anzeige wegen betrug bekommen

26. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
taakum
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
anzeige wegen betrug bekommen

Hallo,

vor 2 monaten ca. hatte ich kontakt zur einem chinechichen händler (angeblich) ich fass es mal kurz, hatte daran interesse und nach ganzem überlegen hab ich waren bei denen bestellt.Aber da ich leider keine eigenkapital hatte, habe ich die waaren erstmal im ebay angeboten sowie auch viele dies machen heutzutage, als ich die beträge eingenommen habe, habe ich sofort diese beträge an diese chineschichen unternehmen überwiesen.Nun wurd ich betrogen weil ich weder die waren oder sonstwas von dene bekommen habe, ich hab jetzt 3 anzeigen bekommen, und habe auch bei der polizei meine aussage abgegeben, jetzt werde ich mir auch eine anwalt nehmen, aber da ich mit 16 schon vorbestraft war wegen selben sache was könnte auf mich zukommen? Die leuten werden ihren geld bekommen mit Aufwandschädigung also werde denen mehr wie ihren geld zurück bezahlen, der polizei ist es aber auch schwer zu erzählen gewesen.Mit was muss ich da rechnen? Freiheitssrafe? Wenn ja wielange? Oder auf Bewährung? Vielen dank schonmal für die antworten.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Vorbesatrft in selber Sache ?? dann haben Sie offenbar immernoch nicht gelernt, dass solche dubiosen Sachen schiefgehen.

Das machen zwar in der Tat viele so, aber ebensoviele haben auch den gleichen Ärger wie Sie am Hals.

Natürlich kann man Ihnen jetzt zugute halten, dass Sie dies alles nicht wollten. Aber man wird Ihnen trotzdem vorwerfen, dass Sie bei dem Ebay-Angebot billigend in kauf genommen haben, dass sie möglicherweise nicht liefern können.

Der sicherste und legalste Weg wäre es gewesen, bei dem Ebay-Angebot bereits darauf hinzuweisen, dass Sie die Ware nicht haben, und sie erst noch besoregn müssen. darauf hätte sich aber wohl kaum einer eingelassen, da die Kunden verständlicherweise mißtrauisch gewesen wären.

Und daher wird Ihnen das sicher als Betrug ausgelegt.

Wie hoch die Strafe ist ist schwer zu sagen. Vielleicht eine Geldstrafe oder eine kurze Bewährungsstrafe.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9551x hilfreich)

Wenn Sie aktuell noch jünger als 21 sind, käme auch noch Jugendrecht in Frage. In diesem Fall liefe es auf Sozialstunden oder (vermutlich eher) Jugendarrest hinaus. Käme auch auf die Höhe des Schadens an.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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