auskunft der polizei über anzeige

15. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)
auskunft der polizei über anzeige

noch eine frage genereller art:
X erstattet anzeige gegen Y. die polizei lädt Y nun diesbezüglich, um seine aussage zu machen. wieviel erfährt der Y vor seiner aussage zu der anzeige von der polizei?
erfährt er nur, was ihm vorgeworfen wird?
bekommt er nähere erklärungen dazu, was der X im detail behauptet?
erfährt der Y, welche beweise der X vorgelegt hat?

danke für die info. bobby

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

der Beschuldigte bekommt den Vorwurf gegen diesen als Information und den zugrundeliegenden Sachverhalt.

Ob Beweise zu seiner Kenntnis gelangen, hängt von den Einzelheiten des Falles ab. Ebenso wie die Vortragungen des Anzeigenden, welche idR nicht umfassend dem Beschuldigten zur Kenntnis gelangen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Richtig. Außerdem unterstellen Sie, dass X Beweise vorgelegt hat. Aber das muss er gar nicht. Im Strafverfahren ist eines der zulässigen Beweismittel der Zeugenbeweis, also die Aussage des X. Y wird also gesagt, was ihm vorgeworfen wird. Dazu kann er etwas sagen. Oder er lässt es. Mehr ist nicht erforderlich.

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#3
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

danke für die auskünfte

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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