anzeige wegen körperverletzung wieder zurückziehen?

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tanz@Maus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
anzeige wegen körperverletzung wieder zurückziehen?

hallo ich habe mal eine frage
letzte woche samstag hat mich mein freund rausgeschmissen nachdem er mir eine geknallt hat blau flecke zugefügt hat und kratzwunden es ist seine wohnung ich war zu besuch

habe anzeige wegen körperverletzung getsellt, nun aber meine frage kann ich die anzeige noch zurück ziehen oder nicht mehr
wir haben uns ausgesprochen und finden beide da der streit nicht hätte sein müssen wegen kleinigkeiten und das es so ausgeartet sei

ode rgeht das nun nicht mehr das ich sie zurück ziehen kann?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

die Anzeige also solche können Sie nicht zurückziehen, aber den Strafantrag, den Sie zusätzlich gestellt haben. Dann wird das Verfahren eingestellt oder die Staatsanwaltschaft stellt ein "öffentliches Interesse" fest, dann geht das Verfahren weiter (ist hier eher unwahrscheinlich).

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Tanz@Maus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

okay danke aber was ist ein öffentliches interesse feststellen
was heisst das

und wenn ich sage, das wir uns wieder vertragen haben ?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

das heißt, daß die Staatsanwaltschaft eine Bestrafung trotz des zurückgenommenen Strafantrages für sinnvoll hält. Ich halte das ja nicht für sehr wahrscheinlich, aber es ist möglich, daher erwähne ich es.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tanz@Maus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

ich habe hier von der polizei ein schreiben mit bekommen wo drauf steht
bestätigung über eine erstattete strafanzeige

und da steht halt dabei § bla bla Körperverletzung
soweit isses ja alles richtig
aber dennoch möchte ich gerne das er nicht geladen wird zur vernehmnung weil wie erwähnt wir uns vertragen haben und er weiß es auch wegen der anzeige aber ich habe dennoch angst das er dann den kontakt doch abbricht zu mir

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#5
 Von 
dr.frank
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Guten Morgen,

Du hast also Anzeige gegen Deinen Freund erstattet. Dies kommt leider sehr häufig vor und machen viele Frauen eigentlich fast ausschließlich aus Verzweiflung und als Kurzschlussreaktion. Falls es schon mehrmals vorkam und es wirklich eine Verletzung gab, sollte eine Frau dies auch tun, denn der Partner kann und wird niemals der Richtige sein.

Oftmals handelt es sich aber um einen einmaligen Ausrutscher und noch bevor der Mann Einsicht zeigen kann und man sich versöhnt und ausspricht ist eine Anzeige bei der Polizei gestellt, die man dann eben auch nicht mehr so einfach zurücknehmen kann. Die Polizei wird nun ihre Ermittlungen durchführen und wird Deinen Freund zur Beschuldigten-Vernehmung laden. Hier muss Dein Freund dann eine Aussage machen.

Ebenfalls wirst Du nochmals eine Aussage bei der Polizei als Geschädigte machen. Hier kannst Du dann betonen, dass Du Deine Anzeige zurücknehmen willst.

Das ganze geht dann zur Staatsanwaltschaft und diese entscheidet dann (meiner Meinung nach leider oft zu willkürlich) ob ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. Falls ja, kommt zur öffentlichen Klage mittels Hauptverhandlung bzw. zur gerichtlichen Entscheidung mittels eines Strafbefehls (Geldstrafe - Tagessätze).

Das Problem ist folgendes: In Eurem Fall handelt es sich um häusliche Gewalt, neuste Studien zeigen, dass die Staatsanwaltschaft dem besonderen öffentlichen Interesse gerade hier sehr oft zustimmt und es sehr wohl oft zur Erhebung der öffentlichen Klage kommt. In nicht wenigen Fällen musste ein Mann eine hohe Geldstrafe bezahlen und das obwohl er sich zum Guten geändert hatte. Meisst hat man(n) hier keinen Anwalt und sieht deshalb vor Gericht schon ziemlich alt aus.

Ich kann deshalb vor allem aus eigener Erfahrung nur sagen, dass Dein Freund auf keinenfall zu einer polizeilichen Vernehmung ohne Anwalt gehen sollte, dass kann nämlich verdammt teuer werden. Im Vorfeld solltet Ihr beide gemeinsam einen Anwalt für Strafrecht aufsuchen und mit diesem zusammen klären, wie man einen Weg findet aus dieser Sache noch rauszukommen. Und glaubt mir, er findet sicher einen Weg. Besser 300,- Euro Anwaltskosten als Nachher eine 90 Tagessatz Geldstrafe.

Grüße
Frank



-- Editiert von dr.frank am 08.01.2009 11:26

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