anzeige wegen bedrohung in aussicht

21. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.11.2022 21:43:54
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
anzeige wegen bedrohung in aussicht

Wie gesagt, erwartet jemand eine Anzeige wegen Bedrohung. Kann oder sollte man vorher schon in irgendeiner Form reagieren? Fakt ist dass niemand bedroht worden ist. Dies wurde aber unterstellt.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Im Normalfall kann man einfach abwarten, ob überhaupt Anzeige erstattet wird und ein Anhörungsschreiben von der Polizei eintrifft. Dann ist der genaue Vorwurf bekannt und man kann weitersehen. In weiser Voraussicht könnte man in der Zwischenzeit Beweise sichern, wenn sich das im Einzelfall anbietet.

Anders würde es vielleicht aussehen, wenn im konkreten Fall eine Hausdurchsuchung oder ähnliches zu befürchten wäre und man dieser gerne vorbeugen möchte. Ob es Anhaltspunkte dafür geben könnte, dass die Justiz diesen Schritt geht, können nur die Betroffenen wissen.

-- Editiert von Moderator am 21.07.2022 16:36

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#2
 Von 
guest-12326.11.2022 21:43:54
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Anders würde es vielleicht aussehen, wenn im konkreten Fall eine Hausdurchsuchung oder ähnliches zu befürchten wäre und man dieser gerne vorbeugen möchte


Warum sollte dies zu befürchten sein, welche Rechtsgrundlage? Und wie kann man dieser vorbeugen? Also, ,wenn ich behaupte, jemand hätte "x" x für beliebiges gesagt, dann gibts ne Hausdurchsuchung, ok...weiss ich Bescheid, danke. bull****

-- Editiert von fb512674-86 am 21.07.2022 22:49

-- Editiert von fb512674-86 am 21.07.2022 23:00

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#3
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(916 Beiträge, 160x hilfreich)

Falls diese Nötigung frei erfunden wurde, könnte man eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung stellen. Allerdings vorausgesetzt, dass Sie angezeigt tatsächlich wurden, oft wird damit auch nur ganz gerne gedroht.

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#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von fb512674-86):
Warum sollte dies zu befürchten sein, welche Rechtsgrundlage?


Eine mögliche Bedrohung könnte ja nun mal nicht nur persönlich oder am Telefon erfolgt sein, sondern auch unter Zuhilfenahme von Chatprogrammen oder ähnlichem und damit technischen Geräten. Diese könnten natürlich evt. zur Beweissicherung beschlagnahmt werden. Und deshalb hat Zuckerberg ja zurecht das "wenn zu befürchten wäre" formuliert.


Zitat (von fb512674-86):
bull****


Spricht für sich selbst :-)

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von fb512674-86):
Warum sollte dies zu befürchten sein

Weil das erfahrungsgemäß mitunter gemacht wird und Gesetzgeber und Rechtsprechung das auch so vorsehen.



Zitat (von fb512674-86):
welche Rechtsgrundlage?

Da wäre z.B. die Sicherung von Beweismitteln.



Zitat (von fb512674-86):
Und wie kann man dieser vorbeugen?

Gar nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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