noch eine frage genereller art:
X erstattet anzeige gegen Y. die polizei lädt Y nun diesbezüglich, um seine aussage zu machen. wieviel erfährt der Y vor seiner aussage zu der anzeige von der polizei?
erfährt er nur, was ihm vorgeworfen wird?
bekommt er nähere erklärungen dazu, was der X im detail behauptet?
erfährt der Y, welche beweise der X vorgelegt hat?
danke für die info. bobby
auskunft der polizei über anzeige
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Tag,
der Beschuldigte bekommt den Vorwurf gegen diesen als Information und den zugrundeliegenden Sachverhalt.
Ob Beweise zu seiner Kenntnis gelangen, hängt von den Einzelheiten des Falles ab. Ebenso wie die Vortragungen des Anzeigenden, welche idR nicht umfassend dem Beschuldigten zur Kenntnis gelangen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Richtig. Außerdem unterstellen Sie, dass X Beweise vorgelegt hat. Aber das muss er gar nicht. Im Strafverfahren ist eines der zulässigen Beweismittel der Zeugenbeweis, also die Aussage des X. Y wird also gesagt, was ihm vorgeworfen wird. Dazu kann er etwas sagen. Oder er lässt es. Mehr ist nicht erforderlich.
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danke für die auskünfte
Gern geschehen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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