anzeige wegen Mietbetrug

19. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
gastine
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
anzeige wegen Mietbetrug

Hallo,
mein Mann und ich haben eine Anzeige wegen Mietbetrug bekommen. Wir konnten in unserer letzten WHG die letzten Monatsmieten (3) nicht mehr bezahlen. Wir zogen aus der Whg aus. Es folgen Mahnbescheide wegen den Mietrückständen und noch Kautin die noch zu bezahlen war. Dann noch renovierungsarbeiten. Die kosten dürfen sich nunmehr auf 10000 euro belaufen.
Nun habe ich mit dem Anwalt eine ratenzahlung ausgemacht, die ich jeden Monat auch beglichen habe. Nur über Silverster kam das Geld eben erst bei denen am 03,01, an. ALso erst im neuen Jahr. Nun hat der Mandant (mein Vermieter) den auftrag zur Strafanzeige wegen Mietbetrugs gegeben. Mit dem Anwalt habe ich tel, er meinte dem Vermieter würde es nun reichen,weil die letzte rate eben verspätet kam. Die anzeige läuft schon. Am Montag müssen mein Mann und ich bei der Polizei antreten.
Nun noch was wichtiges. Wir haben den Mietvertrag unterschrieben,haben vorher aber schon die eidesstaatliche abgegeben. Es liegt nichts weiter vor uns. Keine weitern Anzeigen oder so. Wir haben auch in der WHG die ersten Mieten bezahlt, bis mein Mann wegen Krankheit gekündigt wurde, und wir keine Mieter mehr Zahlen konnten!
Wir haben zwei kleien Kinder 2 und 4 monate und ich habe angst das ich nun eine Freiheitsstrafe bekomme. Ich habe doch nciht gewusst, das man keinen Mietvertrag mehr unterschreiben dart, wenn man vorher die ED abgegeben hat. Und ich wusste auch nicht das mein Mann blöderweise gekündigt wird. Was wird uns denn jetzt erwarten und was wird aus meinen Kindern. Ich habe solche Angst, wer kann helfen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-350
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
moppelchen
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 18x hilfreich)

hallo,

nicht verzweifeln!!!

so was ähnliches hat mein nochvermieter auch gerade mit mir vor!

aaaber...ich habe mich im internet schlau gemacht, und da ich die punkte, die er mir vorwirft, eindeutig beweisen kann, dass es nicht so ist...meinte man, hat er schlechte karten.

trotzdem...mach dich schlau. ein verschulden der bank darf dir nicht angelastet werden., es ist normal, dass an feiertagen auch die banken anders arbeiten.

und tu dir selbst einen gefallen: lass dich nicht verrückt machen. das bezweckt er. genau wie meiner, der ment, ich solle kriechen...

aber ich habe ihm gesagt, dass er im falle iener betrugsanzeige sein geld wohl nicht bekommen wird....weil ich dann alg II beantragen werde, weil ich mir eine anzeige in meinem job nicht leisten kann.

aber: warum habt ihr nicht vor dem auszug selbst renoviert? ihr wusstet das doch sicher? oder gute freunde gefragt?

gruss moppelchen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
j-k
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

"Ich habe doch nciht gewusst, das man keinen Mietvertrag mehr unterschreiben dart, wenn man vorher die ED abgegeben hat"

Das stimmt nicht; wenn das so wäre, hätten wir eine Vielzahl von Obdachlosen mehr in Deutschland.

Ferner glaube ich kaum, dass der Schaden über 10.000,- € ausmacht. Egal wie - auch im schlimmsten Fall und unter Vorsatz dürfte hierbei wohl kaum eine Freiheitsstrafe herauskommen. Deshalb: bleib mal ruhig und mache bei der Polizei erstmal nur Angaben zur Person und äussere Dich erstmal nicht zu Sache.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MaCon
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich kann nur zustimmen.
Und mit der Bank, wenn Du auf Deinem Beleg beweisen kannst, das Du rechtzeitig überwiesen hast, wo ist das Problem? Für bankinterne Buchungen bist du nicht verantwortlich. Und der 3. ist in der Regel nicht zu spät und noch lange kein Grund, ne Anzeige zu machen.
Lass den Kopf nicht hängen..;)

Ach, und nächstes Mal zum Sozi, die sollten helfen, auch bei Mietrückständen soweit ich weiss

-- Editiert von MaCon am 19.01.2006 17:48:04

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

@ gastine

Geht mal zum Amtsgericht das für Euch zuständig ist und beantragt einen Beratungsschein, den werdet Ihr aller voraussicht auch bekommen, macht Euch nicht verrückt deswegen, .... Euer Ex-Vermieter wird sich denken das er Euch mit nem Anwalt kleinkriegen kann, weil ihr euch eh keinen leisten könnt, er dann deswegen Forderungen (10 T€ Schden) von euch verlangen kann? Ruhig Blut, das bekommt ihr schon hin.

Wenn ihr zum amtgericht geht, Personalausweise mitnehmen und den aktuellsten ALGII Becheid, alles weitere wird Euch bei gericht erklärt.

Beste Grüße
bad-homburger@arcor.de

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