guten abend,
ich habe folgendes problem: als ich vor einigen tagen zu meinem auto ging war dies von hinten leicht beschädigt (kleine beule, ein paar kratzer) und unter dem scheibenwischer hing ein zettel mit einem namen und einer telefonnummer. als ich versuchte dort anzurufen wurde mir mitgeteilt, dass die angegebene nummer nicht exsistiert...der name gab im online-telefonbuch auch keine treffer.
daraufhin habe ich dann die polizei verständigt, die den sachverhalt als unfallflucht einstufte und entsprechend meine daten aufnahm und sich den angegebenen namen notierte.
nach ein bisschen eigenrecherche konnte ich den täter nun aber identifizieren und er hat mir glaubhaft dargestellt, dass die fehlerhafte telefonnummer nur ein versehen war. er hat außerdem gerade erst den führerschein gemacht und ist folglich noch in der probezeit.
ich würde das problem mit ihm jetzt natürlich lieber ohne polizei klären, da er sonst ziemlich heftige konsequenzen zu erwarten hat.
meine frage: ist es möglich, dass ich die Anzeige
irgendwie zurückziehe, oder ist es dafür zu spät`?
p.s. hoffe das ist das richtige forum
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anzeige zurückziehen - oder ist es dafür zu spät?
21. September 2011
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Frage vom 21. September 2011 | 00:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
anzeige zurückziehen - oder ist es dafür zu spät?
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#1
Antwort vom 21. September 2011 | 00:27
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1941x hilfreich)
quote:Nein. Du kannst lediglich erklären, dass Du an einer Strafverfolgung kein Interesse (mehr) hast. Wenn die Staatsanwaltschaft aber der Meinung ist, dass die Strafverfolgung im öffentlichen Interesse ist, wird sie das Verfahren dennoch weiter vorantreiben.
ist es möglich, dass ich die anzeige irgendwie zurückziehe
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
#2
Antwort vom 21. September 2011 | 00:31
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9523x hilfreich)
Eine Anzeige kann man nie zurückziehen. "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" ist ohnehin ein Offizialdelikt, das auch ohne den Willen des Geschädigten verfolgt wird. Der "berühmte Zettel" reicht ohnehin nicht, auch wenn die Nummer richtig ist.
http://www.gea.de/magazin/heimat+und+welt/parkrempler+ein+zettel+unterm+scheibenwischer+reicht+nicht.2014070.htm
Der junge Mann hätte die Polizei informieren müssen.
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