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also sowas muss ich mir hier echt nicht bieten lassen

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Huuuch, gleich so beleidigt? Man wird doch einmal fragen dürfen,oder?
Mich interessiert nun mal umfassend, was man mit so einer schlechten Rechtschreibung/Grammatik "studieren" kann.
Ich glaube nämlich, Sie haben nicht nur nicht die Ware verschickt, sondern Sie sind auch kein "Student". Da müssen Sie doch nicht beleidigt sein,denn das ist ja auch nicht Ihr Problem hier.
Gruß von Ratlos86

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

Vielleicht ist balu25 ja Grieche und studiert Altphönizisch an einer italienischen Hochschule in Berlin und sein Italienisch ist makellos. ;)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

@ Die_Schulz!
Habe Tränen in den Augen, soo hab ich schon lange nicht mehr gelacht!!
Gruß von Ratlos ;o)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.694 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.659 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.