aussage

8. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Zettlock
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
aussage

was passiert wenn man seine zeugenaussage verweigert. Ich meine einfach keine abgibt und selbst auf drängen der beamten nichts sagt




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9553x hilfreich)

Bei der Polizei noch gar nichts, dort ist man nicht zur Aussage verpflichtet.

Bei Gericht: Auferegung von Kosten, Ordnungsgeld, Ordnungshaft/Beugehaft.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Zettlock
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

kann man auch aussagen widerrufen oder bereits angefertigte protokolle ungültig erklären oder einfach ablehnen?


Viele Danke schonmal im voraus

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9553x hilfreich)

Sicherlich kann man Aussagen widerrufen, jedoch hat man sich dann ggf. mit der ersten Aussage strafbar gemacht (wenn man dort jemanden falsch verdächtigt hat oder eine Tat angezeigt hat, die es nicht gab) oder man hat, wenn man zuerst die Wahrheit gesagt hat, und beim 'widerrufen' vor Gericht lügt, ein Verfahren wegen Falschaussage am Hals. Beides keines schönen Alternativen.

Eine frühere Aussage 'in Luft auflösen' kann man keinesfalls.

Vielleicht erzählen Sie mal worum es geht, sonst kann man näml. nur orakeln...

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Alles richtig.
Sie sollten sich mal ins Bewusstsein rufen, dass eine Zeugenaussage nicht irgendetwas beliebiges ist, was man mal macht und dann widerruft, wie es einem in den Kram passt. Jede Aussage kann in dem betreffenden Verfahren ein erhebliches Gewicht haben.

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#5
 Von 
Zettlock
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

nein es geht darum, ob man aussagen widerrufen kann, die man zu einem früheren zeitpunkt getätigt hat und trotzdem keine neue machen. das heißt einfach die vorhergerige wiederrufen, um ohne aussage dazustehen.

die aussage gibt eh keine genauen informationen, da es größtenteils bloße vermutungen und vage gedanken sind die zusammengefügt wurden (starker alkoholeinfluss zum tatzeitpunkt, nicht bei der aussage)

deshalb ist die frage ob man es noch verdeutlichen kann, dass man von diesen aussagen etwas abstand nehmen möchte oder noch einmal hervorheben will, dass es nicht 1ß0%ig ist


dankeschön im vorraus

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Sie wollen also sozusagen die frühere Aussage aus der Welt schaffen. Das geht nicht.

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