aussage zeuge

8. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Flix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
aussage zeuge

hallo leute,

hätte mal ne frage: ich muss in der nächsten zeit im gericht eine aussage machen, weil ich im vorfeld eine anzeige gemacht hab wegen raub. meinem bekannten wurde in der gleichen situation auch was geraubt, aber er hat bis jez bei der polizei das nicht zugegeben. also sind wir beide so gesagt geschädigt und ich hab ihn als zeuge angegeben. muss ich jeztz bei der aussage vor gericht zugeben, dass ihm auch was gestohlen wurde, oder kann ich in diesem fall die aussage verweigern???
ach ja und noch was: falschaussage, wie wird das bei jugendlichen bestraft (16 jahre alt)?

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Du bist als Zeuge zu einer wahrheitsgemäßen und vollständigen Aussage verpflichtet.

falschaussage, wie wird das bei jugendlichen bestraft (16 jahre alt)?

Vergiss es gleich wieder. Willst Du Dir Deine Zuklunft versauen, obwohl Du eigentl. Geschädigter einer Straftat bist?

Was sind denn die Gründe, warum Dein Kumpel nicht zugeben will, auch Geschädigter zu sein?

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Flix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

weis ich nicht

eigentlich hatte ich gedacht, dass das verfahren eingestellt wird, aber nun wurden die täter gefasst und jez gehts zum gericht. ich hoffe nur, dass das für die zukunft nichts böses bringt, zB das ich von den zusammengeschlagen werde und so.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Selbst wenn die sowas vorhätten, hätte das ja nichts damit zu tun, ob Dein Kumpel auch zugibt Opfer der gleichen Tat gewesen zu sein.

Aber davon abgesehen:

Wenn ihr aussagt, gibt es für die Täter keinen Grund mehr Euch unter Druck zu setzen, um zu verhindern, daß ihr aussagt.

Und wenn es sich tatsächlich um Raub handelt, werden die danach auch andere Sorgen haben, als sich an Euch zu rächen. Denn für Raub gibt es schon empfindliche Strafen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Flix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

aber wenn ich zB jetzt im gericht eine kleine sache weglasse, und diese sache beschuldigt den angeklagten nicht weiter und entlastet ihn auch nicht, mit was für konserquention müsst ich rechnen. ich meine, ich bin nicht über 18, bin vorher in keiner weise aufgefallen, lebe in einem stabilen elternhaus, etc.

is man dann wirklich schon vorbestraft??

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

16 hin oder her. Sie sind verpflichtet, eine vollständig und wahrheitsgemße Ausage zu machen, ob Ihnen da passt oder nicht. Wenn Sie meinen, eine Kleinigkeit weglassen zu können sollten Sie wissen, dass auch bei Jugendlichen eine Bestrafung vorgesehen ist. Kein Gericht lässt sich gerne belügen, auch nicht durch weglassen.

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Wie schon gesagt, zur Wahrheit gehört Vollständigkeit (sagt Barbara Salesch auch immer ;) ). Und so unbedeutend kann die Sache ja nicht sein, sonst würdest Du sie ja nicht weglassen wollen.

Ich meine, wenn Du weglassen wollen würdest, daß Du vergessen hast, Dir an dem Morgen die Zähne zu putzen, wäre das eher weniger schlimm. :)

Aber es wird wohl um etwas wichtigeres gehen.

Ein potenzielles Strafmaß werde ich Dir nicht nennen, weil ich nicht dazu beitragen möchte, daß Du Dich im Rahmen einer falschen 'Kosten/Nutzen - Abwägung' dazu entscheidest eine Straftat zu begehen.

Aber eins kann ich Dir sagen. Mit einer Verurteilung -egal wie hoch oder niederig die ausfällt- kannst Du bestimmte Jobs für die Zukunft vergessen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Da kann ich nur zustimmen.

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#8
 Von 
Flix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ja stimmt, sie haben recht!
ich muss mir das alles nochmal durch den kopf gehen lassen, aber vielen dank bis jetzt schonmal.

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#9
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Nix durchgehen lassen, aussagen! :)
Ist besser für alle Beteiligten. Schon weil man sich dann nicht später fragt ob mans hätte sagen sollen...

Gruß Holger

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#10
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Welche Jobs hängen denn von den Polizeiregistern ab? Denn das hier ein Eintrag ins Bundeszentralregister erfolgt würde ich doch eher ausschließen und auf das Erziehungsregister haben doch auch Behörden kaum Zugriff.

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Jeder Job, in dem Du eine Waffe trägst, hängt z.B. vom Erziehungsregister ab.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#12
 Von 
Flix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

also zB berufssoldat oder polizist geht dann nichr mehr?!

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#13
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Brauchen Berufssoldaten einen Waffenschein? Ich glaube, dass Wehrpflichtige den nicht brauchen und sehe keinen Grund hier bei Berufssoldaten waffenrechtlich strengere Maßstäbe anzulegen, außer vielleicht bei Feldjägern. Bei Polizeiberuf könnte das schon zum Problem werden, da kann man mit der Bewerbung nicht unbedingt warten, bis das Register getilgt wird, ansonsten müßte man das im Zweifelsfall aussitzen...

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#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Berufssoldat wird man wohl noch werden können (an den hatte ich nun gerade nicht gedacht).

Prinzipiell wird ein Erz.Reg. Eintrag auch mit Vollendung des 24. Lebensjahres wieder gelöscht, daß sollte aber alles trotzdem kein Grund sein, eine Straftat zu begehen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#15
 Von 
EIS-TEE-BOY
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe einen freund der eine falschaussage gemacht hat er ist 15
er hat bei der polizei eine falschaussage gemacht und will mal wissen wenn es rauskommt was die härteste strafe wäre er hat keine vorstrafen

würde mich freuen wenn mir das jemand beantwortet

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#16
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Falschaussagen bei der Polizei sind nicht strafber, sondern nur vor Gericht.

-----------------
"justice"

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#17
 Von 
EIS-TEE-BOY
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

wirklich ned kann mir also die polizei nix machen wenn ich eine falschausage mache

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#18
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sagen wir es mal so: Es darf auch bei der Polizei niemand fälschlich einer Straftat bezichtigt werden, die er nicht begangen hat und es darf niemand herausgeredet werden, von dem man weiß, dass er es war. Dann wäre es nämlich zwar keine Falschaussage, aber eine falsche Verdächtigung oder eine Strafvereitelung.

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#19
 Von 
EIS-TEE-BOY
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

und wenn man jemanden rausredet bei der polizei und es kommt raus das er es aber war, was passiert dan mit mir, wenn ich für ihn gelogen hätte

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#20
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Nein, daß ist wirklich nicht srafbar. Allerdings kann eine Strafbarkeit aus anderen Gründen herkommen. Wenn nämlich wahrheitswidrig jemand verdächtigt wird, ist das als "falsche Verdächtigung" strafbar. Auch Strafvereitelung ist strafbar und kann aus so einer Geschichte herrühren.

-----------------
"justice"

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#21
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

oh, wastl war schneller als ich.... ;)

-----------------
"justice"

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#22
 Von 
EIS-TEE-BOY
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

darf ein polizist einfach einen namen in meine aussage schreiben der verdächtigt wird zum beispiel hans peter wird verdächtigt und ich sage da kam einer ich kenne denn aber net aber es wird dann einer verdächtigt darf der polizist einfdach einen namen in die aussage vo mir hineinsetzten

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#23
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ist ja wie beim Pferderennen... ;)

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#24
 Von 
EIS-TEE-BOY
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

es geht um ein roller der geklaut wurde und ein anderer wird verdächtigt weil andere für den lügen der den rolelr geklaut hat die leute lügen weil sie angst haben ihm passiert was



aber mir könnte nix großartiges passieren weil ich gelogen habe also eine falschaussage gemacht habe damit ein anderer verdächtigt wird

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#25
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

doch, denn genau das ist der fall der "falschen verdächtigung" (wenn ich die beschreibung richtig verstanden habe....

-----------------
"justice"

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#26
 Von 
EIS-TEE-BOY
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

was ist die höchststrafe zb bei mir ich bin ja 15

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#27
 Von 
EIS-TEE-BOY
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

was wäre denn die höchststrafe zb bei mir ich bin ja 15 wäre nett wenn ihr schnell meine frage beantworten würdet ist dringend
danke

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und wenn man jemanden rausredet bei der polizei und es kommt raus das er es aber war, was passiert dan mit mir, wenn ich für ihn gelogen hätte <hr size=1 noshade>


Hier wird es eher um 'Strafvereitelung'(§ 258 StGB ) gehen, ggf. in Tateinheit mit 'falscher Verdächtigung' (§ 164 StGB ).

Die 'Höchststrafe' dafür sind 5 Jahre Freiheitsstrafe, auch für Jugendliche. Diese Höchststrafe wirst Du natürlich nicht bekommen, aber Du hattest ja nach der Höchststrafe gefragt.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
EIS-TEE-BOY
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

und wwas für eine strafe würde ich da so im normal fall bekommen

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
EIS-TEE-BOY
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

und was für eine strafe würde ich da so im normal fall bekommen
und beantortet mir das auch mal bitte

darf ein polizist einfach einen namen in meine aussage schreiben der verdächtigt wird zum beispiel hans peter wird verdächtigt und ich sage da kam einer ich kenne denn aber net aber es wird dann einer verdächtigt darf der polizist einfdach einen namen in die aussage vo mir hineinsetzten

bitte schnell beantworten ist drigend
sehr sehr drigend

-- Editiert von EIS-TEE-BOY am 07.03.2006 22:01:08

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