anzeige wegen rufmord?

26. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Omega88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
anzeige wegen rufmord?

ich hoffe, das ist das richtige forum dafür...

Folgendes Problem:

Mein ex, 21, zu dem ich, 20 keinen kontakt mehr habe, erzählt überallrum, ich würde als hobbyhure mein geld verdienen. Hierbei spielt keine rolle, ob das stimmt oder nicht.

Als wir zusammenwaren, ende 2006 bis mitte 2007, hab ich ihm halt, unter vier augen und seinen worten, hochverschwiegen zu sein, erzählt, dass ich vor ihm, meinen körper 3mal verkauft hatte für geld, weil ich es wirklich dringend brauchte, nein nicht für so simple klamotten und son ******, sondern richtig zum leben.

Mitte 2007 machte ich dann halt schluss, weil er mich schlecht behandelt hat, wie genau, gehört hier nicht rein. Sommer 2007 erfuhr ich durch freunde, dass er das rumerzählt hat und wurde gefragt ob das stimmt. Außer meiner besten fruendin weiß das sonst keiner. Verneinte natürlich und stritt es ab und war entsetzt. Mit diesem typen habe ich bis heute seit damals keinen kontakt mehr gehabt, er hat jedoch mehrmals versucht kontakt aufzunehmen, studivz, mails, sms, etc, aber habe alles abgeblockt, ignoriert, gelöscht etc…

Dann haben sich die wogen erstmal geglättet bzw es war gras über die sache gewachsen.
Vorgestern und gestern haben mich wieder zwei leute, die ich kaum kenne, bzw nicht mag, angeschrieben und gefragt, ob das stimme und ich sei doch eh ne schlampe etc.

Das geht mir wirklich auf die nerven, muss ich mir das gefallen lassen, hier meine frage, was kann ich tun? Bringt eine anzeige wegen rufmord was? Abstreiten kann ich’s ja, dass es stimmt, denn das war damals unter 4 augen, er hat keine beweise…

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22 Antworten
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#1
 Von 
3fachmutter
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 14x hilfreich)

Nimm dir den Text der neuen Ärzte CD zu Herzen. Lass die Leute reden... denn Sie haben nix besseres zu tun.. so lange Sie reden machen Sie nix schlimmeres...
Bald fi... deine Nachbarin jemand anderen als Ihren Mann und dann wird darüber getrascht... Wohne hier aufm Kaff. Hab drei Kids. Bin mit dem Vater - aller 3 Kinder - verheiratet.. Trotzdem wirds hier jeden Tag NIE langweilig... Lass Sie einfach reden, Irgendwann muss jeder sterben.... Dann ist Ruhe
:party:
:dance:

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#2
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 355x hilfreich)

Ich kann verstehen das Ihnen das auf die Nerven geht, das Ihr gekränkter Ex nun rumerzählt das sich was auch immer mal getan haben.

Ich meine Sie gehen ja eigentlich offen mit der Sache um, Sie binden es nicht jedem auf die Nase, aber Leute wie Ihre Lebenspartner die es wissen sollten wissen es.

Warum jetzt nicht dazu stehen! Ich meine Fragen Sie sich doch mal wie jemand reagiert wenn er Sie draufanspricht, und Sie sagen, Ja Klar, noch in einer Stunde 800€ verdient.

Ob Ihnen das hilft weiß ich nicht, aber denken Sie mal drüber nach, Schämen müssen Sie sich dafür meiner Ansicht nach nicht, letztlich ist es Ihr Körper, und Sie entscheiden was Sie damit tun.

Um Ihre Frage abschließend zu beantworten, aus meiner Sicht ist Strafrechtlich hier nix zu holen, Strabarkeiten nach §§ 186,187 StGB scheiden aus. Da die behauptete Tatsache nunmal war ist.



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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#3
 Von 
Omega88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@3fachmutter

du hast ja eigentlich recht...wollte halt nur wissen, ob man da trotzdem was machen kann, weil der typ so ein *** war, dass ich mir nicht alles gefallen lassen will...

@rechtsmacher

mir geht es wie gesgat weniger darum ob es stimmt oder nicht. wären es die richtigen leute, ich hab normaler weise kein problem damit, dazu zu stehen. aber ich kenne diese leute kaum und mag sie nicht. sie sind allesamt oberflächlich und ziemllch reich und denen ist es *******gal, wenn sich jemand mal verkaufen muss, weil er kein geld hat. darüber ziehen die dann her, machen sich lustig, betiten einen als schlampe.
dann streite ich es natürlich ab, wnen ich das jetzt noch zu allen leuten sage, jaaaa das stimmt, will gar nicht wisen, wieviele nachrichtne ich demnächst noch bekomme. im plappern sind sie da groß.

genau wegen anzeigen. niemand hat einen beweis ob es stimmt. ich kann es abstreiten, aber was er macht IST rufmord.

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#4
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

I) rufmord ist kein straftatbestand.

und ein kleiner tipp abseits der juristerei: vielleicht sollte man nur dinge tun, zu denen man (vor allen leuten) stehen kann. egal, ob hobbyhure oder sonstwas.


II) wer weiß, dass sein gegenüber nichts unrechtes tut, man ihn aber dennoch einer tat bezichtigt (z.b. § 186 oder § 187), macht man sich selbst strafbar gem. § 164 stgb.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Omega88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer sagt denn, dass ich weiß, dass er nichts unrechtes tut?
Für mich tut er das sehr wohl.

Für seine Behauptungen hat er eine Beweise, also ist es doch Rufmord???

quote:

und ein kleiner tipp abseits der juristerei: vielleicht sollte man nur dinge tun, zu denen man (vor allen leuten) stehen kann. egal, ob hobbyhure oder sonstwas.

/quote]

schade, dass du obigen satz von mir nichts gelesen hast!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

offensichtlich sind sie hier diejenige, die nicht ordentlich liest.

deshalb nunmehr zum dritten mal:
er erzählt die wahrheit - und das wissen sie. und auch wenn sie dies nicht toll finden, erfüllt es immer noch keinen (!) straftatbestand. verstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Omega88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Eigentlich weiß ich das gar nicht ;)
Wenn er keinen Beweis hat, ist das ungütig. So ist es im Rechtwesen, hier gilt nicht, was m an glaubt sondern was IST

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 355x hilfreich)

quote:
Wenn er keinen Beweis hat, ist das ungütig. So ist es im Rechtwesen, hier gilt nicht, was m an glaubt sondern was IST


Stellen Sie eine Frage oder wollen Sie uns was beibringen.

Er muss auch nicht beweisen das die Tatsache wahr ist, die StA müsste beweisen das die Tatsache unwahr ist. Das er dies nicht -physisch- beweisen kann ist dabei nicht ganz so schlimm, hier wird es dann dann darauf ankommen wem das Gericht mehr glauben schenkt.

Dazu würde Sie (die StA) Sie selbst als Zeugen hören, Zeugen MÜSSEN die Wahrheit sagen. (eidliche Falschaussage Mindeststrafe 1 Jahr FS)

So müssten sodann ja zugeben, das Sie das getan haben, und müssten sodann noch mit einem Verfahren wegen falscher Verdächtigung rechnen.

Im übrigen bestände die Möglichkeit Ihre damaligen Kunden als Zeugen zu hören. Wenn Sie diese denn ermitteln lassen. Ob andem so ist ist mir freilich nicht bekannt.

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Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
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#9
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Es könnte sich durchaus lohnen zivilrechtlich vorzugehen und via Anwalt eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Behauptung beim Amtsgericht zu erwirken.

Wenn er es der falschen Person erzählt, wirds ziemlich teuer für ihn.

Er kann gegen die Verfügung klagen, müsste dafür dann aber überzeugende Beweise beibringen und selber die Kosten für eine Klage aufbringen. Ob ihm das wert ist ?

Mal mit Anwalt eine Risikoschätzung abgegeben, ob der Ex eine Chance hat, Zeugen aufzutreiben.


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 355x hilfreich)

quote:
Es könnte sich durchaus lohnen zivilrechtlich vorzugehen und via Anwalt eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Behauptung beim Amtsgericht zu erwirken.


Mhm... nur woraus leiten Sie den Unterlassungsanspruch für eine einstweilige Anordnung ab?

Es muss ja zumindest dargelegt sein das ein solcher Anspruch besteht.

-----------------
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Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
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#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9575 Beiträge, 2359x hilfreich)

Auch die zivilrechtliche Unterlassungsklage scheitert daran, dass die Behauptungen eben nicht unwahr sind.

Wäre die Behauptung unwahr, würde sich der Ex durchs rumerzählen strafbar machen und man könnte ih n auf Unterlassung verklagen.

Da es aber stimmt, muss die Threaderstellerin damit leben.


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)


Man erinnere sich nur an die einstweilige Verfügung von Kanzler Schröder gegen die Behauptung einer Zeitung, er würde sich die Haare färben....

Da hätten wir doch was, was dem allgemeinen Begriff Rufmord angeht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung

Sollte der Ex Geld in die Hand nehmen und gegen die EV Widerspruch einlegen, besteht sicherlich - wie hier schon von mehreren geschildert wurde - ein im Extremfall sehr hohes Prozessrisiko.

Ein außergerichtlicher eindringlicher Brief eines Anwalts kann aber auch Eindruck machen.

Unternehmen lügen auch Tag für Tag. Und die passenden Berufsfelder dafür heißen Chef , Justiziar oder noch professioneller : Public-Relations-Berater.

Wer wackeliges Recht einklagen will, muss halt Risiko eingehen oder es bleiben lassen.

Und was den Unterlassungsanspruch angeht , leitet der sich u.a. auch aus dem Persönlichkeitsrecht ab. Würde sicherlich auch Schmerzensgeldforderungen begründen.

Es kann doch nicht einfach jemand ehrverletzende Äußerungen machen, die er nicht belegen kann.
Ein extrem eifersüchtiger Ex der monatelang noch hinterwinselt und hinterhersteigt ist zu allem fähig, vor allem zu Erfindungen, um seine Verflossene doch noch wiederzubekommen.
Ist doch naheliegend dass man/frau sich von einem solchen Verlierer trennt.

Nun ist es aufgrund der Schilderungen von hier aus unmöglich einzuschätzen, wieviele Mitwisser es nun tatsächlich gibt, weil u.a. die Dementi nicht überzeugend genug waren, oder die wenigen vertraulichen Eingeweihten genauso zuverlässig wie der Ex sind.

Die mutmaßlichen Freier sind wohl eher nicht das Problem. Die pflegen idR Anonymität.
Aber es ist ja alles möglich.


Es ist nun gut zu überlegen, was erreicht werden soll. Der Clan des Ex ist irrelevant, solche Leute glauben nur an ihr Weltbild.

Da er den Seinigen sowieso alles erzählt ist eine Unterlassungsverpflichtung praktisch wertlos, und würde Zweifler ohnehin eher darin bestärken, dass an der Sache was dran sein könnte. So ist das nun mal mit dem Volk.
Das wäre also kontraproduktiv.

Eine EV würde eher Öl ins Feuer giessen, aber will gut überlegt und vor allem gut beraten sein.
Das kann nur ein Anwalt vor Ort besser einschätzen und ggfs. behandeln. Das wird aber schön viel Geld kosten.
Jeder PR-Coup kann auch voll nach hinten losgehen.

So wie es sich liest ist der Ex ohnehin wenig glaubwürdig, weil - wenn es so gewesen wäre - warum hat sie und nicht er Schluss gemacht ?

Wenn der Weg gewählt wird, offen mit der Verngangenheit umzugehen, steht der Ex sogar noch schlechter da, insb.wenn die Zeiträume noch zusammmenpassen .

Es gibt Berufsbilder die in der allgemeinen Bevölkerung deutlich schlechter angesehen sind als Prosituierte.







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#13
 Von 
Omega88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

maestro

lieben dank für den endlich mal konstruktiven beitrag.

die wenigsten verstehen, dass es nicht darum geht ob das stimmt, sondern ob sie beweise haben dass das stimmt.

wie maestro schon schrieb, passiert sowas tagtäglich.

da ich damals ja schluss gemacht hatte und ihm auch den sex auf anfrage verweigert habe, wozu, bei diesem arsch? nehme ich auch an, dass er das dann aus frust verbreitet hat.
dass die meisten das gleich glauben ist auch sone sache, scheinbar ist denen einfach langweilig und sie sind froh, wenn mal "was passiert", und jemanden haben, auf dem sie rumhacken können...

kosten... ich müsste also den anwalt voranschlagen, wenn ich "gewinne" müsste der ex allerdings alles bezahlen, richtig?

na, obs das wert ist weiß ich auch nicht, ich glaube nicht...
es kratzt nur tierisch, nachdem wie er damals mit mir umgesprungen ist und dann noch wundern, wenn ich schluss mache... und was ich im nachhinein noch alles gehört habe...

dieser typ brauch halt einfach mal nen fall, weil er sich bis jetzt alles erlauben konnte, wenn ich ihn zum beispiel anzeigen würde und gewinne, merkt er, mit mir nicht und ich würde vllt endlich ruhe haben.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Er kann gegen die Verfügung klagen, müsste dafür dann aber überzeugende Beweise beibringen und selber die Kosten für eine Klage aufbringen. Ob ihm das wert ist ?...

Das ist falsch. Der Ex kann vielmehr erst mal die TE zwingen, Klage zu erheben, FALLS dieser vorläufiger Rechtsschutz gewährt würde.

Dabei müsste diese sich zwar wiederrum strafbar machen, warum aber nicht; ggf. gibt es dann irgendwann den nächsten Jammerbeitrag hier.

...So wie es sich liest ist der Ex ohnehin wenig glaubwürdig, weil - wenn es so gewesen wäre - warum hat sie und nicht er Schluss gemacht ?... ???

...die in der allgemeinen Bevölkerung...

Wer sollte das denn im konkreten sein?

...die wenigsten verstehen, dass es nicht darum geht ob das stimmt, sondern ob sie beweise haben dass das stimmt...

Darum geht es, jedenfalls in diesem Forum, gerade nicht.

Dann sollte die Frage schon lauten: Wie lüge ich mich am besten aus einer peinlichen Situation heraus?

...dass die meisten das gleich glauben ist auch sone sache...

Scheinbar ist er glaubwürdiger, als du; außerdem IST es ja die Wahrheit und Lügen haben nun einmal kurze Beine.


-- Editiert von dr. lector am 28.07.2008 08:08:18

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Omega88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

einige antworten sind hier wirklich befremdlich.
kommt mal back to topic, denn darum gehts und nicht, stimmt das, sondern wer ist im recht und das wäre ja wohl ich...

schade, dass das nur wenige erkennen, ich ziehe mich darum zurück, denn dies bringt nichts.

vielleicht spreche ich aber wirklich mal mit einem anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
3fachmutter
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich finde das Verhalten vom Ex einfach nur schäbig. Von Fremden auf so etwas angesprochen zu werden zeugt nicht unbedingt von deren Charakterstärke. Aber reiche Schnösel.. Wahrscheinlich bringt da auch ein Anwalt nichts weil PAPA einen besseren bezahlen kann, sorry- aber so läufts nun mal...
Sowas kann Mann/ Frau leider nur aussitzen und auf Gras drüber hoffen - aber irgendwas bleibt leider immer hängen..
Aber man trifft sich immer 2 mal im Leben - und beim nächsten mal bist du im Vorteil.
Das tröstet mich immer - hat sich schon oft so eingestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...denn darum gehts und nicht, stimmt das, sondern wer ist im recht und das wäre ja wohl ich...

Na, wenn dass so ist. Recht hat also der, welcher lauter mit dem Fuß aufstampft und hartnäckig genug lügt?

...Von Fremden auf so etwas angesprochen zu werden zeugt nicht unbedingt von deren Charakterstärke...

Wieviel mehr Charakterstärke zeigt es denn, zunächst als Hobbyhure tätig zu sein, anschließend nichts mehr davon wissen zu wollen und plötzlich Hilfe Rufmord zu schreien?

-- Editiert von dr. lector am 31.07.2008 07:31:23

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Omega88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

meine güte, hier scheinen einige ziemlich was gegen huren zu haben, was?

ich war keine hobbyhure, kan man nach 3mal schon davon sprechen?? ich hab das geld so dringend gebraucht. die die immer viel geld haben, werden das nie verstehen. denen kann man nur wünschen, dass sie irgendwann mal am arsch sein werden!!

und als lüge meinerseits sehe ich das nicht.
wo wir zusammenwaren versprach er mir verschwiegenheit, dass man das meist nicht hält, wenn man auseinander ist, ist mir jetzt klar, hätte ich halt damals nicht gedacht, weil das schon nen ziemliches thema ist...

es hatr nichts damit zu tun, das sich davon nichts mehr wissen wolle. aber wieso soll ich denn zu jedem wildfremden sagen: ja du hast recht, ich habe mal mit männern für geld geschlafen??

manchmal kann ich nur den kopf schütteln...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Onlyly
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich wollte eigentlich nur mal kurz einwerfen , dass nach § 192 StGB sehr wohl eine Straftat vorliegt.
Der Ex wird diese Geschichten (selbst wenn sie wahr sind) sicherlich nicht in guter Absicht erzählen.
Von daher liegt eine Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis vor!

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39425 Beiträge, 14155x hilfreich)

Meinst Du, das interessiert nach zwei Jahren noch jemanden?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12306.09.2010 10:09:02
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Onlyly
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 42x hilfreich)

Oh Gott:D
Das seh ich ja jetzt erst..
Wie bin ich denn auf den Thread gestoßen o.O
Schande über mein Haupt

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0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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