anzeige zurückziehen - oder ist es dafür zu spät?

21. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
nicer.boy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
anzeige zurückziehen - oder ist es dafür zu spät?

guten abend,

ich habe folgendes problem: als ich vor einigen tagen zu meinem auto ging war dies von hinten leicht beschädigt (kleine beule, ein paar kratzer) und unter dem scheibenwischer hing ein zettel mit einem namen und einer telefonnummer. als ich versuchte dort anzurufen wurde mir mitgeteilt, dass die angegebene nummer nicht exsistiert...der name gab im online-telefonbuch auch keine treffer.
daraufhin habe ich dann die polizei verständigt, die den sachverhalt als unfallflucht einstufte und entsprechend meine daten aufnahm und sich den angegebenen namen notierte.
nach ein bisschen eigenrecherche konnte ich den täter nun aber identifizieren und er hat mir glaubhaft dargestellt, dass die fehlerhafte telefonnummer nur ein versehen war. er hat außerdem gerade erst den führerschein gemacht und ist folglich noch in der probezeit.
ich würde das problem mit ihm jetzt natürlich lieber ohne polizei klären, da er sonst ziemlich heftige konsequenzen zu erwarten hat.
meine frage: ist es möglich, dass ich die Anzeige irgendwie zurückziehe, oder ist es dafür zu spät`?

p.s. hoffe das ist das richtige forum :)

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
ist es möglich, dass ich die anzeige irgendwie zurückziehe
Nein. Du kannst lediglich erklären, dass Du an einer Strafverfolgung kein Interesse (mehr) hast. Wenn die Staatsanwaltschaft aber der Meinung ist, dass die Strafverfolgung im öffentlichen Interesse ist, wird sie das Verfahren dennoch weiter vorantreiben.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Eine Anzeige kann man nie zurückziehen. "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" ist ohnehin ein Offizialdelikt, das auch ohne den Willen des Geschädigten verfolgt wird. Der "berühmte Zettel" reicht ohnehin nicht, auch wenn die Nummer richtig ist.

http://www.gea.de/magazin/heimat+und+welt/parkrempler+ein+zettel+unterm+scheibenwischer+reicht+nicht.2014070.htm

Der junge Mann hätte die Polizei informieren müssen.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.370 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen