Hallo,
ich habe mich mal gefragt, wie es ist, wenn man im ausland wegen einer Straftat verurteilt wird. Man untersteht dann doch der dortigen Justiz, oder?
Weiterhin, unter welchen Bedingungen haben die dann Zugriff auf auf das BZR?
Was ist, wenn man z.B. in Deutschland eine Bewährungsstrafe bekommen hat, und im Ausland erneut straffällig wird - wird dann eine Mitteilung an die deutsche Justiz gemacht, und evtl die Bewährung in Deutschland wiederrufen?
ausland und strafen
Hi,
lesen Sie mal §§ 54
ff. im Bundeszentralregistergesetz (steht auch im Netz). Ich fürchte, Sie werden nicht erfreut sein...
Gruß vom muemmel
Ahja, das hatte ich noch so gar nicht gesehen.
Sehr interessant, .. unerfreulich ist es nicht, liegt kein konkreter Fall vor. Zum Glück, wenn man das liest
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quote:
Weiterhin, unter welchen Bedingungen haben die dann Zugriff auf auf das BZR?
So wie die deutschen Ermittlungsbehörden im Weg der Rechtshilfe aus ausländischen Strafregistern Auskünfte erhalten können, ist es auch umgekehrt möglich. Insbesondere mit den Staaten des Schengener Abkommens ist der Informationsaustausch recht zügig und unkompliziert möglich.
Weiterhin sind die §§5-7 StGB zu beachten, nach denen im Ausland begangene Taten auch in Deutschland bestraft werden können, auch wenn der §153c StPO die Möglichkeit schafft, von der Verfolgung solcher Taten, insbesondere auch, wenn deswegen schon im Ausland eine Strafe verhängt wurde, abzusehen. Das ist jedoch nicht zwingend und ich könnte mir auch durchaus vorstellen, dass die Bewährung widerrufen wird.
Wäre ja auch ein Wunder, wenn man von EU-Land zu EU-Land ziehen und immer jede Menge Mist machen könnte...
Habe mich nur mal gefragt, wie das dann so wäre. Irgendwie hat man ja immer von Leuten gehört, die in einem Land als, umgangssprachlich, Kinderschänder vorbestraft waren, und dann im Nachbarland weitergemacht haben. Leider steht ja in der StPO nur was von "verträgen" zwischen Staaten, aber wie die nun genau lauten hab ich bisher nicht gefunden. Ist wohl auch z.T. auch geheim...
Und jetzt?
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